Mehr Transparenz beim Gehalt? Das bringt die neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz
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Die Entgeltransparenz berechtigt Arbeitnehmer, Auskunft über die durchschnittlichen geschlechterspezifischen Gehälter zu erhalten. Zudem sind Arbeitssuchenden Informationen über das Einstiegsgehalt der ausgeschriebenen Stelle zur Verfügung zu stellen und sie dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt gefragt werden.
Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten werden Unternehmen verpflichtet, die Bezahlung von Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit offenzulegen.
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Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen hierfür jährlich berichten.
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Ab 150 Beschäftigten ist eine Berichtspflicht für alle drei Jahre vorgesehen, die zukünftig auf Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten ausgeweitet wird.
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Nationales Recht könnte zudem eine Berichtserstattung bei weniger als 100 Arbeitnehmern anordnen.
Die neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz ist am 24.04.2023 durch die letzte Instanz endgültig gebilligt worden.
Die Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung sowie zum Abbau des geschlechterspezifischen Lohngefälles in den Mitgliedstaaten tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umzusetzen.
Bei einem Lohngefälle von mehr als 5%, das nicht anhand objektiver geschlechtsneutraler Faktoren gerechtfertigt werden kann, müssen Maßnahmen ergriffen werden. In Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen ist eine Entgeltbewertung vorzunehmen, die jeden Arbeitnehmer berechtigt, das durchschnittlichen Einkommen für gleichwertige Arbeit von Arbeitnehmergruppen einzufordern.
Arbeitnehmer, die geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung erfahren haben, sind zu entschädigen. Dagegen hat der Arbeitgeber nachzuweisen, dass kein Verstoß gegen die EU-Vorschriften über die Lohntransparenz vorliegt. Bei Verstößen drohen Geldbußen oder wirksame und abschreckende Sanktionen.
Das Recht auf gleiches Entgelt für Frauen und Männer ist in der EU verankert, die Umsetzung und Durchsetzung dieses Rechts war bisher allerdings nicht ausreichend. Die neuen EU-Richtlinie möchte dazu beitragen, die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sowie von Arbeitnehmern mit Behinderungen zu verbessern. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleich behandelt werden.
(SW, MB)