Ampel-Aus: Was bedeutet das für die Steuer-Gesetze?
Die Auflösung der Ampel-Koalition führt zu erheblichen Unsicherheiten bei vielen Gesetzesvorhaben.

Ampel-Aus: Was bedeutet das für die Steuer-Gesetze?

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Die Ampel-Koalition ist Geschichte, Neuwahlen finden am 23. Februar 2025 statt. Was bedeutet das für Gesetze, die noch nicht verabschiedet wurden? Kommt da noch was – oder gehen alle Verhandlungen von vorn los? Versuch einer Einschätzung.

Hinweis: Dieser Text wird laufend aktualisiert.

Die Auflösung der Ampel-Koalition führt zu erheblichen Unsicherheiten bei vielen Gesetzesvorhaben. Einige Gesetze könnten noch verabschiedet werden, während andere auf unbestimmte Zeit verschoben oder ganz aufgegeben werden.

Die kommende Regierung wird vor der Herausforderung stehen, diese offenen Baustellen zu adressieren und Lösungen zu finden, die sowohl politisch als auch wirtschaftlich tragfähig sind.

Keine Gedanken müssen wir uns machen um

  • das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das bereits Ende Oktober verkündet wurde (→ mehr dazu: Welche Entlastungen wurden im Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen?) und

  • die neuen Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung – hier muss zwar der Bundesrat noch zustimmen, aber das gilt als sicher (→ mehr dazu: Sozialversicherung: Neue Bemessungsgrenzen für 2025).

  • das Jahressteuergesetz 2024 und die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 – beides wurde am 22.11.2024 vom Bundesrat beschlossen (dazu unten mehr).

  • das Steuerfortentwicklungsgesetz, das am 20.12.2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde (dazu unten mehr).

Wir legen im folgenden Text den Fokus auf steuerrelevante Gesetze, berichten aber auch von angrenzenden Themen und Bereichen, die für viele unserer Leser besonders interessant sind.

 

Inhalt

 

Jahressteuergesetz 2024 (wurde am 22.11.2024 beschlossen)

Das Jahressteuergesetz 2024 wurde Mitte Oktober vom Bundestag verabschiedet und stand am 22. November 2024 zur Abstimmung im Bundesrat.

Wie erwartet hat der Bundesrat dem Gesetz mit den Änderungen aus dem Vermittlungsausschuss zugestimmt.

Steuerfortentwicklungsgesetz (wurde am 20.12.2024 beschlossen)

Das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde zusammengestrichen. Was übrig blieb, wurde am 20.12.2024 beschlossen und kann 2025 bzw. 2026 in Kraft treten.

Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören:

  • Anhebung des Grundfreibetrags 2025 auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro)

  • Anhebung des Kinderfreibetrages 2025 auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro)

  • Anhebung des Kindergeldes 2025 auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie

  • Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs 2025 um 2,6 % (2026: 2,0 %)

Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 (wurde am 22.11.2024 beschlossen)

Auch der Erhöhung des Grundfreibetrags 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen (23.568 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) hat der Bundesrat am 22.11.2024 zugestimmt.

Kindergrundsicherung

Was ganz bestimmt nicht mehr umgesetzt wird, ist die Kindergrundsicherung.

Rentenpaket II

Die Ampel-Koalition plante, das Verhältnis der Rente zu den Löhnen konstant zu halten (die sogenannte «Haltelinie von 48 Prozent«). Dies war ein zentrales Anliegen der SPD.

Nach geltendem Recht wird dieses Niveau bis 2035 auf rund 45 Prozent sinken, während der Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent auf mehr als 21 Prozent steigen wird. Die FDP plante, einen Kapitalstock zu schaffen und diesen bis 2036 mit Krediten in Höhe von zehn Milliarden Euro jährlich aufzufüllen, die breit am weltweiten Aktienmarkt investiert werden sollten. Dieser Fonds sollte den Anstieg von Beitragssatz und Bundeszuschuss dämpfen.

Diese Reformen und auch die Rentengarantie werden nun nicht kommen.

Riester-Rente

Auch die Riester-Rente wird nicht reformiert werden.

Geplant war, mit staatlicher Förderung durch kostengünstige und renditeträchtige weltweite Indexfonds ein Vermögen für das Alter aufzubauen und einige Schwachpunkte des Riester-Systems zu beseitigen.

Deutschlandticket (»49-Euro-Ticket«)

Für die Finanzierung des Deutschlandtickets steht noch eine geplante Gesetzesänderung aus. Die Länder drängen darauf, dass der Bundestag der notwendigen Änderung des Regionalisierungsgesetzes schnell zustimmt.

Die Mittel des Bundes für 2025 in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für 2025 sind bereits gesichert. Aber auch sie können nicht verhindern, dass der Preis von 49 Euro auf 58 Euro steigen wird.

Eine neue Regierung müsste entscheiden, wie viel Geld ab 2026 für die Subventionierung des Deutschlandtickets aufgewendet wird. CDU und CSU sind keine Fans des Deutschlandtickets bzw. der Finanzierung und wären es gerne los.

Familienrechtsreform

(Ex-)Justizminister Marco Buschmann hat drei Gesetzentwürfe zum Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht vorgelegt.

Allerdings gab es Bedenken seitens des Familienministeriums beim Unterhaltsrecht, sodass man sich noch nicht einmal im Kabinett einig wurde. Das Gesetzespakt wird also nicht umgesetzt werden.

(MB)

 

(Bild im Titel: Detlev-Rohwedder-Haus, Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen; Quelle: BMF/Hendel)

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