Novemberhilfe kann beantragt werden!
Seit dem Nachmittag des 25. November 2020 kann die Novemberhilfe beantragt werden – die bundeseinheitliche IT-Plattform, über die bereits die Überbrückungshilfen beantragt werden können, ist seit gestern für die Novemberhilfe freigeschaltet!

Novemberhilfe kann beantragt werden!

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Seit dem Nachmittag des 25. November 2020 kann die Novemberhilfe beantragt werden – die bundeseinheitliche IT-Plattform, über die bereits die Überbrückungshilfen beantragt werden können, ist seit gestern für die Novemberhilfe freigeschaltet!

Wenn Sie nachlesen möchten, welche Voraussetzungen für die Novemberhilfe erfüllt sein müssen, empfehlen wir Ihnen unser kostenloses ebook »Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige«.

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

Solo-Selbstständige können mit dem sogenannten Direktantrag im eigenen Namen (also ohne einen »prüfenden Dritten« wie beispielsweise einen Steuerberater) Novemberhilfe bis maximal 5.000 Euro beantragen.

Voraussetzung ist allerdings, dass sie bisher keinen Antrag auf Überbrückungshilfe (weder I noch II) gestellt haben!

Für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat notwendig. Sollen Sie noch kein ELSTER-Zertifikat besitzen, können Sie eines auf dem ELSTER-Portal beantragen. Auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de werden die einzelnen Schritte zur Anmeldung für den Direktantrag genau erklärt. Zum Direktantrag gelangen Sie dann hier: direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Alle anderen Anträge müssen elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte) (antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Wie funktioniert das mit den Abschlagszahlungen?

Um die Betroffenen schneller mit Liquidität zu versorgen, sollen noch im November Abschlagszahlungen gewährt und ausgezahlt werden, d.h. Unternehmen erhalten einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 % ihrer beantragten Summe, aber maximal 10.000 Euro!

Die Abschlagszahlung erfolgt auf Basis des regulären Antrags, der für die Novemberhilfe gestellt wird. Es ist kein separater Antrag auf Abschlagszahlung notwendig!

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Im Falle von Solo-Selbstständigen, die einen Direktantrag bis zu 5.000 Euro stellen, erfolgt die Abschlagszahlung grundsätzlich in Höhe der beantragten Novemberhilfe.

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(AW)

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