Steuerlexikon Bekanntgabe von Verwaltungsakten … Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, mündlich oder auf andere Weise erlassen werden. Ein schriftlicher Verwaltungsakt ist durch die Post zu übermitteln. Er gilt als bekannt gegeben bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tag nach Aufgabe bei der Post, bei einer Übermittlung ins Ausland einen Monat nach Aufgabe bei der Post. Ein Verwaltungsakt ist demjenigen bekannt zu geben, der davon betroffen ist oder für den er bestimmt ist. Beim Erlass von Verwaltungsakten ist daher festzuhalten, an wen er …Ansehen
Steuerlexikon Bemessungsgrundlage / Eigenheimzulage … Die Eigenheimzulage wird seit 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 01.01.2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage: Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für das Haus bzw. die Wohnung zuzüglich der Anschaffungskosten für den Grund und Boden. Der jährliche Fördergrundbetrag umfasst für Neubauten 5 % der Bemessungsgrundlage …Ansehen
Steuerlexikon Bemessungsgrundlage / Einkommensteuer … Das zu versteuernde Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Diese Bemessungsgrundlage wird wie folgt berechnet: Summe der positiven Einkünfte aus jeder Einkunftsart ./. Altersentlastungsbetrag ( § 24a EStG) ./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) ./. Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG) + Hinzurechnungsbetrag nach Auslandsinvestitionsgesetz = Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) ./. Verlustabzug nach § 10d EStG ./. Sonderausgaben …Ansehen
Steuerlexikon Bemessungsgrundlage … Im Einkommensteuerrecht sowie im Umsatzsteuerrecht ist die Bemessungsgrundlage der Betrag, auf den der jeweilige Steuersatz angewendet wird. Damit ist die Bemessungsgrundlage der Betrag, nach dem die Steuer zu berechnen ist. Für das zu versteuernde Einkommen ist die tarifliche Einkommensteuer anhand des Einkommensteuertarifs zu bestimmen (§ 32a Abs. 1 Einkommensteuergesetz -EStG). Je nach Familienstand wird der Grundtarif oder der Splittingtarif angewendet. Waren die Steuervorauszahlungen im Endeffekt …Ansehen
Steuerlexikon Bergbau … Leistungen aus öffentlichen Mitteln an Arbeitnehmer des Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbaus, des Braunkohlentiefbaus und der Eisen- und Stahlindustrie aus Anlass von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen waren steuerfrei. Die Steuerfreiheit wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 aufgehoben. § 3 Nr. 46 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Bergmannsprämien … Die Bergmannsprämie war eine Prämie für Arbeitnehmer des Bergbaus, die sie für jede unter Tage verfahrene volle Schicht erhalten haben. Die Prämien, die nach dem Gesetz über Bergmannsprämien gewährt wurden, gehörten zu den steuerfreien Einnahmen und auf sie wurden auch keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Seit dem 01.01.2008 gibt es die Bergmannsprämien nicht mehr: Das Gesetz über Bergmannsprämien wurde aufgehoben. Die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 46 Einkommensteuergesetz wurde daher ebenfalls …Ansehen
Steuerlexikon Berichtigungsantrag … Neben dem Einspruch gibt es noch einen anderen Weg, den Steuerbescheid zu Ihren Gunsten berichtigen zu lassen: Sie können einen Antrag auf »schlichte Änderung« stellen (§ 172 Abs. 1 Nr. 2a AO). Mit einer schlichten Änderung können Sie eine ganz bestimmte Änderung des Steuerbescheids beantragen. Anders als beim Einspruch wird Ihr Steuerfall also nicht noch mal in vollem Umfang geprüft. Das Finanzamt darf den Steuerbescheid deswegen nur im beantragten Umfang und nur zu Ihren Gunsten ändern. Zu empfehlen …Ansehen
Steuerlexikon Berichtigung der Steuererklärung … Die Steuererklärungen (z.B. Einkommensteuerklärung, Umsatzsteuererklärung) sind wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Erkennt der Steuerpflichtige erst nach Abgabe der Steuerklärung, dass er steuererhebliche Sachverhalte nicht berücksichtigt hat und die Erklärungen unvollständig sind oder dass Angaben falsch sind, dann ist er verpflichtet, das richtig zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es infolge der unrichtigen Angaben zu einer Steuerverkürzung gekommen ist. …Ansehen
Steuerlexikon Berichtigung der Vorsteuer … Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen (§ 15a UStG). Zu berichtigen ist die Vorsteuer für jedes Kalenderjahr. Dabei sind die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge zu berichtigen. Einzubeziehen sind hierin auch die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei Grundstücken …Ansehen
Steuerlexikon Berliner Testament … Das Berliner Testament stellt die gebräuchlichste Form eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments dar. Durch das Berliner Testament setzten sich die Ehegatten gegenseitig als Erben ein. Sie bestimmen, dass nach dem Tod des überlebenden Ehegatten der Nachlass beider an einen oder mehrere Dritte (im Normalfall sind dies die gemeinsamen Kinder) fallen soll. Mit diesem Testament kann erreicht werden, dass sich die Ehepartner gegenseitig beerben und gleichzeitig das Erbrecht der Kinder (vorerst) ausgeschlossen …Ansehen