Wie hoch ist die gesetzliche Rente wirklich?
Die Rente kann im Einzelfall durchaus Freude bereiten.

Wie hoch ist die gesetzliche Rente wirklich?

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Über die Höhe der gesetzlichen Rente bestehen in der Öffentlichkeit oft Gerüchte und Irrtümer. Finanzmathematiker Werner Siepe klärt auf.

Falschinformationen verbreiten sich rasend schnell wie Omikron und halten sich so hartnäckig wie Unkraut. Auch zum Thema Rente kursieren immer wieder Vorurteile im Kollegenkreis, bei Familiengesprächen und an Stammtischen.

Erstens redet man von Rentenkürzungen, obwohl es seit 2009 eine gesetzliche Rentengarantie gibt. Deshalb darf die monatliche Bruttorente gar nicht gekürzt werden.

Zweitens wird die durchschnittliche Altersrente von 1.210,- € für West-Rentner und 730,- € für West-Rentnerinnen im Jahr 2020 als Beweis für viel zu niedrige Renten angeführt. Doch dabei handelt es sich lediglich um einen durchschnittlichen monatlichen Zahlbetrag. Zahlreiche Kleinstrenten von 150,- € für fünf Beitragsjahre beispielsweise drücken den Durchschnitt nach unten. Andererseits liegen hohe gesetzliche Renten mit einem Zahlbetrag von rund 2.300,- € nach 40 Beitragsjahren mit Höchstverdiensten deutlich über diesem Durchschnitt.

Drittens: Das offiziell angegebene Rentenniveau nach Sozialversicherungsbeiträgen und vor Steuern (das sogenannte Sicherungsniveau) in Höhe von 48 % ist irreführend. Tatsächlich erhält der angenommene Standardrentner, der 45 Jahre lang immer so viel verdient hat wie der Durchschnitt, zurzeit statt 48 % nur eine Bruttorente von rund 45 % des letzten Bruttodurchschnittsverdiensts, also lediglich 1 % pro Jahr.

Viertens: Ein weiterer typischer Fehler in der Diskussion um die Rentenhöhe besteht darin, nicht zwischen der absoluten Höhe der gesetzlichen Rente in Euro und ihrer relativen Höhe in Prozent des letzten Bruttogehalts oder der Beitragssumme zu unterscheiden.

Was sagt Finanzmathematiker Werner Siepe dazu?

Die individuelle Rentenhöhe in Euro kann durch die Bruttorente, den Rentenzahlbetrag nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Nettorente nach Steuern angegeben werden. Die relative Höhe der gesetzlichen Rente in Prozent bemisst sich indes durch die Rentenquote als Verhältnis von Rente zu letztem Gehalt sowie den Rentensatz als Verhältnis von Rente zu Beitrag. Schließlich lässt sich eine individuelle Rentenrendite in Prozent ermitteln, indem man die Summe der zu erwartenden Rentenzahlungen zur Summe der geleisteten Rentenbeiträge in Beziehung setzt und beide Zahlenreihen finanzmathematisch auf den Rentenbeginn ab- bzw. aufzinst.

Welche gesetzlichen Renten gibt es?

Der Satz, dass die gesetzliche Rente nicht zum Leben reicht und daher eine zusätzliche private Altersvorsorge unbedingt erforderlich ist, gehört zum Standardrepertoire von Versicherungsvermittlern. Die gesetzliche Rente gibt es aber gar nicht.

Welche drei gesetzliche Rentenarten sind zu unterschieden?

Altersrenten (davon gibt es vier: Regelaltersrente, vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte, vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Altersrente für Menschen mit Behinderung),

Erwerbsminderungsrenten (davon gibt es zwei: volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente),

Hinterbliebenenrenten (davon gibt es drei: Witwen- bzw. Witwerrente sowie Voll- und Halbwaisenrente).

Private Renten, von denen besagte Versicherungsvermittler sprechen, sind meist reine Altersrenten und decken das Berufsunfähigkeitsrisiko und das Todesfallrisiko des Versicherten für die Hinterbliebenen in der Regel nicht ab. Falls das doch erfolgen soll, sinkt die garantierte oder prognostizierte private Rente deutlich.

Wie hoch Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2020 ausfielen, geht aus der Statistik "Rentenversicherung in Zahlen, Jahr 2021" der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor und aus dem Rentenversicherungsbericht 2021 der Bundesregierung.

Was sind Altersrenten?

Im Jahr 2020 zahlte die Deutsche Rentenversicherung insgesamt 17,9 Millionen Altersrenten aus. Der monatliche Rentenzahlbetrag, also die Bruttorente abzüglich des Beitrags zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, lag bei 1.210,- € für Männer im Westen bzw. 1.300,- € für Männer im Osten.

Die Altersrenten von Frauen liegen im Vergleich zu denen der Männer um 225,- € niedriger im Osten und im Westen sogar um 480,- € niedriger, folglich bei 1.075,- € im Osten und bei nur 730,- € im Westen. Dass die Renten von Frauen im Osten im Vergleich zum Westen um 345,- € höher liegen, lässt sich mit der typischen Vollzeitbeschäftigung von Frauen im Osten vor der Wende erklären.

Im Westen dominierte vor allem bei Frauen mit Kindern eine Teilzeitbeschäftigung oder die Aufgabe einer Erwerbstätigkeit.

Was sind Erwerbsminderungsrenten?

1,7 Millionen Erwerbsminderungsrenten wurden im Jahr 2020 gezahlt. Die volle Erwerbsminderungsrente lag bei 1.179,- € bzw. 1.249,- € für Männer im Westen bzw. Osten. Bei Frauen im Westen bzw. Osten waren es 741,- € bzw. 1.065,- €.

