Vereinfachte Gewinnermittlung
Als vereinfachte Gewinnermittlung wird die Einnahmen-Überschussrechnung bezeichnet. Der Gewinn ermittelt sich als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Bei dieser Gewinnermittlung muss keine Bilanz aufgestellt werden, sie ist damit kostengünstiger als der Betriebsvermögensvergleich.
Die vereinfachte Gewinnermittlung können Freiberufler unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte wählen. Gewerbetreibende, die ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft führen, können die vereinfachte Gewinnermittlung wählen, wenn sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen (siehe Lexikon: Buchführungspflicht).
Bei der vereinfachten Gewinnermittlung gilt das Zuflussprinzip. Danach gelten Gewinne als entstanden, wenn sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 4 EStG

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.