Mehr Geld für ehrenamtlich Tätige, Familien und pflegende Angehörige?
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Nordrhein-Westfalen hat eine Bundesratsinitiative angestoßen, um Übungsleiter, Trainer, Eltern und pflegende Familienangehörige finanziell zu entlasten.
Konkret schlägt das Landeskabinett NRW folgendes vor:
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Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit in Sportvereinen nebenberuflich ausüben, profitieren von der Übungsleiterpauschale. Einnahmen von Ausbilderinnen und Ausbildern zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr werden hierdurch ebenfalls begünstigt. Der steuerfreie Anteil (Übungsleiterpauschale) soll von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht werden.
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Kinderbetreuungskosten sollen künftig bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro) berücksichtigt werden. Dadurch wird insbesondere die Betreuung von Kindern zum Beispiel in Kitas und bei Tagesmüttern stärker steuerlich unterstützt.
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Für die Ausbildung oder das Studium verlassen viele Kinder das Elternhaus, werden aber gleichzeitig weiter von den Eltern finanziell unterstützt, insbesondere durch die Übernahme von Wohnraumkosten. Eine Anhebung des Freibetrages für Kinder in Studium und Ausbildung von 924 Euro auf 1.200 Euro soll diesem finanziellen Sonderbedarf Rechnung tragen.
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Die Anhebung des Pflegepauschbetrages von 924 Euro auf 1.200 Euro soll die Pflege durch Familienangehörige im gewohnten Umfeld fördern.
Ob die Änderungen tatsächlich kommen werden, steht natürlich noch in den Sternen – in der Vergangenheit wurden nicht allzu viele Bundesratsinitiativen auch tatsächlich Gesetz. In der 18. Wahlperiode (2013-2017) wurden von 57 Vorschlägen (von denen zwei auch noch aus der 17. Wahlperiode stammten) nur 9 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Gesetzesblatt verkündet (Quelle:
Die Arbeit des Bundesrates im Spiegel der Zahlen
, Stand 22.11.2017, Seite 4).