Steuernachforderungen: Zinssatz von 6% wird nicht gesenkt

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Der sechs Prozent pro Jahr betragende Zinssatz auf Steuernachforderungen wird nicht gesenkt. Der Finanzausschuss des Bundestages wies einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion zurück.

Der Antrag hatte vorgesehen, dass der Zinssatz nur noch ein Zwölftel des Basis-Zinssatzes im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betragen solle, mindestens aber 0,1 Prozent. Für den Antrag stimmten die Fraktionen von FDP und AfD, alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab.

Der im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau sehr hohe Zinssatz steht unter anderem deshalb in der Kritik, weil die zu zahlenden Zinsen häufig sogar höher sind als die eigentliche Steuernachzahlungssumme. So hatte dann auch die FDP argumentiert, dass der sein 50 Jahren unveränderte Zinssatz in Höhe von 6 Prozent in Zeiten von langandauernden Niedrigzinsen unverhältnismäßig sei und eine ungerechte Behandlung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darstelle. Es sei ein Gebot der Fairness und der Gerechtigkeit, die niedrigen Zinsen, von denen der Staat profitiere, auch den Bürgerinnen und Bürgern zu gewähren.

Für die Bundesregierung orientiert sich der Nachzahlungszinssatz dagegen nicht an den Marktzinsen, sondern an den Sätzen für Verzugs- und Überziehungszinsen. Die CDU/CSU-Fraktion empfahl, ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nachzahlungszinssätzen abzuwarten. In diese Richtung argumentierte auch die SPD-Fraktion, die zusätzlich darauf hinwies, dass der Nachzahlungszinssatz in den ersten 15 Monaten gar nicht erhoben werde und im übrigen auch auf Rückzahlungen von den Finanzämtern Anwendung finde.

(MB)

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