Früh in Rente plus 5.000,- € im Monat

 - 

Frührentner können im Jahr 2020 ausnahmsweise bis zu 44.590,- € (= Bezugsgröße 3.185,- € x 14 Monate) zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass dieser Hinzuverdienst auf ihre Rente angerechnet wird. Wer ab April 2020 diese Mehrarbeit in Kauf nimmt, kann monatlich bis zu 4.954,- € brutto (= 44.590,- € : 9 Monate) hinzuverdienen. Somit kommt es im Jahr 2020 nicht zur Teilrente.

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) reagiert mit einem sogenannten Sozialschutz-Paket auf die Corona-Pandemie, um deren soziale und ökonomische Folgen abzufedern.

Ein Baustein des geplanten Gesetzes, das bereits am kommenden Sonntag in Kraft treten soll, ist die befristete Anhebung der Verdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor der persönlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand getreten sind, aber noch nebenbei arbeiten (wollen).

Damit will die Bundesregierung jüngere Rentnerinnen und Rentner in aktuell besonders benötigten Arbeitsstellen dazu ermuntern, vorübergehend wieder ins Berufsleben zurückzukehren.

Nach dem Willen der Regierung sollen Bezieher einer gesetzlichen Rente zwischen dem 63. Geburtstag und der derzeitigen Altersgrenze von 65 Jahren und neun Monaten im Jahr 2020 statt höchstens 6.300,- Euro, wie seit Juli 2017 die Regel, ausnahmsweise bis zu 44.590,- Euro neben ihrer Rente hinzuverdienen dürfen.

Ein Rentner, der die Altersgrenze noch nicht erreicht und in diesem Jahr noch nicht gearbeitet hat, dürfte damit in den kommenden neun Monaten dieses Jahres monatlich fast 5.000,- Euro verdienen, ohne dass seine Rente gekürzt wird.

Laut Sozialschutzgesetz, das noch in dieser Woche verabschiedet werden soll, wird § 302 SGB VI um einen entsprechenden Absatz 8 ergänzt.

(MS)

Weitere News zum Thema
  • [] Gesetzlich Rentenversicherte können ab dem 50. Lebensjahr Sonderbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, um Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn zu vermeiden. Das ist allerdings nicht ganz billig. Wer die Zahlung von Sonderbeiträgen plant mehr

  • [] Am 11. April 2000 wurden in Deutschland die ersten ETFs eingeführt. Heute kennt fast jeder diese Form der Geldanlage. Gerade für Anleger, die ihre Basisinvestments in internationalen Aktien kostengünstig und bequem verwalten wollen, sind ETFs eine gute mehr

  • [] Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein ausführliches Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoin und zu den Mitwirkungspflichten und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten veröffentlicht. Hier die Zusammenfassung mehr

  • [] Die Schufa ist gerade in aller Munde und so mancher fragt sich, wie wohl der eigene Schufa-Eintrag aussieht? Wir erklären, wie man eine kostenlose Schufa-Auskunft beantragt, wie man den Schufa-Score verbessern kann und welche Änderungen es bei der Schufa mehr

  • [] Ist mein Geld bei der Bank auch wirklich sicher? Wie kann eine Bank insolvent werden und was passiert dann? Und wie ist das, wenn ein Broker pleite geht – sind meine Aktien dann verloren? Wir erklären, wie die Einlagensicherung funktioniert. mehr

Weitere News zum Thema