Anlage AV EÜR (Anlageverzeichnis EÜR)

Haben Sie in Ihrem Betrieb Anlagevermögen (Computer, Telefon, Fahrzeug etc.), das nach dem 05.05.2006 angeschafft wurde, sind Sie verpflichtet, zusammen mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein Verzeichnis der Anlagegüter abzugeben. Dafür können Sie den amtlichen Vordruck Anlage AV EÜR nutzen.

Leider können wir ab der Steuererklärung 2024 keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.

Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.

Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.

 

 

    

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