4. Wer kann eine Selbstanzeige abgeben?
Jeder, der Steuern hinterzogen hat – sei es als Alleintäter oder als Mittäter, als Anstifter oder Gehilfe –, kann Selbstanzeige erstatten.
Wichtig: Bei mehreren Tatbeteiligten müssen alle gleichzeitig (oft bei völlig unterschiedlichen Finanzämtern) Selbstanzeige erstatten. Erstattet nur ein Beteiligter Selbstanzeige, gilt die Tat bei den anderen als entdeckt und eine Selbstanzeige entfaltet bei ihnen keine strafbefreiende Wirkung mehr.