Vermögensbildung mit Aktien - sind Sie dabei?

 - 

Im Jahr 2019 besaß etwa jeder siebte Deutsche Aktien oder Anteile an Aktienfonds. Gehörten Sie dazu? Warum nicht?

Viele Privatanleger scheuen das mit Aktien verbundene Kursschwankungsrisiko und setzen lieber auf sichere Zinsanlagen. Doch in Zeiten extrem niedriger Zinsen, wie wir sie seit einigen Jahren erleben, geht diese Rechnung nicht mehr auf: Selbst bei langer Anlagedauer gibt es für risikoarme Kapitalanlagen wie Banksparpläne oder Anleihen von Schuldnern mit hoher Bonität so niedrige Erträge, dass damit nicht einmal die schleichende Geldentwertung durch die Inflation kompensiert werden kann.

Daher sollten gerade Anleger, die bislang um jegliches Risiko einen großen Bogen gemacht haben, ihre Anlagestrategie neu überdenken.

Dabei sollte es nicht darum gehen, einfach in der Hoffnung auf bessere Renditen ein höheres Risiko einzugehen! Gefordert ist vielmehr der planvolle Umgang mit Renditechancen und Schwankungsrisiken: Während bei der kurz- und mittelfristigen Kapitalanlage trotz bescheidener Erträge auch weiterhin sichere Zinsanlagen im Mittelpunkt stehen, sollte bei der Langfrist-Anlage das Renditepotenzial der Aktie gezielt genutzt werden.

Oft ist es Unsicherheit, die Sparer von der Anlage in Aktien und Aktienfonds abhält: Man weiß halt einfach zu wenig darüber. Und die Informationen, die man erhält, sind oft nur schwer verständlich.

Aktien: Interesse sinkt

Am eher geringen Interesse der Anleger am Aktieninvestment hat sich in den vergangenen Jahren wenig geändert. So kehrten beispielsweise allein von 2018 bis 2019 knapp 660.000 Anleger der Börse den Rücken, schreibt das Deutsche Aktieninstitut, das folgende Zahlen ermittelt hat:

  • Rund 9,7 Mio Menschen in Deutschland besitzen Aktien oder Aktienfonds – das entspricht jedem siebten Bürger.

  • Rund 5,5 Mio Menschen investieren ausschließlich in Aktienfonds.

  • Rund 2,6 Mio Menschen investieren ausschließlich in Aktien.

  • Rund 1,6 Mio Menschen besitzen sowohl Aktien als auch Aktienfonds.

  • 16,6% der Menschen im Westen besitzen Aktien oder Aktienfonds, aber nur 9,8% der Menschen im Osten.

  • Jeder 5. Mann besitzt Aktien oder Aktienfonds, aber nur jede 8. Frau.

(Quelle: Aktionärszahlen des Deutschen Aktieninstituts 2019)

Aktien kaufen trotz Corona? Oder gerade wegen?

Die Corona-bedingten Turbulenzen der letzten Wochen haben wir bis zu diesem Punkt bewusst beiseite gelassen.

Für manche sind genau sie der Grund, jetzt bei Aktien und ETFs einzusteigen – jedenfalls dann, wenn man jung genug ist, um die Papiere ein paar Jahre liegenzulassen. Ganz nach der Devise des Börsenaltmeisters André Kostolany: »Kaufen Sie Aktien, nehmen Sie Schlaftabletten und schauen Sie die Papiere nicht mehr an. Nach vielen Jahren werden Sie sehen: Sie sind reich.« (Anm. von uns: Lassen Sie die Schlaftabletten gerne weg.)

Langfristig, so hat es sich in den letzten Jahrzehnten gezeigt, sind DAX und Co. noch immer gestiegen.

Besserer Schutz von Sparern, bessere Förderung von Vermögensaufbau und Altersvorsorge?

