Weitere Schritte zur Rente mit 67
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Bekanntlich wurde das gesetzlich festgelegte Alter des Rentenbeginns von 65 auf 67 Jahre angehoben. Das geschieht schrittweise. Bei den vier verschiedenen Rentenarten gelten unterschiedliche Regeln.
Reguläre Altersrente
Das Alter, ab dem es nach Erfüllung einer fünfjährigen Wartezeit eine ungekürzte Altersrente gibt, steigt nun auf 65 Jahre und 8 Monate. Genauer gesagt gilt dieser Wert nicht für das Jahr 2019, sondern für den kompletten Geburtsjahrgang 1954. Das bedeutet beispielsweise: Wer am 2.1.1954 geboren wurde, kann die Altersrente regulär ab Oktober 2019 erhalten, da er im September die Altersgrenze erreicht. Für den Jahrgang 1953 liegt diese Grenze noch bei 65 Jahren und sieben Monate.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Seit Juli 2014 gibt es für Versicherte, die auf eine 45-jährige Mindestversicherungszeit kommen, allerdings die Möglichkeit, bereits deutlich früher in Rente zu gehen. Sie können die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen – und zwar ohne Abschläge. Für den Jahrgang 1956, diejenigen also, die 2019 ihren 63. Geburtstag feiern, ist dies allerdings nicht mehr mit 63, sondern erst acht Monate später möglich. Das Zugangsalter für den abschlagsfreien Rentenzugang wird nämlich schrittweise für jeden Jahrgang um zwei Monate angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann wieder die 65-Jahres-Grenze.
Wichtig zu wissen: Ein vorzeitiger Bezug dieser Altersrente mit Abschlägen ist nicht möglich, wohl aber – bei Erreichen des für diese Altersrente geltenden Eintrittsalters – der Bezug einer Teilrente.
Altersrente für langjährig Versicherte
Bei dieser Frührente gibt es etwas niedrigere Hürden. Hier reichen schon 35 Versicherungsjahre. Dafür wird die Rente kräftig gekürzt. Die Rente kann zwar schon ab 63 bezogen werden – aber mit kräftigen Abschlägen. 2019 erreicht der Jahrgang 1956 die 63-Jahres-Grenze. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 10,2 % beziehen. Wer mit 63 Jahren Rentenansprüche in Höhe von 1.000,– € erworben hat, bekommt als Rente also nur 898,– € – wovon noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgehen. Für jeden neuen Rentnerjahrgang werden die Abschläge höher. Ab 2027 – für den Jahrgang 1964 also – sind es dann maximal 14,4 %, wenn man schon mit 63 in Rente geht.
Schwerbehindertenrente
Dieses vorgezogene Altersruhegeld kann als einziges noch vor dem 63. Geburtstag bezogen werden. Für den Jahrgang 1956 liegt die Altersgrenze für den regulären (abschlagsfreien) Bezug dieser Rente bei 63 Jahren und zehn Monaten. Die Schwerbehindertenrente kann man auch maximal drei Jahre vorher (für den Jahrgang 1956: ab 60 Jahren und zehn Monaten) erhalten, dann aber mit Abschlägen von bis zu 10,8 % (0,3 % × 36 Monate).