Negativzinsen für unzulässig erklärt
-
Das Landgericht Berlin hält Negativzinsen für unzulässig. Sparer können Strafzinsen vermeiden, indem sie die Bank wechseln.
Aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) verbot das Landgericht Berlin der Sparda-Bank Berlin Negativzinsen und Verwahrentgelte für Giro- und Tagesgeldkonten (LG Berlin, Urteil vom 28.10.2021, Az. 16 O 43/21, nicht rechtskräftig).
Die Bank verlangte für Giro-Guthaben über 25.000,- € und für SpardaCash-Guthaben über 50.000,- € 0,5 % pro Jahr. Das sei eine unzulässige Einschränkung der Dispositionsfreiheit der Kunden, befand das Gericht und verurteilte die Bank dazu, ihren Kunden alle Gebühren zu erstatten.
Die Sparda-Bank kündigte bereits Rechtsmittel an und beabsichtigt wohl, bis zum Bundesgerichtshof zu gehen, denn die Rechtslage bei Negativzinsen und Verwahrentgelten auf Giro- und Tagesgeldkonten ist derzeit heftig umstritten.
News Strafzinsen: Immer mehr Sparer betroffen
News Verwahrentgelt bei Giro- und Tagesgeldkonto vermeiden
GeldBerater Geldtipps-Online, auf CD-ROM oder als Loseblattwerk mit über 2.800 Seiten. Damit bleiben Sie, was Finanzen, Vorsorge und Versicherungen angeht, immer auf dem Laufenden durch kontinuierliche Aktualisierungen, kommentierte Urteile, erprobte Expertentipps und fundiertes Basiswissen auf dem neuesten Rechtsstand.
Wo gibt es noch Zinsen fürs Ersparte?
Für Sparerinnen und Sparer, die keine Minuszinsen zahlen möchten, gibt es Alternativen: Wechseln Sie zu einer Direktbank. Hier gibt es meist noch Zinsen. Sparwillige, die ihr Geld bei einer deutschen Bank anlegen wollen, können das laut Stiftung Warentest noch bei der Ford-Bank Ford Money tun.
Ansonsten bieten vor allem ausländische Banken Tagesgeldkonten an, bei denen Sie für täglich verfügbare Gelder noch Zinsen bekommen – wenn auch äußerst magere. Viele Angebote sind ausschließlich über Zinsportale wie Check24, Weltsparen oder Zinspilot erreichbar.
Achten Sie auf die deutsche Einlagensicherung, dann ist Ihr Geld bis 100.000,- € sicher.
(MS)