Geld aus Vertreterversorgungswerk: Rente oder gewerbliche Einkünfte?
Mit der Versteuerung der aus dem Vertreterversorgungswerk als Rente geleisteten Zahlungen hat sich das FG Nürnberg beschäftigt: Sind die als (Berufsunfähigkeits-)Rente geleisteten Beträge Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Renteneinkünfte?

Geld aus Vertreterversorgungswerk: Rente oder gewerbliche Einkünfte?

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Mit der Versteuerung der aus dem Vertreterversorgungswerk als Rente geleisteten Zahlungen hat sich das FG Nürnberg beschäftigt: Sind die als (Berufsunfähigkeits-)Rente geleisteten Beträge Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Renteneinkünfte?

Der Fall betraf einen ehemaligen Versicherungsvertreter, der seine Tätigkeit krankheitsbedingt hatte aufgeben müssen. Er erhielt aus dem Vertreterversorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsrente von rund 18.000 Euro pro Jahr.

Diese Zahlungen sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb voll zu versteuern, entschied das FG Nürnberg. Sie können nicht als Renteneinkünfte mit einem geringen Ertragsanteil besteuert werden.

Begründung: Die Zahlungen sind als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln, da sie mit der ehemaligen gewerblichen Tätigkeit als Versicherungsvertreter in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (FG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2019, Az. 6 K 1733/1)

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(MB)

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