Grundsteuer: Neubewertung aller Grundstücke nötig

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Um die Grundsteuer verfassungskonform auszugestalten, müssen rund 36 Mio Einheiten in neu bewertet werden – unabhängig davon, welches Modell der Grundsteuer gewählt wird. Das bestätigte die Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Nach den Berechnungen der Bundesregierung soll die Neubewertung aller Grundstücke und die Senkung der Steuermesszahlen für die Grundsteuer A und B insgesamt zu keiner nennenswerten Veränderung des bundesweiten Aufkommens führen. Wenn alle Gemeinden lediglich ihr Hebesatzrecht unter der Prämisse der Aufkommensneutralität nutzen würden, bleibe die Aufkommensneutralität auch für die kommenden Jahre bestehen, schreibt die Bundesregierung, die allerdings davon ausgeht, dass sich künftig beispielsweise durch die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete, Neubewertungen im Rahmen von Eigentumsübertragungen oder durch die Wahrnehmung der fortbestehenden kommunalen Hebesatzautonomie das Grundsteueraufkommen fortwährend verändern werde.

Auf die Frage, ob überschuldete Kommunen ihre Hebesätze überhaupt senken dürfen, antwortet die Regierung, sie gehe davon aus, dass auch Kommunen in einem Haushaltssicherungsverfahren landesrechtlich nicht die Möglichkeit verwehrt wird, ihre Hebesätze zur Wahrung der Aufkommensneutralität entsprechend anzupassen (Deutscher Bundestag, hib-Meldung Nr. 943/2019 vom 29.08.2019).

2018: Höchstes Grundsteueraufkommen seit 1991

Auch das Statistische Bundesamt hat sich mit dem Thema Grundsteuer beschäftigt und neue Zahlen veröffentlicht.

Nach Angaben der Statistiker erzielten die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2018 mit rund 14,2 Milliarden Euro die bisher höchsten Grundsteuereinnahmen seit 1991.

  • 13,8 Milliarden Euro entfielen dabei auf die für bebaute und bebaubare Grundstücke erhobene Grundsteuer B. Dies war ein Anstieg um 1,8% gegenüber dem Vorjahr.

  • Die höchste Zunahme bei den Flächenländern erzielte das Saarland mit +6,4%.

  • Bei den Stadtstaaten hatte Bremen mit +2,9% den höchsten Anstieg gegenüber 2017 zu verzeichnen.

  • Über die Grundsteuer A, die für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, nahmen die Gemeinden 2018 insgesamt 0,4 Milliarden Euro und damit 0,4% mehr ein als 2017.

  • Bei der Grundsteuer A stieg der Hebesatz im Jahr 2018 gegenüber 2017 um 3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 339%.

  • Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B nahm gegenüber 2017 bundesweit um 2 Prozentpunkte zu und lag im Jahr 2018 bei 472%.

(MB)

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