Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz: Wahl und Wechsel der Gewinnermittlungsart
Über das Produkt
Als Selbstständiger sind Sie einmal im Jahr verpflichtet, Ihren Gewinn zu ermitteln. Grundsätzlich stehen Ihnen dafür zwei Methoden zur Verfügung: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und die Bilanzierung. Die EÜR ist einfacher und kostet weniger, bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten gibt es aber nur bei der Bilanzierung.
Gesetzliche Vorgaben können der Grund sein, dass Sie von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung wechseln müssen. Sofern Sie gewerbliche Einkünfte erzielen, kann das Finanzamt Sie dazu auffordern, Bücher zu führen, sobald Sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten. Und auch eine Geschäftsaufgabe kann der Grund für eine Bilanzerstellung sein.
Aber auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen, können Sie das – egal ob Gewerbetreibender oder als Angehöriger der freien Berufe – immer freiwillig tun. Daher sollten Sie die Unterschiede zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten kennen. Denn je nach Methode können sich in einzelnen Jahren große Unterschiede bei der Höhe des ermittelten Gewinns ergeben.
In unserem Beitrag erfahren Sie:
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die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede von Betriebsvermögensvergleich und EÜR;
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wann Sie von der EÜR zur Bilanzierung wechseln müssen und wann gegebenenfalls ein freiwilliger Wechsel Sinn macht;
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die einzelnen Schritte beim Wechsel wie Übergangsbilanz, Gewinnkorrekturen und die Verteilung des Übergangsgewinns
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wie lange Sie nach einem Wechsel gebunden sind.
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