Mindestlohn steigt bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro
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Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt bis zum 1.7.2022 in vier Stufen von derzeit 9,35 € auf 10,45 €. Seit dem 1.1.2021 gilt zunächst ein Betrag von 9,50 €.
Der Mindestlohn war zum 1.1.2015 in Kraft getreten und hatte bei Einführung 8,50 € brutto je Arbeitsstunde betragen.
Zum 1.1.2021 stieg er für ein halbes Jahr auf 9,50 €. Weitere Erhöhungen folgen. In etlichen Branchen gelten allerdings höhere Branchen-Mindestlöhne.
Bei der Anhebung des Standard-Mindestlohns wurde unter anderem die Veränderungsrate des Tarifindexes der Bruttostundenverdienste ohne Sonderzahlungen des Statistischen Bundesamts berücksichtigt.
Der Mindestlohn soll in den kommenden beiden Jahren in vier Stufen um insgesamt 11,8 % steigen:
1.1.2021–30.6.2021: Mindestlohn 9,50 €,
1.7.2021–31.12.2021: Mindestlohn 9,60 €,
1.1.2022–30.6.2022: Mindestlohn 9,82 €,
1.7.2022–31.12.2022: Mindestlohn 10,45 €.
Ausnahmen vom Mindestlohn gelten inzwischen lediglich für Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung.
Schüler und Studenten ab 18 Jahren und Rentner mit Nebenjobs haben dagegen Anspruch auf den vollen Mindestlohn.
Im Zweifelsfall muss der Mindestlohn eingeklagt werden – und zwar beim Arbeitsgericht. Der Mindestlohn kann auch noch nach Beschäftigungsende eingeklagt werden. Vielfach gilt dabei die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB, soweit keine Sonderregelungen greifen, etwa aufgrund von Tarifverträgen. Zum Jahresbeginn 2021 muss der Stundenlohn – soweit dieser unter 9,50 € liegt – automatisch und ohne Antrag angepasst werden. Arbeitnehmer, insbesondere Minijobber sollten daher die Lohnabrechnung vom Januar besonders überprüfen.
(MS)