Corona-Überbrückungshilfen: Details zur Verlängerung bis Ende 2021
Die Corona-Überbrückungshilfen werden bis Jahresende verlängert.

Corona-Überbrückungshilfen: Details zur Verlängerung bis Ende 2021

 - 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Details zur Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende bekannt gegeben. Unser kostenloser Ratgeber zu den Coronahilfen für Selbstständige steht schon in aktualisierter Form für Sie zum Download bereit!

Mit dem kostenlosen E-Book »Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige« erhalten Sie einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für von der Coronakrise betroffene Selbstständige.

Sie finden hier alle Informationen gebündelt und können sich somit leichter orientieren, welche Hilfen Sie beanspruchen können.

Das E-Book wird von uns kontinuierliche aktualisiert und erweitert und ist selbstverständlich kostenlos.

 

Ratgeber »Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige« jetzt online lesen oder herunterladen 

Das BMF teilt mit:

Während es für die meisten Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Die Details für die Verlängerung bis Jahresende sind nun geeint und finalisiert. Dabei werden die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.

Staatliche Coronahilfen für Selbstständige verlängert bis Ende 2021 – das sind die Details

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der wir gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern wollten, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Fragen und Antworten zu Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder. Informationen über den Start der Antragstellung werden wir zeitnah gesondert veröffentlichen.

(Quelle: Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 8.9.2021)

auch interessant

 

Mit dem kostenlosen E-Book »Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige« erhalten Sie einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für von der Coronakrise betroffene Selbstständige.

Sie finden hier alle Informationen gebündelt und können sich somit leichter orientieren, welche Hilfen Sie beanspruchen können.

Das E-Book wird von uns kontinuierliche aktualisiert und erweitert und ist selbstverständlich kostenlos.

 

Ratgeber »Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige« jetzt online lesen oder herunterladen 

Weitere News zum Thema
  • [] Corona-Hilfen wurden oft auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Die endgültige Höhe der Leistungen wird aber anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung ermittelt – das macht eine Schlussabrechnung erforderlich mehr

  • [] Die Einnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen sind seit dem 1.1.2022 von der Einkommensteuer befreit. Außerdem wurde zum 1.1.2023 bei der Umsatzsteuer ein Steuersatz von 0% auf den Verkauf von bestimmten Photovoltaikanlagen eingeführt. Gilt das auch mehr

  • [] Über diese Frage wird immer wieder (auch) mit dem Finanzamt gestritten. Der Grund: Eine künstlerische Tätigkeit führt zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit und hat deshalb keine Gewerbesteuerpflicht zur Folge. Ganz im Gegensatz zum Gewinn aus einem mehr

Weitere News zum Thema