Was sind Hinterbliebenenrenten?

Außer den Alters- und Erwerbsminderungsrenten, die zusammen auch als Versichertenrenten bezeichnet werden, gibt es noch Hinterbliebenenrenten für Witwen bzw. Witwer sowie Voll- und Halbwaisen.

Diese Renten der Hinterbliebenen werden aus der Rente der verstorbenen Versicherten abgeleitet. Bei Witwen bzw. Witwern wird eigenes Einkommen (zum Beispiel Erwerbseinkommen bei Beschäftigung oder eigene Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente) auf die Witwen- bzw. Witwerrente angerechnet, die grundsätzlich 55 % oder 60 % der Rente des Verstorbenen ausmacht.

Insgesamt wurden 5,1 Millionen Witwen- bzw. Witwerrenten im Jahr 2020 gezahlt, darunter nur 0,7 Millionen an Witwer. Die Rentenzahlbeträge für Witwen lagen bei 686,- € im Westen und 750,- € im Osten.

Witwer erhielten nur 338,- € im Westen und 468,- € im Osten, da ihre eigenen Einkommen in verstärktem Maße auf die Witwerrente angerechnet wurden. Viele Witwer erhalten keine Witwerrente.

Welche Rententypen gibt es?

Im Jahr 2020 gab es zwar insgesamt 24,7 Millionen Einzelrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aber bloß 21,5 Millionen Rentner. Rund 3,2 Millionen Rentnerinnen bzw. Rentner erhielten mehrere Renten, zum Beispiel neben der eigenen Versichertenrente (Alters- oder Erwerbsminderungsrente) noch eine Witwen- bzw. Witwerrente.

Bei den Altersrenten werden typischerweise Rentenhöhen für vier unterschiedliche Rententypen genannt:

• Standardrente,

• Durchschnittsrente,

• Höchstrente für 45 bzw. 40 Beitragsjahre mit Höchstverdienst,

• Mindestrente inklusive Grundrentenzuschlag für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren und geringem Verdienst.

Was ist eine Standardrente?

Die Standardrente ist eine reine Fiktion und sagt aus, wie hoch die monatliche Bruttorente für einen Rentner nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst ausfällt. Im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 30.6.2022 beträgt diese Standardrente (auch Eckrente genannt) 1.583,55,- € im Westen. Sie wird wie folgt berechnet: aktueller Rentenwert West 34,19,- € x 45 Jahre. Im Osten liegt die Standardrente wegen des geringeren aktuellen Rentenwerts Ost bei 1.506,15,- €.

Da der aktuelle Rentenwert Ost ab 1.7.2024 vollständig an den aktuellen Rentenwert West angeglichen wird, liegen die Standardrenten ab diesem Zeitpunkt auf gleicher Höhe. Es wird vermutlich in ganz Deutschland keinen einzigen Rentner geben, der auf genau 45 Beitragsjahre mit Durchschnittsverdienst oder auf genau 45 persönliche Entgeltpunkte kommt. Insofern handelt es sich beim Standardrentner um einen reinen Modellrentner.

Wie lautet das Fazit von Finanzmathematiker Werner Siepe?

Die Standardrente als 45-faches des aktuellen Rentenwerts ist lediglich eine rechnerische Fiktion und dient hauptsächlich zur Berechnung des Rentenniveaus, also der Standardrente in Prozent des Durchschnittsverdiensts. Die individuelle Rentenhöhe hängt hingegen gemäß dem Äquivalenzprinzip vom tatsächlichen Verdienst und der wirklichen Anzahl der Beitragsjahre ab.

Was ist eine Durchschnittsrente?

Aussagekräftiger als die Standardrente ist auf jeden Fall die Durchschnittsrente, die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mit Hilfe von Deutsche-Post-Renten-Service, der für die Auszahlung der gesetzlichen Renten zuständig ist, ermittelt wird. Da die DRV bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern von der monatlichen Bruttorente noch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von rund 11 % der Bruttorente abzieht, überweist der Renten-Service der Deutschen Post nur den nach Abzug verbleibenden Betrag (sogenannter Rentenzahlbetrag). Daher handelt es sich bei den von der DRV und im Rentenversicherungsbericht 2021 der Bundesregierung genannten Durchschnittsrenten immer nur um durchschnittliche Rentenzahlbeträge.

Am Beispiel der durchschnittlichen Altersrenten von 1.210,- € für Altersrentner im Westen und lediglich 730,- € für Altersrentnerinnen im Westen wird klar, dass diese Zahlen lediglich eine beschränkte Aussagekraft haben. Noch mehr in die Irre führen die durchschnittlichen Zahlbeträge aller Renten von lediglich 840,- € für West-Rentner und 514,- € für West-Rentnerinnen.

Dabei wird vernachlässigt, dass die Frührenten für Männer und Frauen deutlich höher liegen und bei besonders langjährig Versicherten sogar 1.670,- € bei den Rentnern und 1.210,- € bei den Rentnerinnen im Westen ausmachen.

Männliche Rentner im Westen erhielten laut Rentenversicherungsbericht 2021 der Bundesregierung einen durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 1.310,- € zum 31.12.2020 für durchschnittlich 40,6 Beitragsjahre und durchschnittlich 1,0432 Entgeltpunkte pro Jahr.

Nicht die Regelaltersrente ist somit von der Höhe her eine für West-Rentner typische Altersrente, sondern die abschlagspflichtige Frührente mit 63 Jahren in Höhe von 1.366,- € für West-Rentner nach mindestens 35 Versicherungsjahren.

Insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Beitragsjahre weicht die Durchschnittsrente für West-Rentner von der Standardrente brutto ab. Bei durchschnittlich 40,6 Beitragsjahren und durchschnittlich 1,0432 Entgeltpunkten kamen 42,3539 Entgeltpunkte zusammen und nicht 45 Entgeltpunkte wie beim Standardrentner. Tatsächlich hätte diese Durchschnittsrente brutto 1.448,- € ausgemacht und daher 136,- € unter der Standardrente gelegen.

Insofern ist die Standardrente trotz aller berechtigten Kritik zumindest ein erster Anhaltspunkt für die Höhe der Durchschnittsrente von West-Rentnern.

Mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 1.637,- € fiel im Jahr 2020 die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte am höchsten aus. Die monatliche Bruttorente könnte sogar im Durchschnitt bei 1.839,- € gelegen haben, was bei einem aktuellen Rentenwert von 34,19,- € ab 1.7.2020 sogar auf 53,7877 Entgeltpunkte hindeuten würde, was den 45 Entgeltpunkten für die Standardrente deutlich widerspricht.

Die Höhe der Regelaltersrente besagt hingegen nur wenig. Erforderlich ist außer dem Erreichen der Regelaltersgrenze nur eine Mindestzahl von fünf Beitragsjahren. So nimmt es auch nicht wunder, dass jeder vierte West-Rentner und sogar jede fünfte West-Rentnerin im Jahr 2020 weniger als 300,- € im Monat als gesetzliche Rente ausgezahlt bekam.

Solch niedrige Renten fallen beispielsweise für Rentnerinnen mit mindestens zwei Kindern an, die nach der Geburt ihrer Kinder gar nicht oder nur wenige Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Ähnliches gilt für ehemalige Beamtinnen und Beamte, die vor Übernahme in das Beamtenverhältnis zum Beispiel mindestens fünf Jahre als Arbeitnehmer tätig waren.

Wie lautet das Fazit von Finanzmathematiker Werner Siepe?

Statistische Angaben zur Höhe von Regelaltersrenten sind mit Vorsicht zu genießen, da viele niedrige Renten den Durchschnitt senken. Aussagekräftiger sind abschlagsfreie Frührenten nach 45 Versicherungsjahren für besonders langjährig Versicherte sowie Frührenten nach mindestens 35 Versicherungsjahren für langjährig Versicherte und schwerbehinderte Menschen.

Warum boomen die Altersrenten mit mehr als 45 Beitragsjahren?

Die Neuzugänge an Altersrenten im Jahr 2020 werden in der Anlage zum Rentenversicherungsbericht 2021 der Bundesregierung nach Beitragszeiten, Geschlecht und West/Ost differenziert. Dabei zeigt sich, dass die Hälfte der Männer unter den Neurentnern auf mehr als 45 Beitragsjahre kam. Im Westen waren es 125.160 Männer bzw. 49,1 % aller Neurentner und im Osten 39.271 bzw. 54,4 %. Für Deutschland insgesamt errechnen sich 50,2 %.

Von den rund 164.000 Altersrenten der Männer mit Beitragszeiten von über 45 Jahren entfielen allein rund 125.000 auf die abschlagsfreien Altersrenten ab 63 für besonders langjährig Versicherte. Nur 19.000 Regelaltersrenten der Männer wiesen mehr als 45 Beitragsjahre auf. Hinzu kamen noch 20.000 Altersrenten für schwerbehinderte Menschen und für langjährig Versicherte.

Nur bei 98.200 Frauen bzw. 25,8 % aller Altersrenten von Frauen betrug die Beitragszeit (ohne Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung) mehr als 45 Jahre in Deutschland. Einschließlich Berücksichtigungszeiten für die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr waren es 34,2 %, also gut ein Drittel der Frauen. In Deutschland erhielten 74.076 Neurentnerinnen die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte und 9.640 die Regelaltersrente nach mehr als 45 Beitragsjahren.

Die Unterschiede zwischen West und Ost fallen bei den Altersrenten für Frauen mit einer Beitragszeit von über 45 Jahren besonders ins Auge. Während im Westen nur 64.637 oder 21,5 % der Frauen eine solch hohe Anzahl von Beitragsjahren nachweisen konnte, waren es im Osten immerhin 39.271 oder 41,6 %, also prozentual doppelt so viel im Vergleich zum Westen. Die Gründe liegen auf der Hand: Frauen waren in der ehemaligen DDR in aller Regel voll berufstätig. Etwa ein Drittel der Beitragszeit von mehr als 45 Jahren entfällt bei den Ost-Neurentnerinnen im Jahr 2020 auf die Erwerbstätigkeit in der ehemaligen DDR.

Wie lautet das Fazit von Finanzmathematiker Werner Siepe?

Da Akademiker bekanntermaßen nicht auf 45 Pflichtbeitragsjahre kommen können und die allermeisten Frauen (vor allem im Westen) wegen unterbrochener Erwerbsbiografien auch nicht, sind es die Männer mit Berufsausbildung und ohne Studium, für die bei der Beitragszeit 45 plus x geradezu typisch ist.

Unter 45 plus x befinden sich seit 1.7.2014 logischerweise immer die Altersrentner mit besonders langjähriger Versicherung von mindestens 45 Beitragsjahren, die ab 63 sogar abschlagsfrei in Rente gehen können (wiederum ohne die Akademiker). Im Jahr 2020 waren es immerhin 31 % der Neurentner, die davon profitierten (insgesamt rund 257.000). Bei den Bestandsrentnern waren es bereits 1.654.000, verteilt auf die 6,5 Jahre vom 1.7.2014 bis 31.12.2020 (also durchschnittlich 266.000 pro Jahr). Die höchste durchschnittliche Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhielten Männer im Westen, die im Jahr 2020 nach mehr als 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gingen.

