Kostenlose Software: Jetzt Lohnsteuerfreibeträge für 2024 beantragen!
Jeden Monat mehr Geld auf dem Konto dank Lohnsteuer-Ermäßigung!

Kostenlose Software: Jetzt Lohnsteuerfreibeträge für 2024 beantragen!

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Wer Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltskosten hat, regelmäßig spendet oder weit zur Arbeit fahren muss, bezahlt jeden Monat zu viel Lohnsteuer! Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können Sie sich vom Finanzamt für diese Kosten einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen und haben so jeden Monat mehr Geld auf dem Konto.

Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen und monatlich mehr Geld auf dem Konto haben!

Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung kürzt der Arbeitgeber dann den Bruttoarbeitslohn entsprechend und berechnet die Lohnsteuer nur auf der Grundlage des gekürzten Bruttoarbeitslohns.

Die erfreuliche Folge: Sie zahlen während des Jahres weniger Lohnsteuer und haben monatlich mehr Geld auf dem Konto! Einziger Wermutstropfen: Bei der Steuererklärung im nächsten Jahr erhalten Sie in diesem Fall dann keine große Rückerstattung mehr, weil Sie das Geld schon monatlich erhalten haben.

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Kostenlose Software und Formulare

Einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können Sie auf Papier oder elektronisch stellen.

  

 

Kostenlose Software: Freibeträge jetzt schnell und einfach beantragen

 

→ Wenn Sie sich einen Freibetrag eintragen lassen möchten, dann laden Sie sich jetzt die kostenlose Software Lohnsteuer-Freibetrag 2024 herunter, die hier in der kostenlosen Testversion der SteuerSparErklärung enthalten ist.

Die Software können Sie für Mac oder PC herunterladen.

 

  

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→ zum Download der kostenlosen Formulare: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024

Lohnsteuer-Ermäßigung: Diese Kosten werden berücksichtigt

Es gibt viele Situationen, die zu einer Ermäßigung der Lohnsteuer führen können – unter anderem gehören dazu:

 

  

 

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Übrigens: Mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie den zu berücksichtigenden Freibetrag gleich für zwei Jahre beantragen, jetzt also für die Kalenderjahre 2024 und 2025 – früher galten die Anträge immer nur für ein Jahr.

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(MB)

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