Kostenlose Software: Jetzt Lohnsteuerfreibeträge für 2024 beantragen!
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Wer Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltskosten hat, regelmäßig spendet oder weit zur Arbeit fahren muss, bezahlt jeden Monat zu viel Lohnsteuer! Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können Sie sich vom Finanzamt für diese Kosten einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen und haben so jeden Monat mehr Geld auf dem Konto.
Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen und monatlich mehr Geld auf dem Konto haben!
Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung kürzt der Arbeitgeber dann den Bruttoarbeitslohn entsprechend und berechnet die Lohnsteuer nur auf der Grundlage des gekürzten Bruttoarbeitslohns.
Die erfreuliche Folge: Sie zahlen während des Jahres weniger Lohnsteuer und haben monatlich mehr Geld auf dem Konto! Einziger Wermutstropfen: Bei der Steuererklärung im nächsten Jahr erhalten Sie in diesem Fall dann keine große Rückerstattung mehr, weil Sie das Geld schon monatlich erhalten haben.
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Kostenlose Software und Formulare
Einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können Sie auf Papier oder elektronisch stellen.
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Kostenlose Software: Freibeträge jetzt schnell und einfach beantragen
→ Wenn Sie sich einen Freibetrag eintragen lassen möchten, dann laden Sie sich jetzt die kostenlose Software Lohnsteuer-Freibetrag 2024 herunter, die hier in der kostenlosen Testversion der SteuerSparErklärung enthalten ist. Die Software können Sie für Mac oder PC herunterladen.
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→ zum Download der kostenlosen Formulare: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024
Lohnsteuer-Ermäßigung: Diese Kosten werden berücksichtigt
Es gibt viele Situationen, die zu einer Ermäßigung der Lohnsteuer führen können – unter anderem gehören dazu:
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Kosten für die Fahrt zur Arbeit, doppelte Haushaltsführung und sonstige Werbungskosten
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Kinderbetreuungskosten (z.B. Kindergarten, Schule, Tagesmutter)
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Unterhaltszahlungen
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Sonderausgaben, z.B. wegen Scheidung, Berufsausbildung, Spenden
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Kosten für die Altersvorsorge
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Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
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Pflege- und Krankheitskosten sowie sonstige außergewöhnliche Belastungen
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Verluste aus anderen Einkunftsarten
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Übrigens: Mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie den zu berücksichtigenden Freibetrag gleich für zwei Jahre beantragen, jetzt also für die Kalenderjahre 2024 und 2025 – früher galten die Anträge immer nur für ein Jahr.
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(MB)