Rente 2022: Was ändert sich im neuen Jahr?
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Welche sind die wichtigsten Neuerungen, die Rentnerinnen und Rentner jetzt beachten sollten?
Die Antwort in Kurzfassung: gemindertes Rentenplus zur Jahresmitte, hohe Einkünfte von Frührentnern weiterhin anrechnungsfrei, zum Teil deutlich mehr Grundsicherung, Kinderlose zahlen mehr an die Pflegekasse.
Welche Rentenerhöhung kann ich 2022 erwarten?
Die Rentenanpassung findet wie immer am 1. Juli statt. Es wird ein Plus von schätzungsweise 4,4 % im Westen geben, schätzt das Bundesarbeitsministerium. Im Osten wären dann rund 5,1 % zu erwarten. Um wie viel die Renten genau steigen, wird erst im Frühjahr 2022 feststehen.
Das Rentenplus wird in jedem Fall etwas geringer ausfallen, als die Rentenversicherung im November letzten Jahres vorgerechnet hatte. Sie hatte ein Rentenplus im Westen von 5,2 % und im Osten sogar von gut 5,9 % prognostiziert. Der Grund für die Korrektur: Eigentlich hätten die Renten 2021 sinken müssen, weil die Löhne der Beschäftigten insgesamt gesunken sind.
Die Renten sind im Prinzip an die Lohnentwicklung gekoppelt. Zu einer solchen Rentenkürzung darf es jedoch nach dem Gesetz nicht kommen. Die Berliner Ampelkoalition will jedoch die unterbliebene Rentenkürzung in den kommenden Jahren mit der rechnerisch erforderlichen Erhöhung verrechnen. Die Rentenerhöhung wird damit gebremst.
Trifft die Vorhersage des Bundesarbeitsministeriums zu, so werden im Juli aus einer Bruttorente von 1.000,– € im Westen 1.044,– €. Eine entsprechende Erhöhung steht auch Beziehern einer Hinterbliebenenrente zu und ebenso Erwerbsminderungsrentnern.
Wie viel darf ich zur Rente hinzuverdienen?
Wer ein vorgezogenes Altersruhegeld der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, darf 2022 insgesamt 46.060,– € brutto verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Diese großzügige Regelung zum Hinzuverdienst, die wegen der Corona-Krise getroffen wurde, soll laut Koalitionsvertrag entfristet werden, also auch künftig gelten.
Ab Erreichen des regulären Rentenalters dürfen Senioren ohnehin unbegrenzt zu einer Altersrente hinzuverdienen.
Wichtig: Für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente bleibt es weiterhin bei der früher auch für Alters-Frührentner geltenden Jahres-Hinzuverdienstgrenze von 6.300,– €.
Wie hoch ist der Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung?
Rund eine Million Altersrentner haben durch den bereits seit Anfang 2021 geltenden Rentenfreibetrag erstmals Anspruch auf die Sozialhilfe-Leistung Grundsicherung im Alter. Das errechnete die Prognos AG in einem Gutachten für den Sozialverband VdK.
Der Freibetrag beläuft sich derzeit bei Renten über 515,– € brutto auf 224,50 € monatlich pro Person. Ihre volle Wirkung erzielt diese Regelung allerdings erst im Laufe des Jahres 2022.
Voraussetzung für den Freibetrag ist nämlich u.a., dass Altersrentner auf mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten kommen. Das muss die Deutsche Rentenversicherung feststellen. Bescheide über die neue Grundrente und über Grundrentenzeiten werden spätestens Ende 2022 erteilt.
Viele Senioren haben durch den Freibetrag erstmals Anspruch auf diese Leistung. Die Anzahl der Anspruchsberechtigten wird hierdurch mehr als verdreifacht. Leistungen gewähren die Sozialämter jedoch erst ab Antragstellung. Wer bereits Anfang 2021 Grundsicherung im Alter beantragt hat, hat gegebenenfalls Anspruch auf eine Nachzahlung der Leistung ab diesem Zeitpunkt.
