Altersvorsorge für Berufsanfänger und Geringverdiener
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Wer zum ersten Mal richtig Geld verdient, sollte sich gleich mit einer zusätzlichen Altersvorsorge befassen. Dies gilt auch für Menschen, deren Einkommen noch vorübergehend oder für immer gering ist. Es geht darum, Zuschüsse vom Staat und vom Arbeitgeber optimal zu nutzen. Unsere Checkliste enthält acht Punkte, um vernünftig abgesichert zu sein.
Inhalt
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Altersvorsorge-Tipp 5: Gesetzliche Rentenversicherung nicht unterschätzen
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Altersvorsorge-Tipp 6: Beim Minijob Vorteile der gesetzlichen Rente sichern
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Altersvorsorge-Tipp 8: Früh mit einem Fondssparplan anfangen
Altersvorsorge-Tipp 1: Finanzielle Notreserve anlegen
Es kann immer etwas passieren. Dann ist es gut, wenn man Geld für eine Notreserve getrennt vom Girokonto auf einem Tagesgeldkonto angelegt hat. Zwei bis drei Monatsgehälter sind eine gute Summe. Das Geld steht dort jeden Tag zur Verfügung. Und: Im Gegensatz zu einem Girokonto bekommt man dort Zinsen.
Altersvorsorge-Tipp 2: Die wichtigsten Versicherungen
Ein paar wenige Versicherungen sind so wichtig, dass man sie gleich zu Beginn des Berufslebens abschließen sollte.
Wir empfehlen:
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Private Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch Fahrlässigkeit im Privatleben entstehen. Kinder sind in der Regel ohne Zusatzbeitrag bei ihren Eltern versichert. Wer aber mit eigenem Hausstand und Gehalt ins Berufsleben startet, benötigt einen eigenen Vertrag. Die private Haftpflichtversicherung gibt es schon für weniger als 50 Euro im Jahr.
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Berufsunfähigkeitsversicherung: Wer aufgrund einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder psychischer Leiden dauerhaft nicht mehr oder nur zum Teil arbeiten kann, fällt schlimmstenfalls in Armut. Auch jungen Leuten kann das passieren. Die Rentenversicherung federt zwar in solchen Fällen das Schlimmste mit einer Erwerbsminderungsrente ab. In der Regel reicht sie aber nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Über die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bekommt man eine zusätzliche Rente, falls man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine BU ist allerdings nicht billig: Ein gesunder und junger Mensch mit Bürojob muss schnell mehr als 100 Euro pro Monat investieren. Die Beiträge für Menschen mit körperlicher Arbeit sind noch höher.
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Risikolebensversicherung: Eine Risikolebensversicherung ist empfehlenswert, wenn man Kinder hat oder in einer Ehe der Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin ist und den Partner bzw. die Partnerin absichern möchte. Sollte der Versicherte sterben, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Summe. Schon für weniger als 10 Euro im Monat kann man eine Versicherungssumme von 100.000 Euro oder mehr bekommen.
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Altersvorsorge-Tipp 3: Riester-Rente
Die Riester-Rente gilt als zu teuer und kompliziert, und die Erträge sind gering. Gerade für Kleinsparer kann die Riester-Rente jedoch attraktiv sein. Dies ermöglichen die staatlichen Zulagen für die geförderte private Altersvorsorge. Berufsanfänger mit geringem Einkommen oder generell Geringverdiener sollten deshalb prüfen, ob für sie nicht eine Riester-Rente infrage kommt.
Verheiratete Riester-Sparer können zudem überprüfen, ob sich ein Riester-Vertrag auch für ihren Ehepartner lohnt. Zahlt nur ein Ehepartner in die Rentenversicherung ein, gilt der andere als mittelbar förderberechtigt, auch ohne eigenes Einkommen. Um die Grundzulage zu erhalten, muss der zweite Ehepartner lediglich 60 Euro in einen eigenen Riester-Vertrag einzahlen.
→ mehr Informationen: Wie funktioniert die Riester-Rente?
Altersvorsorge-Tipp 4: Zuschüsse vom Chef
Seit 2002 steht es jedem Arbeitnehmer frei, einen Teil seines Gehalts, des Weihnachtsgelds oder Urlaubsgelds in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren und dabei Sozialabgaben und Steuern zu sparen. Das ist die »Entgeltumwandlung«.
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern, die erstmals Teile ihres Gehalts in eine spätere Betriebsrente umwandeln, einen Zuschuss in Höhe von 15 % geben, sofern sie bei der Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen. Am besten fragt man beim Arbeitgeber, was dieser zur betrieblichen Altersversorgung beiträgt. Personalabteilung oder Betriebsrat können Auskunft geben.
→ mehr Informationen: Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Altersvorsorge-Tipp 5: Gesetzliche Rentenversicherung nicht unterschätzen
Ist es sinnvoll, in die Rentenversicherung einzuzahlen, wenn die Rente ohnehin nicht ausreicht, um ein eigenständiges Leben im Wohlstand zu führen? Ja – denn durch regelmäßige Zahlungen in die Rentenkasse erhält man eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen. Dazu gehören:
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Rente für die Hinterbliebenen (Witwenrente und Waisenrente).
