Nachhaltige Geldanlage: Was will der Bankberater jetzt von Ihnen wissen?
Vor dem Beratungsgespräch bei der Bank sollten Sie Ihr Gewissen befragen.

Nachhaltige Geldanlage: Was will der Bankberater jetzt von Ihnen wissen?

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Seit dem 2.8.2022 ist Nachhaltigkeit ein Thema bei jedem Anlagegespräch mit Beratern bei Banken, Sparkassen und Versicherern, denn seitdem müssen die Finanzberater ihre Kunden penibel danach fragen, welche Vorlieben sie in Sachen nachhaltiger Geldanlage haben. Was das für Sie als Kunde bedeutet? Lesen Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Raus aus Waffen, Öl und Gas, rein in Unternehmen, die in den Klimaschutz oder die Kreislaufwirtschaft investieren – viele Menschen wollen nachhaltiger anlegen, der Plünderung des Planeten Erde nicht tatenlos zusehen und deshalb mit ihrem Geld etwas Gutes tun.

Was ändert sich künftig bei der Anlageberatung?

Eine korrekte Anlageberatung sollte schon bisher so ablaufen:

→ Der Finanzberater oder die Beraterin analysiert mit Ihnen den finanziellen Ist-Zustand.

→ Welche Anlagen haben Sie bereits?

→ Wie viel Geld steht Ihnen zum Beispiel fürs monatliche Sparen oder größere Investitionen zur Verfügung?

→ Was sind Ihre finanziellen Ziele?

→ Idealerweise werden Sie auch über Chancen, Risiken und mögliche Renditen von Investments aufgeklärt.

Seit dem 2.8.2022 kommen Fragen nach den Nachhaltigkeitsvorlieben hinzu.

Nachhaltigkeit ist eigentlich das Prinzip, nach dem nicht mehr verbraucht werden darf als jeweils nachwachsen, sich regenerieren, künftig wieder bereitgestellt werden kann. Der Begriff wurde in der Forstwirtschaft des 18. Jahrhunderts entwickelt. Nachhaltig ist es demnach, wenn nicht mehr Holz geschlagen wird als nachwächst. Nachdem die Vereinten Nationen 2015 in ihrer Agenda für 2030 sich zu 17 globalen Zielen für eine bessere Zukunft verpflichtet haben und auch die EU das nachhaltige Wirtschaften fördern will, wird das Thema nun auch in der Anlageberatung etabliert.

Letztlich geht es dabei um die Frage: Sollen die Anlagen eine positive Wirkung für Umwelt und Gesellschaft entfalten?

Wer muss die Fragen zur Nachhaltigkeit stellen?

Die Pflicht zur sogenannten Nachhaltigkeitsabfrage gilt für Finanzberater in Banken, Sparkassen und anderen Geldinstituten. Auch Versicherungsvertreter, die Kunden fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen empfehlen wollen, müssen entsprechend nachhaken.

Ausgenommen sind zunächst freie Anlagevermittler und Honorarberater. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium den Vermittler-Verbänden mitgeteilt. 

Was nicht ist, kann aber noch werden: gut möglich also, dass der Gesetzgeber hier nachlegt. Schließlich kann es nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein, dass ausgerechnet Vermittler in Finanzvertrieben, die ihre Verkaufsempfehlungen nicht selten von ihren Provisionen abhängig machen, von den neuen Vorschriften ausgenommen sind.

Bekommt jeder Kunde die gleichen Fragen gestellt?

Vermutlich hat jede Bank, jede Versicherung und jeder Vermögensverwalter einen eigenen Fragebogen entwickelt, den die Mitarbeiter als Leitfaden für die Gespräche mit den Kunden nutzen können. Bei der Stadtsparkasse München, Deutschlands viertgrößter Sparkasse, heißt es etwa dazu: Die Berater und Beraterinnen seien für die Nachhaltigkeitsabfragen geschult worden, die Inhalte lägen ihnen als Präsentation beziehungsweise Leitfaden zur Orientierung vor.

Gewisse Vorgaben sind aber einzuhalten, festgeschrieben sind diese in der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II, in EU-Richtlinien zum Versicherungsvertrieb und in entsprechenden zusätzlichen Durchführungsverordnungen.

Welche Fragen werden Anleger gestellt bekommen?

