Steuerfahndung
Aufgabe der Steuerfahndung (Zollfahndung) ist:
-
die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
-
die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
-
die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle,
-
die steuerliche Ermittlungen einschließlich der Außenprüfung auf Ersuchen der zuständigen Finanzbehörde,
-
die sonstigen Aufgaben, die ihnen die Finanzbehörden übertragenen.
Die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden und die Zollfahndungsämter haben auch die Ermittlungsbefugnisse, die den Finanzämtern (Hauptzollämtern) zustehen. Hierzu gehört die Durchsicht von Papieren im Rahmen einer Durchsuchung. Die Beamten der Steuer- und Zollfahndung sind Hilfsbeamten des Staatsanwalts. Zudem haben die Zollfahndungsämter und die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihre Beamten im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 208 AO
§ 404 AO
![SteuerSparErklärung: Steuerprogramm als Download](/pictures/product/software/1139/thumbnails/100_SSE-Stj24_winmac_alma_web_600px.png)
SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2024)
Der Klassiker für Ihre Steuererklärung 2024! Profitieren Sie von dem geführten und intuitiven Prozess mit leicht verständlichen Fragen. Unsere Steuertipps erleichtern und maximieren Ihre Steuererstattung, die Ihnen sofort und exakt berechnet wird. Mit der Plausibilitätsprüfung vermeiden Sie Eingabefehler bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung.