Beruf und Familie in Einklang bringen
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Der Trend zum Homeoffice hält auch nach dem Ende der pandemiebedingten Pflicht-Heimarbeit an, denn viele Beschäftigte erkennen im mobilen Arbeiten die Chance zur flexibleren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nicht allein um die Zufriedenheit mit einer ausgeglichenen Work-Life-Balance geht es bei zahlreichen gesetzlichen Erleichterungen zur variablen Arbeitszeitgestaltung bei Erziehung und Pflege, auf die ein aktueller Ratgeber hinweist.
Das Berufsleben flexibler zu gestalten, wird für viel Arbeitnehmer immer wichtiger, und das nicht bloß, weil sie Familie haben, für die sie sich Zeit nehmen wollen. Manchmal gibt es konkrete Verpflichtungen, wie die Pflege eines Angehörigen, die Arbeitnehmer in die Teilzeitarbeit drängen.
Wenn Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen möchten, um sich stärker Ihren Kindern oder Ihren pflegebedürftigen Eltern widmen zu können oder um vor Ihrem Ruhestand langsam etwas kürzer zu treten, können Sie auf zunehmend mehr gesetzliche Ansprüche pochen.
Unser Ratgeber "Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit nutzen – den Beruf flexibel gestalten" gibt einen umfassenden Überblick über alle bestehenden Möglichkeiten, damit Sie Ihre beruflichen und privaten Pflichten optimal in Einklang bringen können. Wir sagen Ihnen konkret, welche Rechtsansprüche Sie haben, und geben Ihnen praktische Hinweise, wie Sie diese am besten umsetzen. Außerdem lesen Sie bei uns, wie sich Ihr geringerer Verdienst auf Ihre Steuer auswirkt und welche Vorteile Sie davon haben können.
Wer hat Anspruch auf Brückenteilzeit?
Mittlerweile bestehen zahlreiche Gesetze, die dazu dienen, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Jüngste Beispiele sind das Brückenteilzeitgesetz, das Familienpflegegesetz und das Flexirentengesetz.
Bisher hatten nur Mütter und Väter, die sich in ihrer Elternzeit für eine Verringerung ihrer Arbeitszeit entschieden hatten, und pflegende Arbeitnehmer nach dem Ende der Eltern- bzw. Pflegezeit einen Rechtsanspruch auf die Rückkehr zu einer Beschäftigung mit der vorherigen Arbeitszeit. Für andere Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit verkürzten, war dagegen die Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit bzw. zur Vollzeit nicht garantiert. Das hat sich durch die neue Brückenteilzeit geändert.
Arbeitnehmer haben danach das Recht, für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren ihre Arbeitszeit zu verringern. Nach Ablauf dieser – vorab festzulegenden Frist – kehren sie wieder zur vorherigen Arbeitszeit, nicht unbedingt jedoch in die frühere Tätigkeit zurück.
Was ist Pflegezeit, was Familienpflegezeit?
Auch nach der jüngsten Pflegereform bleibt es beim bisherigen Nebeneinander von Familienpflegezeit und Pflegezeit – was wenig verständlich ist, da zwischen beiden Instrumenten nur noch geringe Unterschiede bestehen. Der wichtigste Unterschied: Bei der Pflegezeit haben Arbeitnehmer die freie Wahl zwischen Auszeit und Teilzeit, während es bei der Familienpflegezeit nur das Teilzeitmodell (mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche) gibt.
Was die Sache noch unübersichtlicher macht: Für Pflegezeit und Familienpflegezeit gelten künftig unterschiedliche Ankündigungsfristen gegenüber dem Arbeitgeber. Schließlich gilt: Familienpflegezeit und Pflegezeit können zusammen höchstens 24 Monate dauern.
Was bringt die Flexirente?
Die neuen Rentenregeln, die den Übergang von Arbeit in die Rente flexibler machen und ein Weiterarbeiten nach Erreichen des regulären Rentenalters attraktiver machen sollen, wurden im Rahmen des "Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand" verabschiedet.
Viele Arbeitnehmer möchten trotz aller Initiativen, die der Gesetzgeber in den letzten 15 Jahren gegen die Frühverrentung ergriffen hat, nach wie vor deutlich vor dem 65. und erst recht vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen. Wenn das für Sie zutrifft, können Sie sich zwar sogar für einen Renteneintritt mit 63 entscheiden, doch Sie müssen beträchtliche Renteneinbußen hinnehmen. Dagegen helfen folgende gesetzgeberische Maßnahmen:
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neue Regeln zum Rückkauf von Rentenabschlägen,
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neue Regeln zur Kombination von Arbeit und Rente und
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neue Hinzuverdienstregeln.
Zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand finden Sie in unserem "Kleinen Rentenratgeber", der alle Gesetzesänderungen seit dem 1.7.2021 berücksichtigt.
Umfassende Beratung zu allen Sozialversicherungen, zu Finanzen, Steuern und Recht bietet das kontinuierlich aktualisierte Loseblattwerk "Fakten & Tipps" mit kommentierten Gerichtsurteilen, fundiertem Basiswissen auf neuestem Rechtsstand und erprobten Expertentipps.
(MS)