Wenn man den monatlichen Rentenzahlbetrag von 1.653,- € im Rentenversicherungsbericht 2021 der Bundesregierung auf eine monatliche Bruttorente hochrechnet, würde diese sogar 1.857,- € ausmachen, was gut 54 erreichten Entgeltpunkten entsprechen würde, also immerhin 20 % mehr im Vergleich zur Standardrente mit 45 Entgeltpunkten.

Was ist eine Höchstrente?

Eine Höchstrente gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung eigentlich gar nicht. Laut DRV-Berechnung würde ein Neurentner im Westen, der 45 Jahre lang einen Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielt und somit Höchstbeiträge gezahlt hätte, ab 1.1.2022 eine monatliche Bruttorente von 2.962,- € erhalten bei 86,6280 Entgeltpunkten für die 10 Beitragszeiten vom 1.1.1977 bis 31.12.2021 und einem aktuellen Rentenwert West von 34,19,- €.

Von der BILD-Zeitung wurde am 15.12.2021 das Gerücht gestreut, dass sogar brutto 3.139,- € möglich seien, wenn man von durchschnittlich 2,04 Entgeltpunkten pro Jahr ausgehe und somit auf insgesamt 91,8 Entgeltpunkte komme.

Das geht aber an der Rentenwirklichkeit vollends vorbei, da im Durchschnitt höchstens 1,9250 Entgeltpunkte für die 45 Jahre von 1977 bis 2021 erzielbar waren. Zwar lagen die höchstmöglichen Entgeltpunkte ab 2003 immer über 2,0 pro Jahr, da die Beitragsbemessungsgrenze ab diesem Jahr auf einen Schlag sehr deutlich erhöht wurde. In den Jahren bis 2002 lagen die höchstmöglichen Entgeltpunkte pro Jahr aber nur in einer Spanne von 1,5 bis 1,9.

Doch auch die Höchstrente von 2.962,- € nach 45 Beitragsjahren mit Höchstverdienst ist unrealistisch. Was in der Realität insbesondere bei Akademikern noch vorkommt, sind 40 Beitragsjahre mit Höchstverdiensten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Wer beispielsweise im Februar 1956 geboren ist, nach dem Studium zum 1.1.1982 in den Beruf eintrat und 40 Jahre lang immer Höchstbeiträge zahlte, kann nach Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 10 Monaten ab 1.1.2022 mit einer abschlagsfreies Bruttorente von 2.672,- € rechnen. Ist dieser Höchstrentner gesetzlich krankenversichert, gehen davon noch mindestens 11 % für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab, so dass der Rentenzahlbetrag auf 2.378,- € vor Steuern sinkt.

Zum Vergleich: Im Jahr 2020 erhielten laut DRV-Statistik nur 1,2 % der West-Rentner und 0,1 % der West-Rentnerinnen mehr als 2.400,- € an gesetzlicher Rente ausgezahlt. Eine solch hohe Rente ist möglich bei mindestens 44 Pflichtbeitragsjahren und mindestens 1,8 durchschnittlichen Entgeltpunkten pro Jahr. Einen Rentenzahlbetrag zwischen 2.100 und 2.400,- € erhielten 5,1 % der Männer und 0,3 % der Frauen im Westen.

Wie lautet das Fazit von Finanzmathematiker Werner Siepe?

Höchstrenten von über 2.600,- € brutto sind im Jahr 2022 die große Ausnahme. Wie schon im Jahr 2020 ist damit zu rechnen, dass nur 6,3 % der West-Rentner und 0,4 % der West-Rentnerinnen einen monatlichen Rentenzahlbetrag von mehr als 2.100,- € erhalten.

Was ist eine Mindestrente?

In Deutschland existiert offiziell keine Mindestrente. Die Linkspartei fordert eine solidarische Mindestrente von 1.200,- €. Ähnlich klingende Wörter wie Zuschussrente, Lebensleistungsrente oder Solidarrente gab es schon seit Jahren. Nach Einführung der Grundrente ab 2021 für Geringverdiener mit mindestens 33 Pflichtbeitragsjahren, weniger als durchschnittlich 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr und einem steuerpflichtigen monatlichen Einkommen von unter 1.250,- € kann man sich zumindest rechnerisch an eine fiktive Mindestrente annähern.

Bei 35 Pflichtbeitragsjahren und durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkten pro Jahr käme beispielsweise eine solche Mindestrente von brutto 897,- € heraus, die sich aus der eigenen gesetzlichen Rente von 478,- € und einem hohen Grundrentenzuschlag von 419,- € zusammensetzt.

Bei durchschnittlich 0,625 Entgeltpunkten pro Jahr, die bei dem ab 2022 eingeführten Mindestlohn von 12,- € pro Stunde und einem monatlichen Bruttomindestlohn von 2.112,- € möglich sind, würde sich die Mindestrente nur leicht auf 901,- € brutto inkl. einem geringen Grundrentenzuschlag von 183,- € erhöhen. Und bei exakt 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr läge die Mindestrente nach 35 Pflichtbeitragsjahren bei 957,- € brutto ohne Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag.

Nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 11 % der Bruttorente verbliebe dann ein Rentenzahlbetrag von 852,- €. Die so errechnete Mindestrente läge dann nur auf der Höhe der durchschnittlichen Grundsicherung im Alter von 851,- €.

Wie lautet das Fazit von Finanzmathematiker Werner Siepe?

Bei 35 Pflichtbeitragsjahren können Geringverdiener unter Berücksichtigung eines Grundrentenzuschlags mit einer Mindestrente zwischen 897,- € und 957,- € brutto rechnen. Davon gehen bei alleinstehenden Mindestrentnern ohne Kind noch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zwischen 101,- € bzw. 108,- € ab, so dass ein monatlicher Rentenzahlbetrag zwischen 796,- € und 849,- € für diese Mindestrente verbleibt.