Wann habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Der staatliche Zuschuss zu Mieten stieg zum 1.1.2022 erstmals automatisch entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung an. Für bisherige Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger steigt das Wohngeld ab Januar 2022 je Haushalt im bundesweiten Durchschnitt um rund 13,– € pro Monat.
Wichtig für Rentner: Auch beim Wohngeld und beim Lastenzuschuss (so heißt die Leistung für Eigentümer) gilt seit Anfang 2021 ein neuer Rentenfreibetrag von bis zu 224,50 € pro Monat. Dies ist besonders für Senioren wichtig, die etwas zu viel Geld zur Verfügung haben, um Grundsicherung im Alter zu erhalten. Für sie kommt stattdessen vielfach Wohngeld infrage – vor allem aufgrund des neuen Freibetrags. Der Freibetrag ist – genau wie bei der Grundsicherung im Alter – an den Nachweis von mindestens 33 Jahren mit Grundrentenzeiten gekoppelt.
Wie viel von meiner Rente geht an die Sozialkassen?
Von der Bruttorente gehen noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Den Beitrag zur Krankenversicherung teilen sich Rentner und Rentenversicherung. Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen die Senioren allein. Im Schnitt gehen dabei von der Rente insgesamt etwa 11 % ab. Hier ändert sich für viele Rentner nichts.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist bundeseinheitlich geregelt und bleibt unverändert bei 3,05 %. Für Kinderlose kommt allerdings ein erhöhter Zuschlag hinzu. Dieser steigt 2022 von 0,25 auf 0,35 Prozentpunkte. Ein kinderloser Senior, der monatlich brutto 1.000,– € Rente erhält, wird hierdurch pro Monat um 1,– € mehr belastet.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt es bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Dieser beträgt 2022 im Schnitt aller Kassen weiterhin 1,3 %, wobei zwischen den Kassen erhebliche Unterschiede bestehen. Dass der Zusatzbeitrag – trotz gestiegener Krankenversicherungsausgaben – unverändert bleibt, wurde bereits im Gesundheitsversorgungsentwicklungsgesetz vom Juli 2021 beschlossen. Das Defizit der GKV wird durch einen Bundeszuschuss ausgeglichen.
Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse ihren Beitrag erhöht, haben Sie als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht, wobei Sie eine Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten immer einhalten müssen. Die Kündigung müssen Sie nicht mehr persönlich erklären. Sie können einfach eine neue Kasse wählen. Diese kümmert sich dann um die Kündigungs- und Wechselmodalitäten. Eine Übersicht über die Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen erhalten Sie, wenn Sie im Internetbrowser eingeben: Zusatzbeitrag: Liste der Krankenkassen nach Beitragssatz.
Ab welcher Rentenhöhe muss ich Steuern bezahlen?
Etwa jeder vierte Rentner wird bisher vom Fiskus zur Kasse gebeten. Überwiegend handelt es sich dabei um Rentner mit steuerpflichtigen Zusatzeinkünften, etwa aus Vermietung und Verpachtung.
Für Neurentner des Jahres 2021 sind Rentenbezüge bis 13.990,-€ steuerlich unbelastet, also pro Monat rund 1.165,- €. Bei Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es im Steuerjahr 2021 14.189,- € (1.182,- € im Monat) und für 2019er-Rentner 14.499,- € (monatlich 1.208,- €).
Im Jahr 2022 ändert sich an der Steuerbelastung der Betroffenen meist wenig – trotz der zu erwartenden Rentenerhöhung. Dafür sorgt der 2022 deutlich steigende steuerliche Grundfreibetrag. Dieser beträgt nun für Alleinstehende 9.984,– €. Im Jahr 2021 waren es 9.744,– €.
Zusätzlich können Rentenbezieher ihre Werbungskosten einzeln nachweisen, erhalten aber auf jeden Fall einen Pauschbetrag von 102,- € pro Jahr.
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(MS)