Vereinfachte Steuererklärung für Rentner: Was ist das?
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Rentner in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen werden vom Finanzamt auf das Angebot einer »Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften« hingewiesen. Lohnt es sich, das zu nutzen? Wir haben dazu Lob und Kritik.
Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften: Worum geht es?
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben 2019 zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen.
Sie richten sich damit an Rentner und Pensionäre, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Das heißt: Das Finanzamt kennt bereits die Renteneinkünfte bzw. Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge, da ihm die entsprechenden Zahlen jährlich automatisch übermittelt werden.
Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben dazu einen neuen Papiervordruck herausgegeben, auf dem Rentner und Pensionäre nur noch bestimmte Versicherungsaufwendungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbeträge sowie Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eintragen können.
Damit sollen alle steuerlichen Pflichten erledigt sein – was wir bezweifeln, aber dazu später mehr!
Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre: Was ist daran positiv?
Im Gegensatz zur Amtsveranlagung, die von immer mehr Bundesländern für Rentnerinnen und Rentner angeboten wird (und die wir von Anfang an kritisiert haben) können bei der vereinfachten Steuererklärung für Rentner und Pensionäre noch Angaben gemacht werden, die zum Steuernsparen beitragen.
Hintergrund: Warum wir von der Amtsveranlagung abraten
Das Problem bei der Amtsveranlagung: Das Finanzamt kennt nur die Höhe der Rente. Ausgaben kann es nicht kennen – und genau die sorgen dafür, dass die Steuerlast sinkt!
Mit anderen Worten: Werbungskosten, Sonderausgaben, Krankheitskosten, Pflegekosten, Kosten für die Putzfrau, Handwerkerleistungen usw. werden nicht berücksichtigt. Diese Kosten sparen aber Steuern und sorgen bestenfalls dafür, dass überhaupt keine Steuern gezahlt werden müssen.
Alles Wichtige zur Steuererklärung für Rentner haben wir auf dem Portal SteuerGoldies zusammengefasst!
Neben vielen kostenlosen Informationen finden Sie dort auch einen kostenlosen Rechner, mit dem Sie ganz einfach ermitteln können, ob auch Sie eine Steuererklärung abgeben müssen – und dem Steuernzahlen trotzdem entgehen können!
Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre: Kritik
Erstens: Es handelt sich um einen Papiervordruck. Papier als Alternative zu einer Software oder zu einer Online-Anwendung ist natürlich insbesondere in der hier angesprochenen Zielgruppe ganz nett – aber doch bitte im Jahr 2020 nicht mehr als einzige Möglichkeit?!
Aus der Erfahrung mit unseren Kunden wissen wir, dass sehr viele Rentner und Pensionäre absolut souverän mit Software umgehen und die Vorteile einer Bearbeitung der Steuererklärung am Computer zu schätzen wissen.
Zweitens: Es werden wesentliche Einnahmen und Ausgaben vergessen. Ja, man kann bestimmte Versicherungsaufwendungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbeträge sowie Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eintragen.
Aber was ist mit Unterhaltszahlungen? Was mit Pflegekosten, für die neben dem Abzug als außergewöhnliche Belastung auch eine unmittelbare Steuerminderung gewährt wird? Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie? Nebentätigkeiten? In all diesen Fällen muss dann doch eine komplette Steuererklärung erstellt werden.
Drittens: SIE sind schuld! Die dem Finanzamt automatisch übermittelten Daten zu Rente, Pension und Krankenversicherung werden dem Steuerzahler als eigene Angaben zugerechnet. Was übermittelt wurde, sehen die Steuerpflichtigen aber erst im Steuerbescheid. Dieser muss also besonders genau geprüft werden, schließlich könnten Angaben ja auch fehlerhaft übermittelt worden sein. Ist dies der Fall, muss der Steuerpflichtige von sich aus das Finanzamt über die falsche Angabe informieren. Wer das Formular benutzt, muss also akribisch genau seinen Steuerbescheid prüfen und gegebenenfalls selbst noch einmal tätig werden.
Ihren Steuerbescheid sollten Sie natürlich immer ganz genau lesen – nicht nur dann, wenn Sie die vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre nutzen!
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(MB)