Als Rentner im Ausland leben: Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
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Grundsätzlich muss jeder Rentner, der im Ausland lebt und eine deutsche Rente bezieht, eine Steuererklärung abgeben. Ausnahmen kann es geben, wenn es zwischen Deutschland und dem Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, das festlegt, dass Deutschland kein Besteuerungsrecht für die deutschen Renteneinkünfte hat.
Das Finanzamt Neubrandenburg, das für alle Auslandsrentner zuständig ist, hat dazu eine Liste vorgelegt.
Keine Steuererklärung müssen Rentner abgeben, die ihren Wohnsitz ausschließlich in einem der folgenden Länder haben:
Albanien |
Aserbaidschan |
Bolivien |
Bosnien-Herzegowina |
Ceuta |
Ecuador |
Elfenbeinküste |
Estland |
Frankreich |
Griechenland |
Indien |
Iran |
Island |
Israel |
Jamaika |
Kosovo |
Kuweit |
Lettland |
Litauen |
Marokko |
Melilla |
Moldau |
Mongolei |
Russische Föderation |
Serbien |
Montenegro |
Slowakei |
Slowenien |
Sri Lanka |
Thailand |
Tschechien |
Venezuela |
Vereinigte Staaten von Amerika |
Vietnam |
Das Finanzamt darf Sie trotz Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Wenn Sie eine Aufforderung erhalten, müssen Sie dieser nachkommen und eine Steuererklärung abgeben.
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Ausführliche Informationen stellt das Finanzamt Neubrandenburg auf der Internetseite Rente im Ausland zur Verfügung.
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(MB)