Grundsicherung 2022: Viele Rentner haben Leistungsanspruch
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Seit dem 1.1.2021 gelten bei der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung höhere Regelsätze. Das Gleiche gilt auch für Hartz IV.
Für viele Senioren dürften die neuen Sätze dieses Mal von besonderem Interesse sein, denn ebenfalls seit dem 1.1.2021 haben die Betroffenen vielfach Anspruch auf einen zusätzlichen Rentenfreibetrag in Höhe von bis zu 223,– €. Bei Ehepaaren kommen bis zu 446,– € zusammen. Hierdurch erhalten viele Senioren erstmals einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter.
Neue Regelsätze für Grundsicherung
Die Regelsätze in der Grundsicherung sind zum 1.1.2022 gestiegen.
→ Alleinstehende Erwachsene bekommen jetzt 449,– € monatlich, das sind 3,– € mehr zur Grundsicherung als bisher.
→ Für Ehepaare und Paare, die eheähnlich leben, stieg der Gesamtbedarf zum Bestreiten des Lebensunterhalts auf 809,– € (plus 7,– €).
→ Die Leistungen für Kinder von 14 bis 17 Jahren stiegen um 3,– € auf nun 376,– €.
→ Für 6-jährige bis 13-jährige Kinder stieg der Regelbedarf geringfügig auf 311,– € (+ 2,- €).
→ Auch für die Leistungen an 0-jährige bis 5-jährige Kinder gab es einen Aufschlag von 2,– € auf nun 285,– € Grundsicherung.
Der komplette Leistungsanspruch der Betroffenen errechnet sich für die Grundrente – vereinfacht – folgendermaßen: Als Bedarf wird die Summe der Regelsätze und der Unterkunftskosten anerkannt. Wenn in München beispielsweise ein Alleinstehender monatlich 700,– € Miete zahlt (was angesichts des dortigen Mietniveaus als angemessen gilt), beträgt sein monatlicher Bedarf 1.149,– € (700,– € + 449,– €).
Liegt sein Einkommen unter diesem Betrag, wird der Differenzbetrag vom Sozialamt als Grundsicherungs-Zuschuss gewährt.
Wer Anrecht auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat, ist in SGB XII geregelt. Etwas mehr als die Hälfte der Grundsicherungs-Empfänger sind Senioren, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht oder überschritten hatten. Bei ihnen reichen die sonstigen Alterseinkünfte schlicht nicht, um ein auskömmliches Leben zu sichern. Viele der Betroffenen sind sogar Freiberufler, die überhaupt nicht oder kaum in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Weit mehr Senioren mit Anspruch auf Grundsicherung ab 2021
Am 1.1.2021 stieg die Anzahl der Senioren, die Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, drastisch an. Der Grund dafür liegt nicht in einer plötzlich ansteigenden Altersarmut. Vielmehr gilt seit dem 1.1.2021 ein neuer Freibetrag für Bezieher der gesetzlichen Altersrente.
Dieser Freibetrag gilt nach dem Grundrentengesetz für alle Altersrentner, die 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten nachweisen können. Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, also auch eine Pflichtversicherung auf Antrag, Berücksichtigungszeiten (Kinderberücksichtigungszeiten bis zehn Jahre), Pflegeberücksichtigungszeiten, Kindererziehungszeiten, Wehrdienstzeiten, Zeiten der Pflege naher Angehöriger, soweit diese rentenversicherungspflichtig sind, Zeiten des Bezugs von Krankengeld und Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld.
Wer die geforderten 33 Jahre nachweisen kann, hat in den meisten Fällen Anspruch auf einen Rentenfreibetrag in Höhe von bis zu 223,– €.
Anspruch auf Grundsicherung ≠ Anspruch auf Grundrente
Einen Anspruch auf die Grundrente müssen Bezieher der Grundsicherung nicht haben. Sie müssen lediglich 33 Jahre an Grundrentenzeiten nachweisen.
Wird dieser Nachweis geführt, gelten von einer Altersrente in Höhe von 500,– € brutto monatlich beispielsweise nur 277,– € als anrechenbar.
Folge: Der Grundsicherungsanspruch und die Grundsicherungsleistungen steigen um 223,– €.
MS