Jetzt hat der Bundestag über einen Antrag der FDP-Fraktion diskutiert, mit dem sich diese für einen besseren Schutz der Sparer sowie eine bessere Förderung von Vermögensaufbau und Altersvorsorge eingesetzt hat.

Nach Ansicht der Fraktion werden Wertpapiere hierzulande zu wenig für die Altersvorsorge genutzt, Einkünfte deutscher Rentner stammen überwiegend aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Konsequenz: Die Einnahmen im Alter sind deutlich niedriger, als sie sein könnten (natürlich immer vorausgesetzt, man hat als Arbeitnehmer vorher genug verdient, um in Aktien zu investieren...).

Die FDP wirft der Bundesregierung nun vor, Sparer vom Kapitalmarkt abzuschrecken – dabei wäre genau das Gegenteil richtig und wichtig. Drei Beispiel werden dazu im Antrag genannt:

  • Die geplante Einführung einer Finanztransaktionssteuer (auch Börsensteuer oder Aktiensteuer genannt), die gerade Kleinsparern den Weg in solide Langzeitinvestitionen für die private Altersvorsorge schwer macht.

  • Die weitere Erhebung des Solidaritätszuschlags auf Kapitalerträge, die außerdem auch kirchensteuerpflichtig sind. Beides schmälert die Rendite.

  • Der vergleichsweise niedrige Sparerpauschbetrag, der sei seit seiner Einführung 2009 nicht mehr an die Inflation angepasst wurde.

In einem dem Antrag beiliegenden Maßnahmenkatalog fordert die FDP-Fraktion unter anderem die Vorlage eines Gesetzentwurfs, um die vollständige steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften wiederherzustellen. Der Sparerpauschbetrag soll an die allgemeine Preisentwicklung angepasst, der Solidaritätszuschlag umgehend für alle Steuerpflichtigen – und damit auch für Anleger – abgeschafft werden.

Zum Antrag mit allen Kritikpunkten und Forderungen (PDF)

Was sagt der Bundestag dazu?

Der Finanzausschuss lehnt die Idee ab, kann aber nur eine Beschlussempfehlung geben. Endgültig über den Antrag enscheiden kann er nicht.

  • In der Aussprache erklärte die CDU/CSU-Fraktion, der Antrag enthalte viele Themen, von denen einige berechtigt seien, andere aber nicht – und kündigte ihrerseits Vorschläge zur Verbesserung der privaten Altersvorsorge an.

  • Die SPD-Fraktion bezeichnete unter Verweis auf die jüngsten negativen Kursentwicklungen den Vorstoß, Altersvorsorge an der Börse zu betreiben, als falschen Weg. Es mache mehr Sinn, Vertrauen in die gesetzliche Rente zu haben, die eine höhere Rendite zu verzeichnen habe als private Modelle.

  • Die AfD-Fraktion erklärte, einigen Punkten könne sie zustimmen, anderen aber nicht.

  • Die FDP-Fraktion beklagte, dass die Bundesregierung eine Reihe von Verschlechterungen für die private Vermögensbildung auf den Weg gebracht habe oder noch bringen wolle und nannte hier wieder die Aktiensteuer als Beispiel.

  • Die Fraktion Die Linke wies den FDP-Vorstoß energisch zurück. Man teile schon den Grundansatz nicht, sagte ein Sprecher der Linksfraktion. Eine Stärkung der Wertpapierkultur sei kein Betrag zur Stärkung der Altersvorsorge.

  • Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, sie sei in zentralen Punkten diametral anderer Ansicht. So müsse der Verbraucherschutz gestärkt statt dereguliert werden.

(Quelle: Bundestag, hib-Meldung Nr. 278/2020 vom 11.3.2020)

Damit ist die Sache aber noch nicht komplett vom Tisch: Am 26.3.2020 will der Bundestag über die Beschlussempfehlung beraten.

(MB)

Weitere News zum Thema

Weitere News zum Thema