Last-Minute-Steuertipp für Verlobungsgeschenke

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Morgen ist Valentinstag. Wer für diesen Tag einen Heiratsantrag plant und den größten Glitzerstein der Stadt gekauft hat, sollte folgendes wissen.

Verlobung: Eigentlich auch nur ein Vertrag

Rechtlich betrachtet ist die Verlobung eine sehr unromantische Sache: Zwei Menschen schließen einen Vertrag, mit dem sie vereinbaren, die Ehe einzugehen. Traditionell, und das ist schon ein bisschen romantischer, wird dabei der zukünftigen Braut ein Verlobungsring geschenkt.

Verlobungsring: Schenkungsteuer?

Verlobungsgeschenke gelten rechtlich als Geschenke mit aufschiebender Wirkung. Das heißt: Die Schenkung wird erst wirksam, wenn das Vertragsziel erreicht und die Ehe geschlossen wurde.

Das wirkt sich auf die Schenkungsteuerpflicht aus, die bei großzügigen Geschenken durchaus ein Thema werden kann: die Steuerpflicht greift erst nach der Eheschließung – und dann gelten die deutlich höheren Freibeträge für Ehepartner. Verlobungsgeschenke bis 500.000 Euro bleiben damit steuerfrei.

Schenkungsteuer-Rechner

→ Wie hoch ist die Schenkungsteuer? 

Kommt es zum Streit und zur Entlobung, müssen Geschenke entweder zurückgegeben oder versteuert werden. Der Freibetrag beträgt dann jedoch nur 20.000 Euro – was darüber hinausgeht, wird mit mindestens 30 % Schenkungsteuer belegt.

Was sind Steuerklassen und warum sollte man sich vor der Hochzeit dafür interessieren?

→ Hier gibt es die Antwort! Detailliert, verständlich und informativ.

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(MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/eltern-familie-ehe/last-minute-steuertipp-fuer-verlobungsgeschenke