Corona: Finanzielle Unterstützung für Studierende
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Viele Studierende haben in den letzten Wochen ihre Studentenjobs verloren und stehen jetzt ohne Geld das. Hilfe erhalten sie durch einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, durch Anpassungen beim BAföG und durch KfW-Kredite.
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Überbrückungshilfe für Studierende
Seit heute (16.6.2020) können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Der Antrag wird online auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de gestellt.
Anmerkung der Redaktion: Die Seite soll heute um 12 Uhr freigeschaltet werden.
Ab dem 25.6.2020 werden die Anträge von den Studenten- und Studierendenwerken vor Ort geprüft, bearbeitet und ausgezahlt.
Das sind die Details der Überbrückungshilfe für Studierende:
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Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von jeweils bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden.
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Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.
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Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage.
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Nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium, Gasthörer/innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.
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Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten.
Auf einen Blick:
Hier geht es zur Online-Antragstellung
Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de
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Änderungen beim BAföG
Studierende, die BAföG beziehen, sollen keine Nachteile erleiden, wenn zum Beispiel Lehrangebote oder Prüfungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können.
Verdienen die Eltern pandemiebedingt weniger, kann ein Aktualisierungsantrag für den laufenden BAföG-Bewilligungszeitraum gestellt werden.
Auch die Anrechnungsregeln (Hinzuverdienstregeln) im BAföG wurden angepasst: Wer in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen arbeitet und Geld dazuverdient, behält trotzdem die volle BAföG-Förderung.
Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona: Detaillierte Informationen für Studierende, StudienanfängerInnen, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler auf bafög.de
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KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit unterstützt Studierende mit monatlich bis zu 650 Euro – unabhängig vom eigenen noch verbliebenen Einkommen und auch unabhängig vom Einkommen der Eltern. Auch Studierende aus dem Ausland können den Kredit in Anspruch nehmen.
Abhängig davon, ob bereits ein KfW-Studienkredit in Anspruch genommen wird, gelten unterschiedliche Regeln:
1. Studierende, die bisher keinen Studienkredit haben
Seit dem 08.05.2020 können Studierende in Deutschland den KfW-Studienkredit vorübergehend zum Zinssatz von 0 % erhalten
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Der neue Zinssatz gilt bis zum 31.03.2021 für alle Auszahlungen aus dem Kredit.
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Die Zinsen übernimmt in dieser Zeit das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
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Ab dem 01.04.2021 gilt dann wieder der reguläre Zinssatz, der jeweils für 6 Monate festgelegt wird.
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Alle anderen Konditionen bleiben unverändert.
2. Studierende mit Studienkredit
Seit 01.05.2020 gelten für die Auszahlungen 0 % Zinsen
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Der Kredit wird automatisch umgestellt. Es muss nichts beantragt oder geändert werden.
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Die erste volle Auszahlung ohne Zinsabzug gab es am 01.06.2020.
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Studierende, die einen Zinsaufschub vereinbart haben, erhalten wie gewohnt den vollen Auszahlungsbetrag.
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Für die Zeit vom 01.05.2020 bis 31.03.2021 berechnet die KfW keine Zinsen.
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Ab dem 01.04.2021 gilt dann wieder der reguläre Zinssatz, der jeweils für 6 Monate festgelegt wird.
3. KfW-Studienkredit für ausländische Studierende
Seit dem 01.06.2020 können auch alle Studierenden aus dem Ausland den KfW-Studienkredit beantragen.
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Voraussetzung: Sie sind an einer deutschen Adresse gemeldet.
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Die erste Auszahlung können ausländische Studierende zum 01.07.2020 erhalten.
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Die Ausweitung auf alle ausländischen Studierenden ist befristet bis zum 31.03.2021.
Ausführliche Informationen und Hilfen zum KfW-Studienkredit, einen Online-Vorab-Check der Voraussetzungen und den Antrag gibt es auf der Internetseite der KfW.
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(MB)