Wie hoch ist künftig die gesetzlichen Rente?

Wie hoch die gesetzliche Rente künftig ausfallen wird, hängt neben der Höhe der gezahlten Rentenbeiträge auch von der Steigerung des aktuellen Rentenwerts ab. Laut Vorschau im Rentenversicherungsbericht 2021 der Bundesregierung könnte der aktuelle Rentenwert von zurzeit 34,19 € bis zum Jahr 2035 auf 46,98 € steigen, was einer jährlichen Rentensteigerung von 2,2 % entsprechen würde. Das schließt nicht aus, dass es in einigen Jahren wie beispielsweise im Jahr 2021 auch eine Renten-Nullrunde geben könnte.

Ein Rückblick zeigt: Vom Jahr 2010 bis 2020 sind die Renten um durchschnittlich 2,3 % pro Jahr gestiegen und vom Jahr 2000 bis 2020 um jährlich 1,6 % im Durchschnitt.

In den jährlich von der DRV versandten Renteninformationen wird zwecks Einschätzung der künftigen Regelaltersrente mit einer durchschnittlichen Rentensteigerung von 1 % oder alternativ 2 % pro Jahr gerechnet. Spätestens ab 2025 ist damit zu rechnen, dass die Renten geringer steigen als die Löhne, beispielsweise um durchschnittlich 2 % oder 2,5 % pro Jahr im Vergleich zur durchschnittlichen Lohnsteigerung von 3 %. Das wird das Rentenniveau in Prozent nach unten drücken, aber nicht die in Euro ausgedrückte gesetzliche Rente.

Sicher ist: Der aktuelle Rentenwert darf nach Einführung der Rentengarantie im Jahr 2009 nicht sinken. Daher kann es auch keine Kürzung der gesetzlichen Rente geben, sofern man die Bruttorente betrachtet. Nur der Rentenzahlbetrag könnte bei gleichbleibender Bruttorente sinken, sofern der Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt und somit mehr Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Bruttorente abgezogen werden müssten.

Sicher ist aber auch: Die im Jahr 2017 beginnenden und im Jahr 2023 endenden sieben guten Rentenjahre mit niedrigen Beitragssätzen und hohen Rentensteigerungen werden ab 2024 abgelöst von eher schlechten Rentenjahren mit höheren Beitragssätzen und geringeren jährlichen Rentensteigerungen. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass eventuell auch noch die Regelaltersgrenze für alle ab 1965 geborenen Versicherten über 67 Jahre hinaus angehoben wird. Lediglich der Jahrgang 1964, in dem die meisten Kinder geboren wurden, würde von dieser weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze verschont bleiben.

Rentenhöhe in Euro: Bruttorente, Rentenzahlbetrag und Nettorente nach Steuern

Die Rentenhöhe in Euro kann sich auf die Bruttorente, den Rentenzahlbetrag oder die Nettorente nach Steuern beziehen.

Was ist eine Bruttorente?

Die Berechnung der Altersrente erfolgt nach folgender Rentenformel: Bruttorente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert.

Für abschlagsfreie Altersrenten liegt der Zugangsfaktor bei 1, während bei abschlagspflichtigen Altersrenten der Zugangsfaktor 1 um den Rentenabschlagssatz vermindert wird und somit unter 1 fällt.

Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit 60 erreichten Entgeltpunkten und einem aktuellen Rentenwert West von 34,19 € beträgt beispielsweise 2.051,40 € (= 60 Entgeltpunkte x 34,19 € aktueller Rentenwert).

Wer im Jahr 1959 geboren ist und mit 63 Jahren im Jahr 2022 als langjährig Versicherter in Rente geht, muss mit einem Rentenabschlag von 11,4 % rechnen. Der Zugangsfaktor sinkt somit auf 0,886 (= 1 – 0,114).

Die vor Rentenabschlag erreichten 60 Entgeltpunkte werden dann mit dem auf 0,886 reduzierten Zugangsfaktor multipliziert und ergeben dann 53,16 persönliche Entgeltpunkte (60 x 0,886 = 53,16). Somit errechnet sich mit Hilfe dieser persönlichen Entgeltpunkte (PEP) eine abschlagspflichtige Altersrente von nur noch 1.817,54 € (= 53,16 persönliche Entgeltpunkte x 34,19 € aktueller Rentenwert) und ein Rentenabschlag von 233,86 € (= 11,4 % von 2.051,40 €).

Was ist ein Rentenzahlbetrag?

Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind oder als freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner bei der DRV einen Zuschuss zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beantragen, wird die Bruttorente um die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gemindert.

Im Jahr 2022 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei insgesamt 15,9 % inklusive Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,3 % wie bei der AOK. Der Zuschuss zur GKV, den die DRV an die gesetzlichen Krankenkassen zahlt, macht die Hälfte und somit 7,95 % aus. Die andere Hälfte und daher ebenfalls 7,95 % werden von der Bruttorente abgezogen. Bei der DAK und der Barmer liegt der Gesamtbeitrag bei 16,1 % und die Hälfte davon bei 8,05 %.

Darüber hinaus erfolgt noch der Abzug des vollen Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV), der 3,05 % für Rentner mit Kindern und 3,40 % für kinderlose Rentner im Jahr 2022 ausmacht.

Insgesamt werden also Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 11 bzw. 11,35 % von der Bruttorente abgezogen.

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner erhalten auf Antrag von der DRV einen Zuschuss zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zahlen den Gesamtbeitrag für GKV und GPV dann selbst an ihre Krankenkasse.

