Betriebs­einnahmen: Honorare, Vergütungen & mehr

Betriebseinnahmen erzielst du als Selbstständiger durch Zugänge von Wirtschaftsgütern in Form von Geld oder Geldeswert, die durch deinen Betrieb verursacht sind.


Im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ergibt sich der Gewinn deines Betriebs dann vereinfacht als:


   Betriebeinnahmen
- Betriebsausgaben
= Gewinn oder Verlust


Nur wenn deine Betriebseinnahmen höher sind als deine Betriebsausgaben, hast du einen Gewinn mit deinem Unternehmen erzielt, für den du Steuern zahlen musst. Den Gewinn oder Verlust aus deiner betrieblichen Tätigkeit berücksichtigst du dann im Rahmen deiner Einkommen­steuer­erklärung. Dazu verwendest du für deine Gewinnvermittlung das Formular »Anlage EÜR«.


Einige Regeln gelten sowohl für Betriebs­einnahmen als auch für Betriebs­ausgaben. Bei beiden kommt es vor allem auf die betriebliche Veranlassung an, damit sie steuerlich berücksichtigt werden.


Typische Betriebseinnahmen von Selbstständigen

Selbstständige erhalten für ihre betriebliche Tätigkeit meist Einnahmen in Form von


  • Honoraren oder
  • Erlösen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen

Wichtig Alle deine Erlöse und Honorare erfasst du zu dem Moment als Betriebseinnahme, in dem du sie bekommst bzw. vereinnahmst. So fließt dir beispielsweise bei einer Überweisung oder bei der Zahlung deines Kunden per Lastschrift die Einnahme mit der Gutschrift auf deinem Konto zu. Der Zeitpunkt des Zuflusses spielt bei Einnahmen um den Jahreswechsel für deine Gewinnermittlung eine große Rolle.


Freiberufler erhalten Honorare

Übst du mit deiner selbstständigen Tätigkeit einen sogenannten »Freien Beruf« aus, so bekommst du von deinen Kunden, Patienten oder auch Mandanten in der Regel ein Honorar für deine freiberuflichen Leistungen. Das heißt, z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten, Künstler, Autoren, Designer, um nur einige Berufe zu nennen, erhalten für ihre Leistungen Honorare.


Erlöse aus Warenverkäufen und Dienst­leistungen

Natürlich erzielen auch viele Selbstständige ihre Einnahmen aus dem Verkauf der unterschiedlichsten Waren, sei es als Einzelhändler mit einem Ladengeschäft vor Ort oder als Betreiber eines Online-Shops im Internet. Bietest du deinen Kunden Dienstleistungen an, beispielsweise im Rahmen eines handwerklichen Betriebs, so erhältst du Erlöse für diese Dienstleistungen.


Auch die Umsatz­steuer gehört zu den Betriebs­einnahmen

In der Regel stellst du deinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung. In dem Zeitpunkt, in dem dein Kunde seine Rechnung begleicht, d.h. sowohl den Nettobetrag für deine Leistung als auch die Umsatzsteuer bezahlt und dir diese Beträge zufließen, stellt die vereinnahmte Umsatzsteuer bei dir eine Betriebseinnahme dar.


Wichtig Als Unternehmer bist du dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer, die dir deine Kunden bezahlen, an das Finanzamt abzuführen. Trotzdem gilt die Umsatzsteuer nicht als durchlaufender Posten.


Weitere wichtige Betriebseinnahmen

Aber nicht nur mit Honoraren oder Erlösen aus Warenverkäufen und Dienstleistungen erhältst du betriebliche Einnahmen, die du in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung berücksichtigen und in der Anlage EÜR eintragen musst. Zu einer steuerpflichtigen Betriebseinnahme kann es auch kommen durch:


  • Verkauf von betrieblichem Anlagevermögen
  • Privatanteile und Privatentnahmen
  • Geschenke und andere Zuwendungen

Verkauf von betrieb­lichem Anlage­vermögen

Verkaufst du ein Wirtschaftsgut aus deinem betrieblichen Anlagevermögen, z.B. dein Auto oder deinen Computer, erhältst du einen Verkaufserlös, den du bei der Gewinnermittlung berücksichtigen musst. Und hier spielt es keine Rolle, ob das Wirtschaftsgut zu deinem notwendigen oder zu deinem gewillkürten Betriebsvermögen gehört. Auch wenn du etwas aus deinem betrieblichen Anlagevermögen verschenkst, setzt du eine »fiktive« Betriebseinnahme in Höhe des aktuellen Marktwerts des verschenkten Wirtschaftsguts an – fiktiv, weil ja tatsächlich kein Geld fließt!