Die Berater sollten verschiedene grundsätzliche Fragen abhaken. Dabei geht es zunächst darum, ob Sie das Thema Nachhaltigkeit überhaupt berücksichtigen wollen. Falls dies der Fall ist, geht es um die inhaltlichen Schwerpunkte. Wie wichtig ist Ihnen zum Beispiel das Thema Ökologie oder Soziales und wie wichtig sind Ihnen dabei bestimmte Einzelthemen wie Ressourcen-Effizienz, Menschenrechte oder Themen aus der EU-Taxonomie. Die heftig umstrittene Taxonomieverordnung soll dazu beitragen, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen deutlich zu senken und Geld in den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft lenken.

Ist das geklärt, können Sie mit Ihrem Berater erörtern, ob die gewünschten Anlagen einen wesentlichen Beitrag oder nur einen Beitrag zu vorher ausgewählten Zielen leisten sollen. Oder geht es Ihnen nur darum, nachteilige Folgen bei der Anlage zu berücksichtigen?

Damit nicht genug: Sie können auch angeben, ob Ihre Anlagen bestimmte Mindestanteile haben sollen, um die ausgewählten ökologischen oder sozialen Ziele zu erreichen. Außerdem können Sie entscheiden, ob bestimmte Themen in Ihren Anlagen ausgeschlossen sein sollen, etwa Atomkraft oder kontroverse Waffen wie biologische Waffen oder Streubomben.

Sie merken schon, das Ganze ist verdammt kompliziert. Und je nach Ihrer Auswahl müsste Ihr Berater ergänzend verschiedene rechtliche Grundlagen erläutern wie die EU-Taxonomie, die sogenannte EU-Offenlegungsverordnung oder das Regelwerk PAI (Principal Adverse Impact). Damit dürften sich aber sowohl Berater wie selbst gut informierte Kunden schwertun.

Bereiten Sie sich möglichst auf solche Anlagegespräche vor. Am besten Sie machen sich vorher darüber Gedanken, was Sie wollen. Möchten Sie bestimmte Branchen aus Ihrem Anlageuniversum wie zum Beispiel fossile Brennstoffe von vornherein ausschließen? Wollen Sie mit Ihrem Geld etwas bewirken, zum Beispiel etwas für den Klimaschutz tun? Oder möchten Sie mit nachhaltigen Anlagen Ihre Risiken verringern? Je konkreter Ihre Vorstellungen, desto besser Ihre Chancen, dass Sie auch das bekommen, was Sie sich wünschen.

Wo liegt das Problem noch?

Die Tücke steckt wieder einmal im Detail. Ein Beispiel: Eine Kundin will sich an der EU-Taxonomieverordnung orientieren. Weniger Treibhausgase – das hört sich doch gut an, denkt sie sich. Von ihrer Beraterin erfährt sie, dass die EU darin allerdings Atomkraft und Gas als Brückentechnologie akzeptiert. Will die Kundin das nicht unterstützen, muss sie klar sagen, dass sie Anlagen mit Aktien von Unternehmen, die mit Gas und Atomkraft Geschäfte machen, ausschließen möchte.

Dieses Beispiel zeigt schon: Wenn zwei Fachleute definieren, was nachhaltig ist, kann etwas sehr Unterschiedliches dabei herauskommen. So legen auch die Investmentgesellschaften unterschiedliche Maßstäbe an. Manche sind strenger, manche weniger streng. Und in der Vergangenheit haben manche ihre Fonds so klassifiziert, dass sie nachhaltige Aspekte berücksichtigen, ohne ihre Anlagestrategie wirklich geändert zu haben. Die Rede ist dann von Greenwashing. Gegen die Fondsgesellschaft DWS ermitteln deshalb deutsche Behörden und die amerikanische Börsenaufsicht SEC. Der Vorwurf: Die DWS soll Anlageprodukte nachhaltiger dargestellt haben, als sie tatsächlich waren.

Wie können sich Kunden darüber informieren, wie nachhaltig Fondsanlagen sind?

Firmiert ein Exchange Traded Fund (ETF), der einen bestimmten Börsenindex in der Kursentwicklung abbildet, oder ein gemanagter Fonds als nachhaltig, hilft dies allein noch nicht weiter. Noch immer sind zu viele Produkte auf dem Markt, die nachhaltiger aussehen, als sie wirklich sind. Anlegende können sich aber bei der Suche helfen lassen:

→ Sie können zum Beispiel prüfen, welche Fonds ein Siegel des Forums Nachhaltige Geldanlagen (www.forum-ng.org/de/) erhalten haben.