Bei privat krankenversicherten Rentnern überweist die DRV einen PKV-Zuschuss von 7,95 % der Bruttorente zunächst an die Rentner. Dadurch erhöht sich der Rentenzahlbetrag in den beiden Beispielfällen auf 2.214,49 bzw. 1.962,03 €. Das ist aber kein besonderes Privileg für privat krankenversicherte Rentner, da auch die gesetzlich krankenversicherten Rentner – oft ohne es zu wissen – einen Zuschuss der DRV von 7,95 % der Bruttorente an ihre gesetzliche Krankenkasse erhalten.

Den Gesamtbeitrag für die private Krankenversicherung (PKV) und die private Private Pflegeversicherug (PPV) zahlt der privat krankenversicherte Rentner wie bisher an seine private Krankenkasse. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass der PKV-Zuschuss an privat krankenversicherte Rentner nicht höher sein darf als die Hälfte des gesamten PKV-Beitrags und in nahezu allen Fällen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch im Rentenalter bei 500,- € und darüber liegen. Tatsächlich wird der privat krankenversicherte Rentner mehr als die Hälfte seines PKV-Beitrags und darüber hinaus den vollen Beitrag für die private Pflegepflichtversicherung aus seinem Einkommen tragen müssen.

Wie hoch ist die Nettorente nach Steuern?

Bisher erfolgte die Rechnung noch ohne Berücksichtigung der Steuern. Entscheidend ist aber, was unterm Strich übrig bleibt und dies ist nun einmal die Nettorente nach Steuern. Bei einem alleinstehenden, kinderlosen Rentner fällt in den beiden Beispielfällen eine monatliche Einkommensteuer von 128,42 bzw. 87,83 € an. Somit errechnet sich eine Nettorente nach Steuern von 1.690,15 € im Fall der abschlagsfreien Altersrente und 1.523,42 € im Fall der abschlagspflichtigen Altersrente.

Die Berechnung der jährlichen Einkommensteuer für die jeweiligen Jahresrenten erfolgte mit Hilfe des vom Bundesfinanzministerium im Internet zur Verfügung gestellten Steuerrechners. Dabei ist zu beachten, dass 82 % der jeweiligen Bruttojahresrente bei Rentenbeginn im Jahr 2022 zu versteuern und die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll abzugsfähig sind. Der Besteuerungsanteil steigt bis auf 100 % bei Rentenbeginn ab 2040 oder ab 2058, sofern die laut Koalitionsvertrag geplante Senkung des Besteuerungsanteils umgesetzt wird.

Stellt man Bruttorente, Rentenzahlbetrag und Nettorente für Alleinstehende West im Jahr 2022 gegen, zeigt sich, dass beim alleinstehenden Höchstrentner mit 40 Jahren Höchstverdienst 20 % der Bruttorente für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern zu zahlen sind. Beim Standardrentner sind es hingegen bloß 14 %.

Individuelle Bruttorenten, Rentenzahlbeträge und Nettorenten nach Steuern weichen selbstverständlich von den Musterfällen zur Mindest-, Standard- und Höchstrente ab. Eine Berechnung kann anhand des Rentenbescheids, der Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat krankenversichert) und des Familienstandes (alleinstehend oder verheiratet) erfolgen.

Beispielfall aus der Praxis von Finanzmathematiker Werner Siepe

Wie die Nettorente nach Steuern für eine alleinstehende Rentnerin R. mit Rentenbeginn im Jahr 2020 Anfang des Jahres 2022 errechnet werden kann, zeigt folgender reale Beispielfall. Die im Jahr 1954 geborene Frau erhält ab 1.7.2020 eine Regelaltersrente von brutto 2.613,22 € für 76,4322 Entgeltpunkte. Da sich der aktuelle Rentenwert West von 34,19 € bis zum 30.6.2022 nicht ändert, liegt die Bruttorente auch Anfang 2022 noch bei 2.613,22 €. Ihre Bruttorente weicht also nur um 59,- € bzw. um 2,2 % von der Höchstrente nach 40 Jahren Höchstverdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ab.

Weil Frau R. privat krankenversichert ist, erhält sie von der DRV einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) in Höhe von 7,95 % ihrer Bruttorente, also 207,75 €. Daher steigt ihr monatlicher Rentenzahlbetrag auf 2.820,97 € im ersten Halbjahr 2022 aus.

Da aber ihr Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) und privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) insgesamt monatlich 773,65 € ausmacht, liegt die Rente nach Abzug der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern nur bei 2.047,32 €. Das sind immerhin 269,30 € weniger im Vergleich zu einer gesetzlich krankenversicherten Rentnerin, die bei gleich hoher Bruttorente auf einen Rentenzahlbetrag von 2.316,62 € kommt.

Von den 2.047,32 € gehen bei der privat krankenversicherten Rentnerin noch monatlich 176,42 € an Einkommensteuer ab, wobei ein Besteuerungsanteil von 80 % der Bruttorente bei Rentenbeginn und ein steuerlich abzugsfähiger Basis-Beitrag zur privaten Krankenversicherung und privaten Pflegepflichtversicherung zu berücksichtigen sind. Dadurch fällt die Nettorente nach Steuern auf 1.870,90 € und macht dann nur noch rund 72 % der Bruttorente aus. Unterm Strich stellt sich diese privat krankenversicherte Rentnerin finanziell deutlich schlechter im Vergleich zu einer gesetzlich krankenversicherten Rentnerin.

Wie hoch sind die Rentenrenditen heute und morgen?