Warum führen Privat­entnahmen und Privat­anteile zu Betriebs­einnahmen?

Das ist eine berechtigte Frage, denn hier kommt es tatsächlich ja zu keinem Geldfluss. Aber: Die Anschaffungskosten der betrieblichen Gegenstände und Leistungen und auch alle damit verbundenen laufenden Kosten wie z.B. die Abschreibung führen bei dir zu Betriebsausgaben. Nutzt du einen solchen betrieblichen Gegenstand auch privat oder entnimmst den Gegenstand oder die Leistung aus deinem Betriebsvermögen in dein Privatvermögen, muss der Teil der Betriebsausgaben, der auf den Privatteil fällt, wieder korrigiert werden. Und deshalb setzt du hierfür eine fiktive Betriebseinnahme an.


Wichtig Bist du als Selbstständiger umsatzsteuerpflichtig, dann zahlst du auf diese fiktive Einnahme auch noch Umsatzsteuer.


Für deinen betrieblichen Pkw musst du in der Regel immer einen privaten Nutzungsanteil ermitteln und versteuern. Für die Berechnung stehen dir meist verschiedene Möglichkeiten offen, die auch vom Umfang der betrieblichen Nutzung des Pkw abhängen. Was du bei der privaten Kfz-Nutzung zu beachten ist, kannst du in unserem Beitrag »Fahrzeug: Kosten und private Nutzung richtig berechnen und versteuern« nachlesen.


Geschenke und andere Zuwendungen

Erhältst du eine freiwillige Zuwendung von jemanden, beispielsweise ein Geburtstagsgeschenk von einem Kunden, so gilt das ebenfalls als eine betriebliche Einnahme, die in deiner Buchhaltung zu erfassen ist. Bei einer solchen freiwilligen Zuwendung kann es sich um Geld aber auch um eine Sache wie beispielsweise eine Eintrittskarte für ein Konzert handeln. Typisch für solche freiwilligen Zuwendungen ist, dass ihnen keine direkte Gegenleistung aus deiner betrieblichen Tätigkeit gegenübersteht.


Auch wenn der Anlass der Zuwendung, z.B. dein Geburtstag, privater Natur ist, muss die Motivation für die Zuwendung betriebliche Gründe haben.


Wichtig Bekommst du als Selbstständiger von deinem Kunden Trinkgeld, weil er mit deiner Leistung so zufrieden ist, führt das bei dir zu einer Betriebseinnahme.


Achtung: Kleine Geschenke, wie ein Blumenstrauß oder eine Flasche Wein gelten als Aufmerksamkeiten und müssen nicht bei der Ermittlung des Gewinns deines Unternehmens angesetzt werden. Voraussetzung: Der Gesamtwert der Geschenke eines Geschäftsfreundes beträgt nicht mehr als 50 Euro (bis 2023: 35 Euro), denn sonst liegen doch steuerpflichtige Betriebseinnahmen vor.


Weitere Betriebseinnahmen

Hier noch eine Auswahl an betrieblichen Einnahmen, die vor allem bei kleinen Unternehmen vorkommen:


Auch wenn der Anlass der Zuwendung, z.B. dein Geburtstag, privater Natur ist, muss die Motivation für die Zuwendung betriebliche Gründe haben.


  • Auslagenersatz von deinem Auftraggeber
  • Coronahilfen
  • Entschädigung einer Versicherung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens
  • Pachteinnahmen für ein Betriebsgrundstück
  • Provisionen
  • Steuererstattungen für betriebliche Steuern
  • und vieles mehr


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