Werbungskosten / Arbeitnehmer
Folgende Aufwendungen gehören zu den typischen Werbungskosten eines Arbeitnehmers:
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Beiträge zu Berufsverbänden
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Dienstreisen
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doppelte Haushaltführung
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Fachkongresse
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Fahrten zur Arbeit
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Kontoführungskosten
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Studienreisen
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Versicherungen (berufliche Risiken)
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Zeitungen/Zeitschriften
Ein Lehrer kann die Kosten für Bücher und Zeitschriften als Werbungskosten absetzen, wenn er diese für die Unterrichtsvorbereitung und -durchführung nutzt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.5.2010, VI R 53/09).
Strafverteidigungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf beruflich veranlasst ist (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2007, VI R 42/04).
Mobbing am Arbeitsplatz: Aufwendungen (Mitgliedsbeiträge, Fahrtkosten) für den Besuch einer Selbsthilfegruppe sind als Werbungskosten absetzbar (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.6.2006, 14 K 57/03).
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 20.5.2010, VI R 53/09
BFH 18.10.2007, VI R 42/04
Niedersächsisches FG 8.6.2006, 14 K 57/03
§ 9 EStG
R 9.1 ff. LStR
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Doppelte Haushaltsführung: Alle Steuervorteile für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz
Bei vielen Angestellten und Beamten befindet sich der Arbeitsplatz weiter entfernt von der Hauptwohnung. Da benötigt man am Beschäftigungsort eine Unterkunft oder Zweitwohnung und schon liegt eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG vor. Nach neuer Rechtsprechung gilt das auch, wenn Sie Ihre Hauptwohnung vom Arbeitsort wegverlegen.