Maklergebühren
Maklergebühren gehören zu den Werbungskosten, wenn der Wechsel einer Wohnung beruflich veranlasst ist. Es werden jedoch nur die Maklergebühren anerkannt, die der Steuerpflichtige für die Suche nach einer Wohnung bzw. einem Einfamilienhaus gezahlt hat.
Dem gegenüber sind Maklergebühren, die für den Erwerb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses am neuen Arbeitsort zu zahlen sind, keine Werbungskosten. Keine Werbungskosten sind zudem Maklergebühren, die der Steuerpflichtige für den Verkauf einer Wohnung eines Eigenheims am alten Arbeitsort gezahlt hat.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
Exchange Traded Funds: Anlagestrategie und Auswahl der richtigen ETFs
Zahlreiche Studien belegen, dass ständiges kaufen und verkaufen einzelner Aktien an der Börse nur wenig zum Anlageerfolg beiträgt. Viel entscheidender für den dauerhaften Erfolg bei der Geldanlage ist eine breite Streuung des Vermögens über verschiedene Anlageklassen und Wertpapiere hinweg (»Asset Allokation«), wie z.B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Gold und Rohstoffe.