5. Welche Sonderrechte hat man mit einem Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, dass Sie sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und dergleichen als schwerbehindert ausweisen können. Nur so können Sie zum Beispiel die per Gesetz festgelegten Nachteilausgleiche und Rechte in Anspruch nehmen.

Zu den gesetzlich geregelten Nachteilsausgleichen für behinderte Menschen gehören beispielsweise

  • besonderer Kündigungsschutz,

  • Sonderurlaub,

  • Steuererleichterungen (z.B. Behindertenpauschbetrages),

  • Ermäßigung bei der Kfz-Steuer,

  • Anspruch auf Mobilitätshilfen,

  • unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr (kleine Einschränkung: hierfür muss man beim Versorgungsamt eine Wertmarke kaufen, ganz kostenlos ist die Beförderung also nicht. Da die Wertmarke in der Regel 40 Euro für ein halbes und 80 Euro für ein ganzes Jahr kostet, ist sie für Wenigfahrer eher uninteressant. Nur wer eines der Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder TBl (taublind) im Schwerbehindertenausweis stehen hat, erhält die Wertmarke kostenlos.),

  • Sonderregelungen beim Parken (Behindertenparkplatz).

Nicht jeder (schwer-)behinderte Mensch kann auch automatisch jeden einzelnen Nachteilausgleich in Anspruch nehmen: Die Nachteilsausgleiche hängen ab von der Höhe des Grades der Behinderung, der Art der Behinderung oder natürlich den Merkzeichen G, aG, H,Bl oder Gl.

Neben den gesetzlich festgelegten Nachteilsausgleichen gibt es oft auch Vergünstigungen auf freiwilliger Basis, beispielweise bei Eintrittsgeldern für Museen, für die der Ausweis als Nachweis vorgelegt werden muss. Auf diese freiwilligen Ermäßigungen haben Sie aber keinen Anspruch.