Last-Minute-Steuertipp für Verlobungsgeschenke
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Morgen ist Valentinstag. Falls Sie für diesen Tag einen Heiratsantrag planen und den größten Glitzerstein der Stadt gekauft haben, sollten Sie folgendes wissen.
Verlobung: Eigentlich auch nur ein Vertrag
Rechtlich betrachtet ist die Verlobung eine sehr unromantische Sache: Zwei Menschen schließen einen Vertrag, mit dem sie vereinbaren, die Ehe einzugehen. Traditionell, und das ist schon ein bisschen romantischer, wird dabei der zukünftigen Braut ein Verlobungsring geschenkt.
Verlobungsring: Schenkungsteuer?
Verlobungsgeschenke gelten rechtlich als Geschenke mit aufschiebender Wirkung. Das heißt: Die Schenkung wird erst wirksam, wenn das Vertragsziel erreicht und die Ehe geschlossen wurde.
Das wirkt sich auf die Schenkungsteuerpflicht aus, die bei großzügigen Geschenken durchaus ein Thema werden kann: die Steuerpflicht greift erst nach der Eheschließung – und dann gelten die deutlich höheren Freibeträge für Ehepartner. Verlobungsgeschenke bis 500.000 Euro bleiben damit steuerfrei.
Schenkungsteuer-Rechner
Kommt es zum Streit und zur Entlobung, müssen Geschenke entweder zurückgegeben oder versteuert werden. Der Freibetrag beträgt dann jedoch nur 20.000 Euro – was darüber hinausgeht, wird mit mindestens 30 % Schenkungsteuer belegt.
Was sind Steuerklassen und warum sollte Sie sich dafür interessieren, wenn Sie heiraten möchten?
→ Hier gibt es die Antwort! Detailliert, verständlich und informativ.
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(MB)