Was ist das Witwensplitting?
-
Das Witwensplitting funktioniert genau gleich wie das Ehegattensplitting und soll die finanziellen Folgen des Todes des Ehepartners etwas abmildern. Es wird im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr gewährt (sogenannte Gnadenjahre).
Inhalt
Den folgenden Text haben wir dem Ratgeber »Witwenrente: Der Renten- und Finanzratgeber für Hinterbliebene« entnommen und für steuertipps.de angepasst.
Dieses Buch ist ein umfassendes Erste-Hilfe-Paket für eine außergewöhnliche Situation. Neben wichtigem theoretischem Wissen bietet es auch viel praktische Lebenshilfe, um Witwen und Witwern den Alltag zu erleichtern. Egal, ob sie Fragen zur Anrechnung von Einkommen, zur Steuer oder zu Minijobs haben – hier finden sie die Antworten.
Ist das Witwensplitting Lohnsteuerklasse 3?
Weder das Ehegattensplitting noch das Witwensplitting »ist« die Lohnsteuerklasse 3 (oder 4 mit Faktor), auch wenn man das manchmal so hört.
Fakt ist: Als Ehepaar kann ein Ehepartner die Lohnsteuerklasse 3 nutzen, während der andere Ehepartner die Lohnsteuerklasse 5 nutzt. An der gemeinsamen Steuerlast des Paares ändert das aber nichts. Die Lohnsteuerklasse 3 hat den doppelten Grundfreibetrag, während die Lohnsteuerklasse 5 ab dem ersten Euro versteuert wird, daher ist der monatliche Abzug auf der Lohnabrechnung bei der Lohnsteuerklasse 5 auch so hoch. Beim Ehegattensplitting werden die Partner gemeinsam veranlagt und haben am Ende des Jahres immer eine gemeinsame Steuerlast, egal wer welche Lohnsteuerklasse übers Jahr hinweg genutzt hatte.
Witwen und Witwer können im Todesjahr des Partners bzw. der Partnerin und im darauffolgenden Jahr die Lohnsteuerklasse 3 mit dem doppelten Freibetrag nutzen, danach stehen ihnen nur noch die Steuerklasse 1 als ledige Person oder die Steuerklasse 2 als Alleinerziehende oder Alleinerziehender zur Verfügung.
Während dieser beiden Jahre werden Hinterbliebene wie Ehepaare in der Splittingtabelle versteuert, in allen darauffolgenden Jahren in der Grundtabelle. Die beiden Tabellen sind der eigentliche Unterschied für Hinterbliebene, denn in der Splittingtabelle wird dasselbe Einkommen deutlich geringer versteuert als in der Grundtabelle.
Wie wird das Witwensplitting berechnet?
Welchen Effekt hat das Witwensplitting also und wie wird dabei gerechnet? Das ist genauso wie beim Ehegattensplitting.
Ehepaare haben ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen auf der Steuererklärung. Beim Ehegattensplitting gibt es zwei entscheidende steuerliche Vorteile:
-
Die Summe der beiden zu versteuernden Einkommen wird durch zwei Partner geteilt und erst dann versteuert. Dadurch kann sich der Prozentsatz der Steuern deutlich verringern.
-
Die Summe des daraus entstehenden zu versteuernden Einkommens wird in der Splittingtabelle versteuert, nicht in der Grundtabelle.
Das Ehegattensplitting wirkt besonders gut, wenn einer der beiden Partner nichts oder nur wenig verdient. Oder eben wenn der Partner verstorben ist, denn dieser hat – mindestens im zweiten Jahr nach dem Tod – kein Einkommen mehr. Dann heißt das Ehegattensplitting »Witwensplitting«.
Wie hoch ist die Steuer beim Witwensplitting?
Die Steuerlast wird anhand des zu versteuernden Einkommens errechnet. Auf Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit wird im Laufe des Jahres über den Arbeitgeber bereits Lohnsteuer gezahlt, in einer »geschätzten« Höhe aufgrund des Gehalts und der Lohnsteuerklasse. Mit einer Steuererklärung können Ungenauigkeiten bei der Berechnung korrigiert werden.
Renten wegen Todes (Witwenrente oder Witwerrente) werden brutto ausgezahlt. Das bedeutet, dass man auf die Rente über das Jahr hinweg noch keine Steuern gezahlt hat – das kommt dann erst mit der Steuererklärung im Jahr darauf.
Das zu versteuernde Einkommen ist also beispielsweise das Bruttoeinkommen abzüglich allem, was man absetzen kann (zum Beispiel Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) plus dem zu versteuernden Anteil der Hinterbliebenenrente und anderen Einkünften wie Kapitalerträgen oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Wer viele Ausgaben von den Steuern absetzen kann, kann sein zu versteuerndes Einkommen teils erheblich senken und damit bares Geld bei den Steuern sparen. Es lohnt sich also, Belege aufzubewahren und sich zu informieren, in welchem Bereich was abgesetzt werden kann.
Mehr Informationen: Steuererklärung leicht gemacht: Was man alles bei der Steuer absetzen kann
Steuernachzahlung nach Witwensplitting
Nicht alle Betroffenen kennen das System des Witwensplittings und die beiden Steuertabellen. Sie fallen dann regelrecht aus allen Wolken, wenn sie im dritten Jahr nach dem Tod, wenn es kein Witwensplitting mehr gibt, mit einer hohen Steuernachzahlung konfrontiert werden.
Deswegen sollte man unbedingt daran denken, genügend Rücklagen für eine eventuelle Steuernachzahlung zu bilden. Es hilft auf alle Fälle immer, sämtliche Belege aufzubewahren und so viel wie möglich von der Steuer abzusetzen, dann ist auch die Nachzahlung in der Regel erträglich.
Bei Witwen und Witwer mit einem zusätzlichen Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ohne weitere Einkünfte hat sich eine ungefähre Faustregel von zwei bis drei vollen Hinterbliebenenrenten als Rücklage für die jährliche Steuernachzahlung bewährt.
Die Hinzuverdienstgrenze bleibt von all diesen steuerlichen Aspekten übrigens unberührt.
Den folgenden Text haben wir dem Ratgeber »Witwenrente: Der Renten- und Finanzratgeber für Hinterbliebene« entnommen und für steuertipps.de angepasst.
Dieses Buch ist ein umfassendes Erste-Hilfe-Paket für eine außergewöhnliche Situation. Neben wichtigem theoretischem Wissen bietet es auch viel praktische Lebenshilfe, um Witwen und Witwern den Alltag zu erleichtern. Egal, ob sie Fragen zur Anrechnung von Einkommen, zur Steuer oder zu Minijobs haben – hier finden sie die Antworten.
(MB)