Mietnebenkosten steigen: Mieter müssen CO2-Abgabe alleine bezahlen
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Deutschlands Mieter müssen mit erheblich höheren Heizkosten rechnen.
Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm am 23.6.2021 beschlossen, dass die Mieter die zum Jahresbeginn eingeführte CO2-Abgabe alleine tragen müssen. Die Abgabe beträgt derzeit 25,- € pro Tonne CO2 und wird auf die Heizkosten aufgeschlagen.
Folge: Ein Liter Heizöl kostet gut sieben Cent mehr als ohne CO2-Abgabe. Diese Abgabe wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Bis 2025 klettert sie schrittweise auf 55,- € pro Tonne. Die Heizkosten erhöhen sich entsprechend.
Wie hoch die Mehrkosten ausfallen, hat die gemeinnützige Gesellschaft "co2online" ausgerechnet:
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Mieter mit Durchschnittsverbrauch müssen für eine Wohnung mit 50 Quadratmetern Wohnfläche dieses Jahr mit rund 43,- € (Gasheizung) bzw. 61,- € (Ölheizung) höheren Heizkosten rechnen. 2025 betragen die Mehrkosten 93,- € (Gas) bzw. 134,- € (Öl).
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Bei einer 70-qm-Wohnung liegen die Mehrkosten 2021 bei 60,- € (Gas) bzw. 86,- € (Öl). Bis 2025 steigen sie schrittweise auf 130,- € bzw. 188,- € pro Jahr.
Kritik von Mieterbund und anderen
Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert, dass der CO2-Preis komplett auf die Vermieter umgelegt wird, denn laut Berechnungen des DMB müssen Mieter bereits jetzt im Schnitt ein Drittel ihres Einkommens fürs Wohnen ausgeben – Geringverdiener sogar die Hälfte. Jetzt kommt noch der CO2-Preis auf die Heizkosten hinzu. Das belastet die Mieter zusätzlich, die ohnehin in diesem Jahr höhere Stromkosten zu zahlen haben, wenn sie aus dem Homeoffice arbeiten.
Besonders umstritten ist, dass Mieter die erhöhten Heizkosten tragen müssen, obwohl sie keinen Einfluss auf die eingebaute Heizanlage haben. Kritiker betonen zudem, dass Vermieter durch die nun geltende Regelung keinen Anreiz für Austausch oder Umbau der Heizanlagen hätten, da sie die steigenden Kosten nicht tragen müssten. Deshalb fordern die Abgeordneten der Grünen im Bundestag, der CO2-Preis müsse dort erhoben werden, wo über die Investition für eine neue Heizung entschieden werde.
Dagegen argumentieren Abgeordnete der Unionsfraktion: "Die hälftige Umwälzung der CO2-Verbrauchskosten auf die Vermieter stellt einen fundamentalen Bruch des Verursacherprinzips dar". Jan-Marco Luczak, Sprecher der Unionsfraktion für Recht und Verbraucherschutz, meint: Die Vermieter hätten auf das Verbrauchsverhalten der Mieter keinen Einfluss, sollten aber dafür zahlen.
Sören Bartol, Vizevorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag, beteuert: "Wir haben bis zuletzt für eine faire Aufteilung der Mehrkosten gestritten." Schließlich wolle man Eigentümer dazu bringen, klimafreundliche Heizungen einzubauen oder wärmedämmend zu sanieren.
Nebenkostenabrechnungen häufig umstritten
Nebenkostenabrechnungen sind eine überaus komplizierte Angelegenheit.Sie führen im Mietverhältnis immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten, die oft auch vor Gericht ausgetragen werden.
Der Vermieter muss die umlagefähigen Verbrauchs- und Betriebskosten einmal im Jahr klar und verständlich abrechnen und dabei die monatlich vom Mieter gezahlten Vorauszahlungspauschalen berücksichtigen. Da es dabei häufig zu Unklarheiten und Fehlern kommt, empfiehlt sich eine Software, die einem dabei hilft.
NebenkostenAbrechnung 2021: Rechnen Sie Betriebs- und Nebenkosten rechtssicher ab
Vermeiden Sie Fehler bei der Erstellung der Betriebs- und Verbrauchskostenabrechnung. Die Software "NebenkostenAbrechnung 2021" hilft privaten Vermietern bei der rechtssicheren Umlage von Betriebs-, Heiz- und Nebenkosten für beliebig viele Objekt-, Wohnungs- und Mieterdaten. Dadurch sparen Sie Zeit und vergessen nichts durch vorangelegte Kostenarten und gängige Umlageschlüssel.
Wichtige Fristen, die unbedingt einzuhalten sind
Der Vermieter muss die Nebenkosten spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode abrechnen. Diese endet in der Regel am 31. Dezember. Der Vermieter hat also für die Abrechnung ein Jahr lang Zeit. Braucht der Vermieter länger als zwölf Monate, darf er keine Nachzahlung vom Mieter verlangen.
Die Auszahlung von zu viel gezahlten Nebenkosten ist nach 30 Tagen fällig. Umgekehrt muss der Mieter eine Nachzahlung ebenfalls innerhalb von 30 Tagen überweisen. Ein Widerspruch ändert daran nichts.
Die Widerspruchsfrist beträgt ein Jahr ab dem Zugang der Nebenkostenabrechnung. Die Frist dafür endet taggenau zwölf Monate, nachdem die Abrechnung beim Mieter eingegangen ist, und nicht erst am Ende des Kalendermonats. Allerdings beginnt die Jahresfrist erst dann, wenn der Vermieter eine nachvollziehbare Abrechnung vorgelegt hat.
(MS)