CO2-Emission verringern: Welche Förderung gibt es für den Klimaschutz?
Umsteigen in die Emissionsfreiheit.

CO2-Emission verringern: Welche Förderung gibt es für den Klimaschutz?

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Wer Kohlendioxid emittiert, lebt verkehrt. Belohnen Sie sich und die Umwelt, indem Sie die vielen Förderprogramme zum CO2-Sparen nutzen.

Die CO2-Steuer soll alles, was klimaschädliches Kohlendioxid erzeugt, verteuern, um Techniken, die weniger oder kein CO2 produzieren, attraktiver zu machen, etwa die Stromerzeugung per Photovoltaik, das Heizen mit einer Wärmepumpe oder einem Blockheizkraftwerk und den Umstieg vom Benzinauto zum Elektromobil.

Um diesen Umstieg und weitere technische Innovationen voranzutreiben, gibt es steuerliche Förderprogramme, Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen und Kaufprämien.

Wie sieht die Steuerförderung zur Gebäudemodernisierung aus?

Mit der Anfang 2021 gestarteten "Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude" (BEG) bündelt die Bundesregierung ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Für 2021 stehen fast sechs Milliarden Euro zur Finanzierung von Haus- und Heizungsmodernisierungen bereit.

Für Wärmedämmung, Fensteraustausch und eine neue Heizung gibt es steuerliche Fördermaßnahmen für Eigenheimbesitzer, deren Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist.

Das wird gefördert:

- Wärmedämmung von Wänden,

- Wärmedämmung von Dachflächen,

- Wärmedämmung von Geschossdecken,

- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren,

- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,

- Erneuerung der Heizungsanlage,

- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung,

- Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Zudem werden die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert.

So hoch ist die steuerliche Förderung

Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20 % der Aufwendungen bis 40.000 Euro pro Wohnobjekt steuerlich absetzbar, verteilt über drei Jahre.

Für die energetische Baubegleitung und Fachplanung sind abweichend davon 50 % der anfallenden Kosten steuermindernd abzugsfähig.

Insgesamt stehen für das laufende Jahr 11,5 Milliarden Euro für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung. Zusätzlich will der Bund für 2022 eine Milliarde Euro für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau bereitstellen.

Welche billigen Kredite und Zuschüsse gibt es von KfW und BAFA?

Die "Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude" (BEG) integriert die bestehenden Förderprogramme der "Kreditanstalt für Wiederaufbau" KfW und des "Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" BAFA, u.a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren".

Zuschüsse für Einzelmaßnahmenan der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik sind seit 1.1.2021 beim BAFA zu beantragen.

Seit 1.7.2021 sind Anträge auf Kreditförderung sowie Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der KfW zu stellen.

Zudem geändert:

  • Förderungen gibt es ab sofort als Zuschuss und als Kredit,

  • Förderstandard "KfW-Effizienzhaus 40" gilt nun auch für Sanierungen,

  • Förderstandard "KfW-Effizienzhaus 115" wird bei Sanierungen nicht mehr gefördert.

Einen umfassenden Förderüberblick gibt www.co2online.de.

Wie werden Photovoltaik (PV) und Blockheizkraftwerk (BHKW) gefördert?

Für PV-Anlagen gibt es verschiedene Förderwege. Seit 2021 wird PV im Zuge von Neubau und Sanierung mit der BEG gefördert. Die BEG-Förderhöhen orientieren sich am erreichten Effizienzhaus-Standard, für den die Integration erneuerbarer Energien notwendig ist. Auch der KfW-Kredit 270 ist für PV neben BEG-Förderung möglich. Die Einspeisevergütung gemäß EEG unterstützt den laufenden Betrieb der PV-Anlage für 20 Jahre. Die 16 Bundesländer fördern Solaranlagen und Stromspeicher mit unterschiedlichen Zuschüssen.

Bei einem Erdgas-BHKW wird die Strompreisvergütung durch das KWK-Gesetz (KWKG) festgelegt. Bei einem Pflanzenöl-BHKW oder einer Biogasanlage wird die Höhe der Stromvergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt.

Wie hoch ist die Kaufprämie für ein E-Auto?

Maximal 9.570 Euro Rabatt kann man bis Ende 2025 für den Kauf eines Elektroautos bekommen.

Die Beteiligung der Hersteller an der Innovationsprämie beträgt höchstens 3.000 Euro für ein Elektroauto und bis zu 2.500 Euro für ein Hybridfahrzeug (PHEV). Privatkäufer können zusätzlich die Mehrwertsteuer von 19 % auf die Herstellerbeteiligung erhalten, was die Gesamtfördersumme auf maximal 9.570 Euro anhebt.

Die Fördersumme einschließlich der Herstellerbeteiligung beträgt für ein Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug mit einem Nettopreis von bis zu 40.000 Euro 9.000 Euro. Bei einem Nettopreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro beträgt die Förderung 7.500 Euro.

Für ein Plug-in-Hybridfahrzeug mit einem Nettopreis von maximal 40.000 Euro beträgt die Innovationsprämie bis zum 31.12.2021 6.750 Euro. Bei einem Nettopreis über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro gibt es 5.625 Euro. Die PHEV-Prämien für die Jahre bis Ende 2025 sind noch nicht bekannt.

Informationen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: BMWi - Wie hoch ist der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge?

Förderung für private Ladesäulen

Private Ladestationen für Elektrofahrzeuge, z.B. Wallboxen, werden seit November 2020 von der KfW gefördert. Pro Ladepunkt sind 900 Euro Zuschuss möglich. Der Fördertopf wurde kürzlich um zusätzliche 100 Millionen Euro aufgestockt.

Bis wann sind E-Autos steuerfrei?

Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18.5.2011 bis 31.12.2025 erstmals zugelassen wurden oder werden, sind von der Kfz-Steuer befreit, und zwar bis zum 31.12.2030. Die Befreiung ist bis Ende 2030 befristet, um einen finanziellen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen.

In der Zeit vom 18.5.2016 bis 31.12.2025 nachträglich zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstete Fahrzeuge werden, unabhängig vom Datum der Erstzulassung, für die Dauer von 10 Jahren von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.

Freibetrag für klimafreundliche Autos

Für Verbrennungsmotoren orientiert sich die Kfz-Steuer seit diesem Jahr stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an.

Die Hubraum-Besteuerung bleibt als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Allerdings gilt künftig für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen Autobesitzer lediglich den über 30 Euro hinausgehenden Betrag zahlen.

Diese Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen wurden, und ist bis Ende 2024 befristet. Soweit die Steuervergünstigung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.

(MS)

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