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Zahlung der Hälfte des Beitrags in die Krankenkasse, den die Rentenversicherung übernimmt, wenn man in Altersrente gegangen ist.
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Anspruch auf Rehabilitationsleistungen, zum Beispiel nach einem schweren Unfall oder einer schweren Krankheit.
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Anspruch auf Erziehungszeiten, während die oder der Versicherte ohne eigene Einzahlungen zusätzliche Anwartschaften auf eine Rentenzahlung erwirbt.
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Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Ein sozialversicherungspflichtiger Job ist daher grundsätzlich eine gute Sache, da der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialabgaben inklusive des Rentenbeitrags übernimmt und man sich mit den Einzahlungen in die gesetzliche Krankenversicherung auch einen Anspruch auf Krankengeld sichert.
→ mehr Informationen: Gesetzliche Rente: Renteninformation und Rentenauskunft verstehen
Altersvorsorge-Tipp 6: Beim Minijob Vorteile der gesetzlichen Rente sichern
Wer sich geringfügig für maximal 538 Euro im Monat beschäftigen lässt (Minijob), bekommt sein Gehalt ohne Abzüge ausbezahlt: 538 Euro brutto sind dann 538 Euro netto. Die meisten Minijobber nutzen weiterhin diese Variante und lassen sich von ihrer gesetzlichen Pflicht befreien, Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen. Was sie dabei womöglich übersehen, sind die Vorteile, die Versicherte mit eigenen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung erwerben (siehe Altersvorsorge-Tipp 5).
Minijobber mit eigenen Beiträgen haben noch zwei weitere Vorteile: Sie können einen Riester-Vertrag abschließen und haben dadurch Anspruch auf staatliche Zulagen. Sie haben außerdem das Recht, einen Teil ihres Gehalts für eine spätere Betriebsrente zurückzulegen und damit Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers zu dieser Zusatzvorsorge.
Gute Argumente also, um auch als Minijobber in die Rentenkasse einzuzahlen. Nur, was kostet das und was bringt das an Rente?
Der Arbeitgeber eines gewerblichen Minijobbers überweist für einen Minijobber immer 15 % des Verdienstes pauschal in die Rentenkasse. Bleibt der Minijobber nun rentenversicherungspflichtig, muss er die Differenz zwischen dem vollen Beitragssatz von 18,6 % und den 15 % ausgleichen. Dieser Eigenanteil liegt derzeit bei 3,6 %. Macht bei 538 Euro Verdienst 19,37 Euro im Monat, netto kommen dann noch 518,63 Euro heraus.
Altersvorsorge-Tipp 7: Vermögenswirksame Leistungen nutzen
Rund 14 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage in Höhe von bis zu 80 Euro im Jahr. Diese sollte man sich nicht entgehen lassen. Das funktioniert so:
Man fragt den Arbeitgeber nach vermögenswirksamen Leistungen (VL). Das sind meist bis zu 40 Euro im Monat, die der Arbeitgeber in einen Sparvertrag einzahlt. Das Geld gibt es obendrauf aufs Gehalt und es wird sofort vor der Gehaltsauszahlung auf das VL-Konto überwiesen. Der Arbeitnehmer muss sich vorher entscheiden, ob das Geld in einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag fließen soll.
Die VL sind für Geringverdiener attraktiv, da sie bei diesen Leistungen doppelt profitieren können. Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber nicht nur bis zu 40 Euro pro Monat als VL erhalten. Obendrauf gibt es vom Staat die sogenannte Arbeitnehmersparzulage, sofern das zu versteuernde Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet – seit 2024 genau 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete. Die Zulage beträgt für das Sparen in Aktienfonds bis zu 80 Euro pro Jahr.
Die VL sind gut für das langfristige Sparen geeignet, um sich mit geringem finanziellem Einsatz ein kleines Vermögen für das Alter anzusparen.
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Altersvorsorge-Tipp 8: Früh mit einem Fondssparplan anfangen
Wer die staatlichen und betrieblichen Zuschüsse ausgeschöpft hat oder nicht nutzen kann und aus eigener Tasche noch ein wenig Geld beiseitelegen möchte, sollte einen Fondssparplan anlegen. Das geht schon mit zum Beispiel 25 Euro, 50 Euro oder 100 Euro im Monat.
Dafür bieten sich hauptsächlich Exchange Traded Funds (ETF) an, also Fonds, die die Kursentwicklung von bestimmten Börsenindizes nachbilden, zum Beispiel den Weltindex MSCI World. Dieser enthält Aktien von mehr als 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern. Man ist dann zum Beispiel mit ein paar Euro an Apple und mit ein paar Cent an SAP beteiligt.
Die Idee dahinter: Wer sein Geld über Hunderte unterschiedliche Firmen streut, senkt sein Risiko. Denn während manche Firmen eine Krise durchmachen, feiern andere Erfolge.
So kann man sich auch als Berufsanfänger mit wenig Geld oder Geringverdiener Schritt für Schritt ein kleines Vermögen aufbauen.
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(AI, MB)