Haus gegen Pflegeversprechen: Vertrag gilt trotz frühen Todes

 - 

Abgemacht ist abgemacht – so könnte man einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 6.5.2019 kurz zusammenfassen. Worum ging es: Um die Vereinbarung eines Onkels mit seiner Nichte, dass sie für das Haus des Onkels nur einen Minipreis zahlen musste – dafür diesem aber eine lebenslange Pflege und ein lebenslanges Wohnrecht einräumte.

Vorsicht, wenn Sie Ihr Haus verschenken! Foto: AdobeStock

Der Streit unter den Erben entzündete sich, weil der Onkel nur wenige Wochen nach Vertragsschluss starb. Die Erben verlangten ob des frühen Todes des älteren Herrn eine »ergänzende Vertragsauslegung« der Vereinbarung zwischen Onkel und Nichte. Mit anderen Worten: Das OLG fand dieses Verlangen, für dessen Durchsetzung Prozesskostenhilfe beantragt wurde, für völlig aussichtslos.

Beide Seiten hätten sich bei Abschluss des Vertrages "im Ungewissen darüber befunden, wie lange der Verkäufer (der Erblasser) leben und ob er zu Lebzeiten pflegebedürftig im Sinne des Vertrages werden würde". Die Nichte sei "das Risiko eingegangen, dass sie – sofern der Erblasser sehr alt werde, gleichzeitig aber bald nach Vertragsschluss pflegebedürftig – über einen sehr langen Zeitraum Pflegeleistungen erbringen müsse".

Umgekehrt sei der Erblasser das Risiko eingegangen, "dass er im Fall seines frühen Todes sein Grundstück an die Nichte überlassen habe, obwohl sie ihn nicht pflegen und ein Wohnrecht nur für kurze Zeit habe erdulden müssen". Beide Seiten seien aus freien Stücken einen Vertrag eingegangen. Daran sei nichts zu deuteln (Az. 8 W 13/19).

Menschlich gesehen ist die Verärgerung der Erben nicht ganz unverständlich. Erblasser, die das vermeiden wollen, können u.U. Klauseln, die bei einem frühzeitigen Ableben greifen, in den Vertrag aufnehmen. Hierfür sollte in jedem Fall notarielle Beratung bzw. Beratung durch einen Fachanwalt in Anspruch genommen werden.

(MS)

Weitere News zum Thema
  • [] Wer keine Erben hat oder wenig Wert darauflegt, etwas zu vererben, für den kann die Verrentung der eigenen Immobilie eine gute Lösung für mehr Geld im Alter sein. Denn mit der Immobilien-Rente kann man sowohl das mit der Immobilie ersparte Vermögen als mehr

  • [] Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, muss den Gewinn versteuern. Nur unter bestimmten Bedingungen ist der Verkauf steuerfrei – die Überlassung der Wohnung an Mutter oder Schwiegermutter gehört nicht dazu. mehr

  • [] Ob als Geldanlage, späterer Altersruhesitz oder einfach nur, um an einem schönen Platz jederzeit preiswert Urlaub machen zu können: Die Gründe für den Kauf einer Ferienimmobilie sind vielfältig. Wie sich die Ferienimmobilie steuerlich auswirkt, hängt mehr

  • [] Unternehmer können für größere Anschaffungen einen sogenannten Investitionsabzug bilden. Das wirkt sich positiv auf Steuern und Liquidität aus. Das wurde allerdings zum Problem für alle, die ab 2022 eine Photovoltaikanlage erwerben wollten. mehr

Weitere News zum Thema