Angst vor Krebs: Kasse zahlt keine Brust-Amputation

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Dass eine Frau, nachdem bei ihr wiederholt gutartige Knoten in der Brust festgestellt wurden, ihre Brüste vorsorglich komplett entfernen lassen wollte, ist vielleicht aufgrund der starken psychischen Belastung nachvollziehbar. Doch damit werden die Brustentfernung und der folgende Aufbau nicht zu einer Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, befand das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 4.9.2019.

Eine breite Diskussion über die vorsorgliche Brustentfernung (medizinisch: Mastektomie) entbrannte fast weltweit 2013, als die berühmte Schauspielerin Angelina Jolie bekannt gab, dass sie sich beide Brüste hatte entfernen lassen. Der Hintergrund: Ein Gentest soll bei ihr eine Brustkrebswahrscheinlichkeit von 87 % ergeben haben.

Dass ein so hohes Risiko diagnostiziert wird, ist bei Frauen aus Hochrisikofamilien, also vor allem bei Familien, in denen Mutter und Großmutter bereits an Brustkrebs erkrankt sind, erst recht dann, wenn das in jungen Jahren geschah, nicht ganz unwahrscheinlich. Brustkrebs gehört zu den wenigen Krebsarten, bei denen Genmerkmale bekannt sind, die auf ein weit erhöhtes Krebsrisiko schließen lassen. Bei Frau Jolie wurde wohl das Gen "BRCA 1" gefunden (englisch: BReast CAncer 1). Das heißt, dass bei ihr wohl tatsächlich eine entsprechend hohe Gefahr bestand.

Brustkrebs ist allerdings wohl nur in seltenen Fällen erblich bedingt. Nur in rund 5 % der Brustkrebsfälle soll es sich sozusagen um eine »erbliche Krankheit« handeln. Ob eine entsprechende genetische Veranlagung vorliegt, kann man mit einem BRCA-Test feststellen. Sinn macht ein solcher Test dann, wenn die Krankheit entsprechend häufig in der Familie auftaucht. Das deutsche Konsortium für "Familiären Brust- und Eierstockkrebs" hat Kriterien festgelegt, wann Frauen aus einer sogenannten Hochrisikofamilie stammen. In diesen Fällen wird ein Test empfohlen. Das gilt unter anderem dann, wenn etwa die Mutter bereits vor dem 36. Geburtstag an Brustkrebs erkrankte.

Eine vom oben genannten Konsortium erstellte Checkliste zur Risiko-Erfassung können Sie im Internet herunterladen, wenn Sie die Stichworte Brustkrebs und Checkliste zur Risikoerfassung eingeben. Das Konsortium empfiehlt Frauen, die in diesem Check auf mindestens drei Punkte kommen, eine Risikoberatung in Anspruch zu nehmen.

Besteht ein entsprechend hohes Risiko, so übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen überwiegend die Kosten eines Gentests. Eine grundsätzliche Aussage könne hierzu allerdings nicht getroffen werden, erklärt der GKV-Spitzenverband. Dies sei eine Entscheidung der einzelnen Kassen. Manche Kassen würden sich mit der Kostenübernahme schwertun.

Wenn sich eine Krankenkasse weigert, bei Vorliegen eines hohen Risikos die Kosten eines Gentests zu übernehmen, lohnt sich gegebenenfalls ein Kassenwechsel, der im Übrigen recht unkompliziert vonstattengeht.

Wird im Gentest ein Hochrisiko bestätigt, so gilt für die Kostenübernahme bei einer möglichen vorsorglichen Brustentfernung Ähnliches. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten hierfür, manche tun sich dabei wiederum schwer. Das gilt dann auch wiederum für die Kosten eines anschließenden Wiederaufbaus der Brüste.

In Fällen wie dem, über den im September das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden hat, dürften jedoch wohl mit großer Wahrscheinlichkeit alle Kassen eine Kostenübernahme ablehnen. Hier hatte eine 45-jährige Frau wiederholt gutartige Knoten in der Brust und litt außerdem an Depressionen und Angstzuständen, die mit ihrer Angst vor Brustkrebs zusammenhingen. Ihre Krankenkasse meinte, aufgrund der Diagnose bestehe lediglich Überwachungs-, aber kein Operationsbedarf.

Das LSG sah das genauso. Eine Operation komme bei einer bösartigen Erkrankung oder einer genetischen Vorbelastung in Betracht, was jedoch von den beteiligten Gutachtern verneint worden sei. Die Ängste der Betroffenen müssten auf psychotherapeutischem Weg therapiert werden (Az. L 16 KR 73/19).

(MS)

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