In "falschen" Räumen Betrugsnachweise zu finden, bringt dem Fiskus kein Geld

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Es sieht nach verkehrter Welt aus - entspricht aber, wie oft auch in anderen Bereichen unseres Rechtssystems, geltendem Recht.

Wird während einer vom Richter abgesegneten Wohnungsdurchsuchung von den Verantwortlichen (auch) in falschen Räumen nach Unterlagen über Steuerverkürzungen gesucht - und solche gefunden - so dürfen die Funde, so ertragsreich sie für den Fiskus auch sein mögen, nicht verwertet werden.

So geschehen bei Nachforschungen über verschwiegene (und festgestellte) Einkünfte eines Steuerzahlers, der - so seine Aussage - bei seiner Schwester ein Zimmer bewohnte. Die eifrigen Männer von der Steuerfahndung durchsuchten aber nicht nur sein Zimmer, sondern die ganze Wohnung - und fanden eindeutige Belege über Einnahmen des Mannes in beträchtlicher Höhe, ironischerweise aufgelistet durch seine Schwester, die ihm ja nur das eine Zimmer überlassen hatte.

Die Durchsuchung ihrer Räume war jedoch nicht statthaft und die gefundenen Ergebnisse steuerlich nicht existent (Niedersächsisches FG, Urteil vom 20.09.2018, Az. 11 K 267/17).

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