→ Das Internetportal Ecoreporter veröffentlicht regelmäßig Testberichte über nachhaltige Fonds und ETFs.

→ Die Ratingagentur Morningstar benotet Fonds in Sachen Nachhaltigkeit.

→ Die Stiftung Warentest empfiehlt bestimmte nachhaltige Fonds und ETFs als 1. Wahl.

→ Unter www.globalanceworld.com können Interessenten außerdem nachschauen, wie einzelne Unternehmen zur Klimaerwärmung beitragen.

Gibt es genug geeignete gemanagte Fonds oder ETFs, um die Wünsche der Kunden zu erfüllen?

Wie bereits zuvor angedeutet, können Sie auch Anlagen mit unterschiedlichen Maßstäben in Sachen Nachhaltigkeit mischen lassen und bestimmte Mindestanteile festlegen. Das macht die Sache noch komplizierter.

Fondsexperten sind sich einig: Die größte Herausforderung wird sein, nach dem Gespräch die Fonds zu identifizieren, die in etwa so nachhaltig sind, wie Sie es sich idealerweise wünschen. Dafür müssten die Fonds entsprechend klassifiziert sein. Nach Angaben des deutschen Fondsverbands BVI arbeitet die Branche daran. Demnach waren die Fondsanbieter vor Inkrafttreten der neuen Regularien dabei, einen Datenpool mit etwa 600 Datenfeldern mit Informationen zur Nachhaltigkeit der jeweiligen Fonds zu befüllen. Auf diesen Datenschatz sollen laut BVI die Finanzberater zugreifen, um die geeigneten Fonds auswählen zu können.

Doch Vorsicht: Es kann passieren, dass zum Beispiel ein Kunde breit diversifiziert in einen globalen Aktienfonds anlegen will. Der Berater findet aber nur sehr spezielle Fonds mit dem Schwerpunkt erneuerbare Energien, die den Nachhaltigkeitsvorlieben des Kunden genügen. Dann müssen Berater und Kunde einen Kompromiss finden.

Wie praktikabel sind die neuen Vorschriften?

Die praktische Umsetzbarkeit ist umstritten. Bei manchen Kreditinstituten heißt es lapidar, dass man die neuen Regelungen problemlos umsetzen werde. Andere verweisen auf die Verantwortung der Berater und Fondsgesellschaften, die nun ihre Kunden ehrlich und transparent aufklären müssten. 

Wieder andere halten von den Regeln gar nichts, denn schon die EU-Taxonomie sei politisch gesteuertes Greenwashing, weil Atomkraft wegen der ungelösten Frage der Endlagerung niemals nachhaltig sein könne. Verbraucherschützer wiederum warnen davor, dass den Finanzberatern genauere Kenntnisse über einzelne Fonds fehlten.

Sie könnten zu wenig unterscheiden zwischen streng nachhaltigen und weniger nachhaltigen Produkten. Schon aus Zeitgründen sei es wenig wahrscheinlich, dass die Berater die neuen Vorgaben korrekt umsetzten.

Sollten Sie Nein zur nachhaltigen Geldanlage sagen, erübrigen sich dazu alle weiteren Fragen. Nur: Es könnte auch sein, dass Ihr Berater Ihnen nahegelegt hat, die Frage nach der Nachhaltigkeit zu verneinen. Die Berater können dann schon mal nichts falsch machen und sind bei ihren Anlageempfehlungen nicht eingeschränkt. Vielleicht ist das aber gar nicht in Ihrem Sinne, weil Sie eigentlich vorher schon mit einer nachhaltigen Geldanlage geliebäugelt hatten. Ein weiteres Problem: Passen Sie auf, dass Ihnen unter dem Vorwand, es handele sich um nachhaltige, grüne oder ökologische Anlagen, nicht besonders teure Produkte verkauft werden. Hier sollten Sie vor allem auf den Ausgabeaufschlag für Fonds und die jährlichen Verwaltungskosten achten, die erheblich die Rendite Ihrer Anlage schmälern können.

(MS)

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