3. Wie füllt man den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis aus?

Im Antrag müssen neben Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit) auch Angaben über die Gesundheitsstörungen / Erklärungen gemacht werden. Dabei geben Sie an, welche der bei Ihnen länger als 6 Monate vorliegenden körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen und daraus resultierenden Funktionsbeeinträchtigungen nach dem Schwerbehindertenrecht berücksichtigt werden. Auch zu den Ursachen der Beeinträchtigungen müssen Sie Auskunft geben.

Des weiteren müssen Sie angeben, von welchen Ärzten und Fachärzten sowie in welchen und Kliniken Sie behandelt wurden. Auch Angaben zu Krankenhausbehandlungen, Reha-Kliniken und Kureinrichtungen werden erwartet.

Wenn der Antrag auf Schwerbehinderung genehmigt wird (also ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wird), erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von der Behörde und einen Schwerbehindertenausweis. Die Entscheidung des Gutachters erfolgt in der Regel nach Aktenlage. Das heißt, der Gutachter sitzt an seinem Schreibtisch und liest Ihren Antrag. Er kennt weder Sie noch die Details Ihrer Krankengeschichte. Es ist also wichtig, dass Ihre Angaben im Antrag so präzise wie möglich sind – schreiben Sie also nicht nur z.B. "Diabetes" sondern Diabetes mit diabetischem Fußsyndrom.

3 Tipps für Ihren Antrag

1. Legen Sie alle Ihnen vorliegenden aktuellen Krankenberichte und Unterlagen dem Antrag bei – am besten in Kopie. Die Originale behalten Sie bei Ihren Unterlagen. Je mehr Unterlagen dem Gutachter vorliegen, desto genauer kann er sich über Ihren Gesundheitszustand informieren.

2. Informieren Sie Ihre Ärzte darüber, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben. Füllen Sie für die Ärzte außerdem eine Schweigepflichtsentbindung aus. Das hat zwei Vorteile: Erstens kann sich der Gutachter so bei Rückfragen an Ihre Ärzte wenden und weitere Informationen über Ihren Gesundheitszustand einholen. Zweitens sind Ihre Ärzte dann schon auf Rückfragen vorbereitet.

3. Machen Sie sich eine Kopie des Antrags für Ihre Unterlagen. So können Sie schnell nachschauen, welche Angaben Sie schon gemacht haben, wenn Rückfragen des Gutachters kommen.

Wenn Sie nach diesem Erstantrag nicht mit dem Ergebnis einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid einlegen.

Die Dauer des Feststellungsverfahrens ist gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich gilt aber natürlich: Je besser und detaillierter Sie Ihren Antrag ausgefüllt haben und je weniger Unterlagen der Gutachter von Ihnen oder Ihren Ärzten noch anfordern muss, desto schneller kommt Ihr Bescheid!

Hilfe beim Antrag erhalten Sie unter anderem hier:

  • Schwerbehindertenvertretungen

  • Sozialstationen von Reha-Einrichtungen und Krankenhäusern

  • Pflegestützpunkte

  • Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ein Video in Gebärdensprache veröffentlicht.