Ampel-Aus: Was bedeutet das für die Steuer-Gesetze?
Die Auflösung der Ampel-Koalition führt zu erheblichen Unsicherheiten bei vielen Gesetzesvorhaben.

Ampel-Aus: Was bedeutet das für die Steuer-Gesetze?

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Die Ampel-Koalition ist Geschichte, Neuwahlen finden voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt. Was bedeutet das für Gesetze, die noch nicht verabschiedet wurden? Kommt da noch was – oder gehen alle Verhandlungen von vorn los? Versuch einer Einschätzung.

Die Auflösung der Ampel-Koalition führt zu erheblichen Unsicherheiten bei vielen Gesetzesvorhaben. Einige Gesetze könnten noch verabschiedet werden, während andere auf unbestimmte Zeit verschoben oder ganz aufgegeben werden.

Die kommende Regierung wird vor der Herausforderung stehen, diese offenen Baustellen zu adressieren und Lösungen zu finden, die sowohl politisch als auch wirtschaftlich tragfähig sind.

Nur um das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) müssen wir uns keine Gedanken machen: Es wurde bereits Ende Oktober verkündet.

Wir legen im folgenden Text den Fokus auf steuerrelevante Gesetze, berichten aber auch von angrenzenden Themen und Bereichen, die für viele unserer Leser besonders interessant sind.

 

Inhalt

 

Jahressteuergesetz 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 wurde Mitte Oktober vom Bundestag verabschiedet und steht kurz vor der Abstimmung im Bundesrat, die für den 22. November 2024 geplant ist.

Wir gehen im Moment davon aus, dass dieses Gesetz noch verabschiedet wird, da die Ausschüsse des Bundesrats eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen haben. Es steht als Top 3 auf der Agenda für die Bundesratsitzung am 22.11.2024.

Steuerfortentwicklungsgesetz

Das Steuerfortentwicklungsgesetz enthält politisch umstrittene Änderungen und hat den Bundestag noch nicht passiert.

Ob und in welchem Umfang dieses Gesetzesvorhaben nach dem Ende der Ampelkoalition weiterverfolgt wird, ist unklar. Wir halten eine Umsetzung im Moment für unwahrscheinlich.

Kalte Progression

Die Union scheint nicht bereit, die Korrektur der kalten Progression noch vor den Neuwahlen zu unterstützen. Das Thema war das Lieblingsprojekt von Christian Lindner.

In der Union will man sich scheinbar lieber selbst darum kümmern: Man könne auch nächstes Jahr noch rückwirkend die kalte Progression ausgleichen, argumentiert der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Mathias Middelberg. (Quelle)

Anhebung des Grundfreibetrags für 2024

Der Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen (23.568 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Auch dieses Thema hat der Bundesrat am 22.11.2024 auf der Tagesordnung – wir rechnen hier nicht mit Problemen und gehen davon aus, dass der Grundfreibetrag wie geplant rückwirkend angehoben wird.

Kindergeld, Kindersofortzuschlag, Kindergrundsicherung

Die geplante Erhöhung des Kindergeldes und des Kindersofortzuschlags steht infrage. Beide Leistungen sollten pro Kind und Monat um fünf Euro steigen.

Die SPD fordert die Union auf, die Erhöhung mit ihren Stimmen im Bundestag zu ermöglichen. Einschätzung: Abwarten. Hier sind wir sehr unsicher.

Was ganz bestimmt nicht mehr umgesetzt wird, ist die Kindergrundsicherung.

Rentenpaket II

Die Ampel-Koalition plante, das Verhältnis der Rente zu den Löhnen konstant zu halten (die sogenannte «Haltelinie von 48 Prozent«). Dies war ein zentrales Anliegen der SPD.

Nach geltendem Recht wird dieses Niveau bis 2035 auf rund 45 Prozent sinken, während der Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent auf mehr als 21 Prozent steigen wird. Die FDP plante, einen Kapitalstock zu schaffen und diesen bis 2036 mit Krediten in Höhe von zehn Milliarden Euro jährlich aufzufüllen, die breit am weltweiten Aktienmarkt investiert werden sollten. Dieser Fonds sollte den Anstieg von Beitragssatz und Bundeszuschuss dämpfen.

Diese Reformen und auch die Rentengarantie werden nun nicht kommen.

Riester-Rente

Auch die Riester-Rente wird nicht reformiert werden.

Geplant war, mit staatlicher Förderung durch kostengünstige und renditeträchtige weltweite Indexfonds ein Vermögen für das Alter aufzubauen und einige Schwachpunkte des Riester-Systems zu beseitigen.

Deutschlandticket (»49-Euro-Ticket«)

Für die Finanzierung des Deutschlandtickets steht noch eine geplante Gesetzesänderung aus. Die Länder drängen darauf, dass der Bundestag der notwendigen Änderung des Regionalisierungsgesetzes schnell zustimmt.

Die Mittel des Bundes für 2025 in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für 2025 sind bereits gesichert. Aber auch sie können nicht verhindern, dass der Preis von 49 Euro auf 58 Euro steigen wird.

Eine neue Regierung müsste entscheiden, wie viel Geld ab 2026 für die Subventionierung des Deutschlandtickets aufgewendet wird.

Familienrechtsreform

(Ex-)Justizminister Marco Buschmann hat drei Gesetzentwürfe zum Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht vorgelegt.

Allerdings gab es Bedenken seitens des Familienministeriums beim Unterhaltsrecht, sodass man sich noch nicht einmal im Kabinett einig wurde. Das Gesetzespakt wird also nicht umgesetzt werden.

(MB)

 

(Bild im Titel: Detlev-Rohwedder-Haus, Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen; Quelle: BMF/Hendel)

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