Gesundheitskosten: Belastungsgrenze überwinden und Geld sparen
Arztkosten und Kosten für Medikamente sind teilweise steuerlich absetzbar.

Gesundheitskosten: Belastungsgrenze überwinden und Geld sparen

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Zuzahlungen bei Medikamenten sowie Kosten für Zahnersatz und die Fahrt zum Arzt können bei der Steuer abgezogen werden – allerdings erst ab der individuellen Belastungsgrenze. Wie ist sie zu berechnen? Welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen noch in diesem Jahr?

Das Leben bringt viele außergewöhnliche Situationen mit sich. Deshalb darf man außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Außergewöhnliche Belastungen liegen nur dann vor, wenn die Ausgaben außergewöhnlich sind, zwangsläufig entstehen, notwendig und angemessen sind sowie eine finanzielle Belastung für die Betroffenen darstellen.

Von der Summe der gesamten außergewöhnlichen Belastungen, die in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, zieht das Finanzamt automatisch die sogenannte zumutbare Belastung ab. In Höhe dieses Betrags müssen die außergewöhnlichen Belastungen allein getragen werden.

Krankheitskosten: Wie hoch ist die zumutbare Belastung?

Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach der Anzahl der Kinder, dem Familienstand und dem Gesamtbetrag der Einkünfte.

So hoch ist die zumutbare Belastung (in Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte)

Situation

Gesamtbetrag der Einkünfte

bis 15.340 Euro

über 15.340 Euro bis 51.130 Euro

über 51.130 Euro

Kein Kind; Grundtarif

5 %

6 %

7 %

Kein Kind; Splittingtarif

4 %

5 %

6 %

Ein oder zwei Kinder

2 %

3 %

4 %

Drei oder mehr Kinder

1 %

1 %

2 %

Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden für die Berechnung der zumutbaren Belastung nicht in den Gesamtbetrag der Einkünfte einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, um zum Beispiel einen nicht ausgeschöpften Sparer-Freibetrag geltend zu machen.

Die Höhe der zumutbaren Belastung sollte man kennen. Nur dann weiß man, ob sich außergewöhnliche Belastungen überhaupt auswirken und es sich lohnt, noch fehlende Belege zu besorgen.

Wie wird die individuelle Belastungsgrenze berechnet?

Bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung zählt jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder besteht. Dabei reicht ein halber Freibetrag für Kinder oder auch Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder für nur einen Monat bereits aus. Ändert sich die Zahl der Kinder während des Jahres, gelten die günstigeren Prozentsätze.

Bei kinderlosen Paaren, die verheiratet sind und sich im Laufe des Jahres trennen oder im Laufe des Jahres heiraten, verwendet das Finanzamt die Prozentsätze für Verheiratete (Splittingtarif).

Was entscheidet über die Höhe der zumutbaren Belastung?

Die Ermittlung der zumutbaren Belastung richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Bei der Zusammenveranlagung zählt der gemeinsame Gesamtbetrag der Einkünfte.

Der gemeinsame Gesamtbetrag der Einkünfte ist bei Ehegatten auch dann zugrunde zu legen, wenn nur ein Ehegatte die außergewöhnlichen Belastungen getragen hat, weil zum Beispiel nur er im Rahmen des Elternunterhalts Pflegekosten getragen hat.

Wie kann man die Hürde der zumutbaren Belastung nehmen?

Erstens: Außergewöhnlichen Belastungen auf ein Kalenderjahr konzentrieren, also beispielsweise den Kauf der neuen Brille und die geplante Zahnsanierung in ein Kalenderjahr legen.

Zweitens: Zahlungen um die Jahreswende gezielt im alten bzw. neuen Jahr platzieren.

Drittens: Rechtzeitig vor Jahresende prüfen, ob sich die zumutbare Belastung verringert, wenn man den Gesamtbetrag der Einkünfte ein wenig senkt, zum Beispiel durch weitere Werbungskosten.

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Rechner Zumutbare Belastung berechnen

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(MB)

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