BFH: 6% Zinsen sind auch in Zeiten o.k., in denen Banken Minuszinsen vergeben

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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Finanzämter nicht verfassungswidrig handeln, wenn sie auch in einer Tiefzinsphase bei Steuernachzahlungen hohe Zinsen von sechs Prozent kassieren.

In dem heute veröffentlichten Urteil hält das höchste deutsche Finanzgericht die sechs Prozent Zinsen weder für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen die Verhältnismäßigkeit.

Im konkreten Fall ging es um 11.000 Euro Zinsen, die der Fiskus von einem Bürger verlangt hatte, dessen endgültiger Steuerbescheid nach einigem Hin und Her fast zwei Jahre später festgesetzt worden ist und für den für die Nachzahlung Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat berechnet wurden (BFH-Urteil vom 9.11.2017, Az. III R 10/16).

Die Höhe der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen liegt übrigens bereits seit 1961 unverändert bei sechs Prozent pro Jahr.

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