Als die ARD-Sendung PlusMinus im Januar 2016 eine Rendite der gesetzlichen Rente von 3 % erwähnte, ging ein Aufschrei durch die private Versicherungswirtschaft. Viele Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler bezweifelten, dass mit der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rendite von 3 % zu erzielen sei. Nach inzwischen fünf kräftigen Rentenerhöhungen mit durchschnittlich 3,2 % pro Jahr und insgesamt 17 % in fünf Jahren und gleichzeitig weiter bis auf 0,25 % sinkendem Garantiezins für private Rentenversicherungen, Riester-Rentenversicherungen und Rürup-Rentenversicherungen ist die Kritik an der angeblich unrealistischen Rendite von 3 % weitgehend verstummt.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nennt zurzeit Renditen zwischen 2 und 3 %. In der zuletzt 2011 erschienenen DRV-Broschüre wird die Rendite für einen Standardrentner mit Rentenbeginn 1.1.2020 (also geboren am 1.1.1955) mit 2,9 % für ledige Männer und 3,5 % für Frauen beziffert. Sofern der Rentenbeginn erst im Jahr 2030 oder 2040 erfolgt, sinkt die Rendite in den Modellfällen danach auf 2,8 bzw. 2,9 % für Männer und 3,3 % für Frauen.

Im Gutachten des Sozialbeirats der Bundesregierung aus 2004 wurde beispielsweise für den Standardrentner des Jahrgangs 1944 noch eine Rendite von 3,59 % (Mann) bzw. 4,19 % (Frau) genannt. Und im Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus 2016/2017 wird eine Renditespanne von 3,2 bis 3,8 % (Mann) und 3,6 bis 4,5 % (Frau) für die Jahrgänge 1940 bis 2030 angegeben.

Finanzmathematiker Werner Siepe hat aktuelle Rentenrenditen mit Rentenbeginn im Jahr 2020 für Standardrentner nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst und Höchstrentner nach 40 Jahren Höchstverdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze errechnet. Diese Renditen liegen zwischen 3,04 und 3,55 % für PKV-versicherte Rentner(innen) und sind mit den oben genannten Renditen insoweit vergleichbar, weil auch dort Standardrenten plus Zuschüsse der DRV zur Krankenversicherung als Rentenleistungen zugrunde gelegt werden.

Die Renditen für GKV-versicherte Rentner(innen) fallen mit 2,35 bis 2,96 % geringer aus, da hierbei die Bruttorenten abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden.

Was ist unter Rentenrendite zu verstehen?

Gemeint ist immer die Rendite der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie kann aus Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen stammen. In fast allen bisher vorliegenden Berechnungen wird die Rendite der gesetzlichen Rente vor Steuern (Bruttorendite) und vor Inflation (Nominalrendite) ermittelt. Allein das erlaubt einen Vergleich mit der Rendite von Riester-Renten, Rürup-Renten und Renten aus der privaten Rentenversicherung, die ebenfalls durchweg vor Steuern und vor Inflation ermittelt werden.

Die Rendite der gesetzlichen Rente zu berechnen, ist recht kompliziert. Schließlich müssen lange Zahlenreihen (zum Beispiel für 40 Beitragsjahre und 20 Rentenjahre) zugrunde gelegt werden. Die interne Rendite bzw. Beitragsrendite der Altersrente ist dann der Zinssatz, bei dem die auf den Rentenbeginn aufgezinste Beitragsausgaben gleich sind mit den abgezinsten Renteneinnahmen. Solange die Summe aller zufließenden Renten über der Summe aller gezahlten Beiträge liegt, fällt die Rendite der gesetzlichen Rente positiv aus. Eine negative Rendite ist auch in Zukunft nicht zu erwarten.

Wie berechnet die Deutsche Rentenversicherung ihre Renditen?

Bereits seit über 20 Jahren berechnet die DRV interne Renditen der gesetzlichen Rente. Sie geht davon aus, dass nur 80 % des Gesamtbeitrags für die reine Altersrente verwendet werden. Die restlichem Jahr 20 % dienen zur Finanzierung von Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten (insbesondere Witwenrenten) und Rehabilitationsleistungen.

Den so verbleibenden 80 % der Jahresbeiträge werden dann die Jahresbruttorenten inklusive der DRV-Zuschüsse zur Krankenversicherung (zum Beispiel rund 8 % im Jahr 2021) gegenüber gestellt. Diese DRV-Berechnungsmethode (80 % des Gesamtbeitrags und rund 108 % der Bruttorente) ist aus dem Blickwinkel der Deutschen Rentenversicherung plausibel. Den Beitragsausgaben der Versicherten für die Altersrente entsprechen auf DRV-Seite die Beitragseinnahmen, und den Einnahmen der Rentner stehen bei der DRV die Rentenausgaben inklusive Zuschüssen zur Krankenversicherung gegenüber. In Fachbeiträgen der DRV-Mathematiker ist daher auch von der Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung und nicht von der Rendite der gesetzlichen Rente die Rede.

Was ist der Unterschied zwischen Rentenrendite und Rentensatz?

Viele reden über die Rentenrendite, verstehen darunter aber etwas ganz anderes. Die monatliche Rente in Prozent des monatlichen Beitrags von beispielsweise 5,3 % (aktueller Rentenwert West 34,19,- € in Prozent des monatlichen Durchschnittsbeitrags von 643,89,- € im Jahr 2021) ist beispielsweise keine Rendite, sondern nur ein monatlicher Rentensatz für den rein theoretischen Fall, dass jemand nach Zahlung dieses Durchschnittsbeitrags sofort in Rente geht. Wer den Durchschnittsbeitrag von 7.726,63 € (= 18,6 % des vorläufigen Durchschnittsentgelts von 41.541,- € für das Jahr 2021) sofort einzahlen und danach in Rente gehen würde, bekäme für das ganze Jahr 2020 dann 410,28 € an gesetzlicher Rente brutto.

