Check24 musste Girokonten-Vergleich zu Recht einstellen
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Ein weiteres Urteil gegen ein Vergleichsportal zeigt: Verbraucher sollten bei Vergleichen auf die angegebene Auswahl an Anbietern achten. Das gilt nicht allein bei Girokonten, sondern auch bei Strom und Gas sowie Telefon und Versicherungen.
Die EU verpflichtet ihre Mitglieder, die in ihrem Land angebotenen Girokonten kostenlos zu vergleichen. Diesen Vergleich sollte Check24 erstellen. Doch wegen unzureichender Marktabdeckung musste er abgeschaltet werden. Das wurde nun gerichtlich bestätigt. Wie geht es weiter?
Das von Check24 betriebene Vergleichsportal für Girokonten war wegen unzureichender Marktabdeckung und weiterer Mängel unzulässig. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) am 28.9.2021 entschieden (LG München I, Az. 33 O 15655/20 – nicht rechtskräftig).
EU-Recht schreibt kostenloses Vergleichsportal vor
Die Zahlungskonten-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, eine kostenfreie Webseite zum Vergleich von Zahlungskonten einzuführen. In Deutschland beauftragte das Bundesfinanzministerium das Vergleichsportal Check24 mit der Umsetzung. Nach der erforderlichen Zertifizierung durch den TÜV Saarland war das Portal von August 2020 bis Januar 2021 in Betrieb.
Der vzbv hatte den Inhalt der Webseite kritisiert und vor allem dessen eingeschränkte Marktabdeckung beanstandet. Auch waren manche Informationen nicht aktuell. Eine Unterlassungserklärung wollte das Unternehmen trotz Einstellung der Seite nach Klageerhebung nicht abgeben.
Verstoß gegen Zahlungskontengesetz
Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Check24 gegen das Zahlungskontengesetz verstieß, mit dem die EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt wurde. Danach muss ein zertifiziertes Vergleichsportal einen wesentlichen Teil des Markts abdecken und eine ausgewogene Anzahl von Angeboten aus jeder Bankengruppe enthalten. Diese Anforderungen erfüllte Check24 nach Überzeugung des Gerichts nicht.
Weit weniger als die Hälfte der rund 1.300 Kreditinstitute, die in Deutschland Girokonten für Verbraucher anbieten, waren auf der Vergleichsplattform vorzufinden. Die dargestellten Kreditinstitute waren bis auf wenige Ausnahmen lediglich mit einem einzigen Kontomodell vertreten. Damit sei laut Gericht die geforderte regionale Abdeckung der deutschen Banken- und Sparkassenlandschaft nicht gewährleistet. Zudem werde keine breite Palette an Kontoangeboten dargestellt. Die Zertifizierung durch den TÜV Saarland ändere nichts daran, dass die gesetzlichen Anforderungen an das Vergleichsportal nicht erfüllt waren.
Zudem machte der vzbv geltend, dass die bereitgestellten Informationen teilweise nicht mehr korrekt waren. In diesem Punkt erkennt Check24 die Klage an. Der von Check24 gestellte Antrag scheiterte, bei der Marktabdeckung als Bezugsgröße die Gesamtanzahl aller Banken zugrunde zu legen.
BaFin soll Marktübersicht herstellen
Durch das Scheitern des Check24-Portals erfüllt Deutschland auch nach drei Jahren noch nicht die EU-Vorgaben für einen Konditionenvergleich von Girokonten. Die Leiterin des vzbv-Finanzmarkt-Teams Dorothea Mohn fordert deshalb: "Die Lücke muss jetzt dringend geschlossen werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wäre hierfür ein guter Kandidat. Die BaFin ist neutral, verbindet mit dem Portal keine kommerziellen Interessen und hat die nötige Infrastruktur, um eine vollständige Marktübersicht anzubieten."
Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums noch aus der letzten Legislatur liegt laut vzbv bereits vor. Eine künftige Bundesregierung solle diesen dem Bundestag zügig zum Beschluss vorlegen.
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Fünf Tipps gegen die Tricks der Vergleichsportale
Vergleichsplattformen wie Check24.de, Geldsparen.de, Toptarif.de, Verivox.de ist es zu verdanken, dass es Verbraucher leicht haben, ihren Stromanbieter zu wechseln, eine günstige Versicherung abzuschließen oder das beste Girokonto zu finden. Doch seit einiger Zeit werden Zweifel an der Unabhängigkeit der Portale laut, denn sie dienen auch dem Verkauf und können die Verbraucher unter Umständen auch täuschen.
Die Portale verdienen ihr Geld nicht mit dem Preisvergleich, sondern wenn ein Produkt über ihre Seite verkauft wird und über Werbung von Strom- und Gasanbietern auf ihrem Portal. Ähnlich wie viele Finanzberater kassieren sie Vermittlungs-Provisionen, die oft höher sind als im normalen Vertrieb. Der Verbraucher merkt davon allerdings oft nichts. Diese Finanzierung der Portale entspricht nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform.
Marktführer Check24 musste bereits auf eine Entscheidung des Landgerichts München reagieren und seine Verbraucherinformationen nachbessern. Seither informiert das Onlineportal seine Kunden früher als bisher darüber, dass das Unternehmen Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erhält.
Tipp 1: Beim Wechsel des Energieversorgers ist es wichtig, nicht allein auf kurzfristige Rabatte für Neukunden zu achten, sondern auch die Preise für Bestandskunden zu vergleichen. Die Standard-Suche vieler Portale ist meist so eingestellt, dass nicht die besten und langfristig günstigsten Tarife oben angezeigt werden. Deshalb ist es wichtig, die Voreinstellung zu kontrollieren und die angebotenen Vorschläge kritisch zu prüfen. Die Konditionen sollten auch ohne Neukundenrabatt und Sofortbonus günstig sein.
Tipp 2: Die Erstvertragslaufzeit sollte nicht länger als ein Jahr sein. Die Kündigungsfrist sollte maximal einen Monat betragen.
Tipp 3: Beim Vergleich von Energie- und Telekommunikationstarifen zeigen Portale wie Verivox einzelne Angebote oberhalb des eigentlichen Rankings an, auf der sogenannten Position 0. Die Portale erhalten dafür teilweise Zahlungen von den Anbietern und informieren den Verbraucher nur in einem kleinen Hinweis, dass es sich um Werbung handelt. Hier sollten Verbraucher schauen, ob das herausgestellte Angebot wirklich gegenüber den anderen Produkten Vorteile bietet.
Tipp 4: Es ist gut, wenn Sie mehrere Portale nutzen und die Ergebnisse miteinander vergleichen. Dabei sollten Sie Folgendes beachten: Wenn zwei unterschiedliche Portale dieselben Ergebnisse zeigen, könnten diese kopiert worden sein. Das lässt sich über das Impressum herausfinden. Lediglich ein unabhängiges Zweitportal liefert auch eine unabhängige Zweitmeinung.
Tipp 5: Wer sich bei einigen Vergleichsportalen eine Liste möglicher Energie- oder Kreditangebote anzeigen lässt, muss auf die Option Filter klicken, um zu erkennen, dass lediglich vom Vergleichsportal geprüfte Anbieter in die Auswahl mit einbezogen wurden, also nicht alle. Die Auswahl vergrößert sich bloß dann, wenn der Verbraucher aktiv die Option alle Anbieter wählt. Unter Umständen tauchen dann günstigere Angebote im Ranking auf. Doch erst wer bis ans Seitenende scrollt und die Liste der teilnehmenden Partner aufruft, erfährt, dass selbst dann nicht alle in Deutschland aktiven Anbieter am Vergleich teilnehmen.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, Mitteilung vom 2.11.2021
(MS)