Selbstanzeige: Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1.1.2015 gelten neue Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige.
Gegenüber der alten, bis Ende 2014 geltenden Regelung hat sich sich folgendes geändert: Die Steuerhinterziehung bleibt jetzt bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € straffrei. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 € 10 %, ab 100.000 € 15 % und bei mehr als einer Million Euro 20 %. Zudem wird die Verjährung auf zehn Jahre ausgedehnt.
1. Lassen Sie sich beraten!
Wenn Sie Steuern hinterzogen haben und eine Selbstanzeige planen, dann raten wir auf jeden Fall dazu, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen! Die wichtigsten Grundlagen – beispielsweise wann, wo und wie – sollten Sie natürlich selbst kennen. Aber die Untiefen des deutschen Steuerrechts sind mitunter tückisch, und bevor alles ganz furchtbar schief geht und die Situation noch schlimmer wird, sollten Sie sich unbedingt von einem Fachmann unterstützen lassen.
Denn: Wer bei der Selbstanzeige Fehler macht, wird für die Steuerhinterziehung bestraft – trotz Selbstanzeige! Nachträgliche Korrekturen sind nicht erlaubt. Da das Finanzamt in der Regel erst durch die Selbstanzeige von der Steuerhinterziehung erfährt, ist das besonders ärgerlich.
Achten Sie darauf, dass der Steuerberater oder Rechtsanwalt vor der Abgabe der Selbstanzeige ausdrücklich dazu bevollmächtigt sein muss.