Rentenrendite ist also vom Rentensatz zu unterscheiden. Rendite ist der jährliche Ertrag in Prozent des eingezahlten Kapitals. Bei gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen werden die eingezahlten Beiträge so auf die geschätzte Restlebensdauer so verteilt, dass der Beitragszahler eine lebenslange Rente erhält. In den monatlichen Rentenzahlungen ist dann sowohl ein Kapital- bzw. Rückzahlungsanteil als auch ein Ertrags- bzw. Zinsanteil enthalten.

Ein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge besteht bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht und bei der privaten Rentenversicherung auch nur dann, wenn zusätzlich eine Beitragsrückgewähr vereinbart wird. Das führt dann zu einer geringeren monatlichen Privatrente.

Wer bald nach Einzahlung der Beiträge stirbt und keine Hinterbliebenen hat, für den hat sich die gesetzliche oder private Rentenversicherung nicht rentiert. Anders liegt der Fall bei Menschen, die deutlich länger leben als die Statistik annimmt. Für Hochbetagte, die 95 oder gar 100 Jahre alt werden, rentiert sich die Rentenversicherung. Insofern ist die gesetzliche wie die private Rentenversicherung eine Wette auf ein langes Leben. Sie sichert, wie die Versicherungsexperten sagen, das Erlebensfallrisiko ab – etwas unromantischer, aber realistischer klingt der Begriff Langlebigkeitsrisiko.

Wie hoch sind die individuellen Renditen für Rentner?

Die Rendite der gesetzlichen Rente gibt es gar nicht, aber eine Vielzahl von individuellen Rentenrenditen. Dem Finanzmathematiker Werner Siepe liegen eine Vielzahl von Originalfällen zu Bestandsrentnern für die Jahrgänge 1942 bis 1954 mit Rentenbescheiden aus 2007 bis 2020 vor. Daraus hat er nach der DRV-Berechnungsmethode die individuellen Renditen der gesetzlichen Rente ermittelt.

Wie zu erwarten war, kam der Modellfall des Standardrentners mit 65 Jahren nach genau 45 Beitragsjahren Durchschnittsverdienst kein einziges Mal vor. Es dominierten neben den Regelaltersrenten die abschlagspflichtigen Frührenten für langjährig Versicherte mit 63 Jahren und die abschlagsfreien Frührenten für besonders langjährig Versicherte ab 63 Jahren.

Im Gegensatz zu den Modellrenditen für Standardrentner in Gutachten des Sozialbeirats der Bundesregierung und des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurden individuelle Renditen anhand konkret vorliegender Rentenbescheide ermittelt. Außerdem wurden die Rentenrenditen danach unterschieden, ob die Rentner gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Es handelt sich somit um Echtfälle.

Dabei zeigt sich, dass die Rendite nach der DRV-Berechnungsmethode zwischen 3 % und 4,6 % bei den Rentnern bzw. zwischen 3,5 % und 5,1 % bei den Rentnerinnen liegt. Die um 0,5 Prozentpunkte höhere Rendite bei den Rentnerinnen ist auf die längere fernere Lebenserwartung von Frauen zurückzuführen.

Einen Wermutstropfen gibt es aber für diese Rentner, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind. Sofern man den von ihnen zu leistenden Beitrag in Höhe von rund 11 % von der Bruttorente abzieht und den danach verbleibenden Zahlbetrag als Renteneinnahme ansetzt, sinken die Renditen auf 2,5 % bis 3,9 % bei den Rentnern bzw. 2,9 % bis 4 % bei den Rentnerinnen.

Nur bei privat krankenversicherten Rentnern und Rentnerinnen, die von der DRV einen Zuschuss von rund 8 % der Bruttorente zu ihrer privaten Krankenversicherung erhalten, stimmen die entsprechend höheren Renditen exakt mit der DRV-Berechnungsmethode überein.

Sämtliche Renditeberechnungen unterstellen eine jährliche Rentensteigerung von durchschnittlich 2 % und eine von Geburtsjahrgang sowie Geschlecht abhängige fernere Lebenserwartung nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts.

Warum sinken die Rentenrenditen für Versicherte?

Die Rentenrenditen für Versicherte, die erst nach 2025 in Rente gehen, werden geringer ausfallen, da die Beitragssätze steigen werden und das Rentenniveau sinken wird. Man kann gar vom Gesetz der fallenden Rentenrendite sprechen nach dem Motto: "Je jünger, desto geringer die Rendite der gesetzlichen Rente".

In zwei Originalfällen für zwei in den Jahren 1970 und 1980 geborene männliche Versicherte, die nach 43 bzw. 38 Beitragsjahren die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreichen, sinkt die Rendite auf 3,1 % bzw. 2,7 % nach der DRV-Berechnungsmethode. Sofern diese dann auch als Rentner gesetzlich krankenversichert sind, rutscht die Rendite um weitere rund 0,7 Prozentpunkte auf nur noch 2,4 % bis 2,0 %.

Bei Neuversicherten, die erst ab 2021 erstmalig Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen und zu den Geburtsjahrgängen ab 1990 gehören, lassen sich Renditen nach der DRV-Berechnungsmethode von durchschnittlich 2,5 % für Männer bzw. 2,8 % für Frauen errechnen. Falls diese Neuversicherten als spätere Rentner gesetzlich krankenversichert sind, fallen auch deren Renditen weiter um 0,7 Prozentpunkte auf 1,8 % bei den Männern und um 0,4 Prozentpunkte auf 2,1 % bei den Frauen.

(MS)

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