E-Autos: Muss die Prämie für die THG-Quote versteuert werden?
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Halter von Elektroautos können im sogenannten Treibhausgasminderungs-Quotenhandel die CO2-Emissionseinsparung, die durch den Antrieb mit Strom statt fossiler Kraftstoffe entsteht, verkaufen und dafür eine Prämie erhalten. Wie geht das, wie viel Geld bekommt man dafür und wie wird die THG-Prämie steuerlich behandelt?
Seit dem Jahr 2022 können Halter von reinen Elektrofahrzeugen die mit ihrem Ladestrom verbundene CO2-Ersparnis nutzen, um sie gegen Prämienzahlungen dem Handel mit sogenannten Treibhausgasminderungs-Quoten anzubieten.
Inhalt
Wie verkauft man die THG-Quote?
Am THG-Quotenhandel kann grundsätzlich jeder teilnehmen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört. Das bedeutet, dass sowohl privaten Halter eines E-Fahrzeuges als auch professionelle Betreiber von Pkw-, Nutzfahrzeug- oder Busflotten ihre THG-Quote verkaufen können.
Anspruchsberechtigt ist der im Fahrzeugschein eingetragene Halter: Zum Nachweis über die Berechtigung zum Verkauf der Quote braucht man nur die Kopie des Fahrzeugscheins eines im Inland zugelassenen E-Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Seit 2022 und aktuell bis zum Jahr 2030 kann somit jeder Fahrzeughalter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs (E-Auto, E-Leichtnutzfahrzeug oder E-Bus) von der THG-Quote finanziell profitieren.
Wer kauft die THG-Quote?
Die THG-Quote wird von Mineralölunternehmen gekauft. Diese müssen ihre CO2-Emissionen ausgleichen und so die Umstellung von fossilen Antrieben auf Elektromobilität mitfinanzieren.
In der Praxis erfolgt der Verkauf der THG-Quote über Zwischenhändler: Diese kaufen von vielen Fahrzeughaltern die THG-Quoten auf, kümmern sich um die Antragsstellung beim Zoll und beim Umwelt-Bundesamt, und verkaufen die THG-Quoten dann gebündelt an die Mineralölunternehmen weiter.
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Wie viel Geld bekommt man für die THG-Quote?
Je nach Anbieter erhält man für die THG-Quote eines Elektroautos oder E-Motorrads bis etwa 300 Euro pro Jahr.
Für elektronisch angetriebene Leichtnutzfahrzeuge gibt es ungefähr 400 Euro pro Jahr, für E-Busse ca. 9.000 Euro.
Ist die THG-Prämie steuerpflichtig?
Die Prämienzahlungen, die die Halter von Elektrofahrzeugen aus dem Verkauf der THG-Quote erhalten, können steuerpflichtig sein.
Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist die Frage, ob es sich um ein Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen handelt.
Steuerpflicht der THG-Prämie: Übersicht
Betriebsvermögen |
Erhaltene Zahlungen sind Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. |
Privatvermögen |
Der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer. |
Dienstwagen |
Bei der Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer ist regelmäßig der Arbeitgeber der Fahrzeughalter. Die Prämie steht daher im Regelfall dem Arbeitgeber zu. Lohnsteuerliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer ergeben sich dann nicht. Anders verhält es sich jedoch in den (Sonder-)Fällen, in denen der Arbeitnehmer die Prämie vereinnahmt, weil er Halter des Fahrzeuges ist oder weil der Arbeitgeber als Fahrzeughalter dem Arbeitnehmer eine Bestätigung für den Quotenhandel erteilt hat. Hier liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Unabhängig davon, wer die Prämie erhält, gilt für die Dienstwagenbesteuerung: Wird die sogenannte Fahrtenbuchmethode angewendet oder greift die sogenannte Kostendeckelung, mindert die Prämie die Gesamtkosten des Fahrzeuges und reduziert damit in diesen Fällen den steuerpflichtigen Nutzungsvorteil aus der Fahrzeugüberlassung. |
(Quelle: Bundesfinanzministerium, 28.10.2022)
Für Privatpersonen unterliegt der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote nicht der Einkommensteuer.
Hintergrund: Darum gibt es den THG-Quotenhandel
Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die in Deutschland Otto- oder Dieselkraftstoffe in den Verkehr bringen, sind nach Umweltrecht verpflichtet, die durch diese Kraftstoffe entstehenden Treibhausgasemissionen zu mindern (sogenannte THG-Quote). Jede Nichterfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen CO2-Minderung wird für jede Tonne CO2 mit einer staatlichen Abgabe sanktioniert.
Die Unternehmen können ihre Verpflichtungen selbst erfüllen oder sie an Dritte übertragen (»THG-Quotenhandel«). Die Anrechnung von Strom ist als eine mögliche Minderungsoption der Verpflichteten in der »Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen - 38. BImSchV« geregelt.
Dabei ist neben den öffentlichen Ladepunkten auch Strom anrechenbar, der anderweitig zum Betrieb von Elektrofahrzeugen aus dem Stromnetz entnommen wurde.
KFZ-Steuer: E-Autos sind befreit!
→ Lesen Sie hier mehr zum Thema »Kfz-Steuer: Befreiung für E-Autos bis Ende 2030 verlängert«!
E-Autos, die zwischen dem 18. 5.2011 und dem 31.12.2025 zugelassen wurden bzw. werden, sind bis Ende 2030 von der KFZ-Steuer befreit.
Auch Fahrzeuge, die nach dem 18.5.2016 auf einen rein elektrischen Antrieb umgebaut wurden bzw. werden, sind bis Ende 2030 von der KFZ-Steuer befreit.
Achtung: Die Befreiung von der KFZ-Steuer gilt nur für reine Elektroautos – Plug-in-Hybride sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen!
(MB)