Anfordern einer korrigierten Rechnung
Der Rechnungsaussteller ist gesetzlich verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen (§ 14 Abs. 2 UStG). Der Rechtsanspruch kann notfalls auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden.
Festgestellte Rechnungsmängel dürfen nur vom Aussteller beseitigt werden. Es reicht nicht aus, mit dem Aussteller mündlich eine Korrektur zu vereinbaren und sie dann selbst durchzuführen.
Informieren Sie den Rechnungsaussteller über die festgestellten Mängel und fordern Sie ihn zur Erstellung einer korrekten Rechnung auf. Wir haben für Sie die Arbeitshilfe »Anfordern einer ordnungsgemäßen Rechnung« erstellt. Die Vorlage können Sie für die Erstellung eines Schreibens nutzen, mit dem Sie den Rechnungsaussteller auffordern, Ihnen eine vollständige Rechnung auszustellen.