4. Wie lange ist der Schwerbehindertenausweis gültig?
Einen unbefristet ausgestellten Schwerbehindertenausweis gibt es nur für diejenigen Menschen mit einer schweren Behinderung, bei denen eine wesentliche Änderung (Verbesserung) des gesundheitlichen Zustands nicht zu erwarten ist.
Die meisten Antragsteller erhalten einen auf fünf Jahre befristeten Schwerbehindertenausweis. Dieser kann unkompliziert zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Oft reicht hierfür bereits der Gang zum Bürgerdienst aus. Nach zweimaliger Verlängerung muss ein neuer Schwerbehindertenausweis beantragt werden.
Wichtig: Wenn sich Ihre gesundheitlichen Verhältnisse wesentlich verschlechtern oder verbessern, sind Sie verpflichtet, das Versorgungsamt darüber zu informieren. Denn dann müssen der Grad der Behinderung und ggf. die eingetragenen Merkzeichen neu festgesetzt werden.